pts20220124006 Politik/Recht, Medien/Kommunikation Rechtsanwälte und Steuerberater kommunizieren zu wenig, um "findbarer" im Internet zu werden Wien (pts006/24. 01. 2022/08:50) - Seit einigen Jahren gibt es eine Lockerung im Berufsrecht von Rechtsanwälten und Steuerberatern, die es ihnen ermöglicht zu werben. Kanzlei-PR: Wie Rechtsanwälte professionell mit Journalisten umgehen und online und offline sichtbar werden. "Diese wichtige Möglichkeit zur Klienten-Akquise wird aber nur von den wenigsten Kanzleien konsequent eingesetzt. Warum? Kanzleimarketing trägt dazu bei, dass eigene Unternehmen zu stabilisieren und zu expandieren. Und dabei können die dabei genutzten Tools gerade im Online-Bereich sehr imageträchtig zum Einsatz gebracht werden. Ich ersetze bei Freiberuflern gerne das Wort Werbung gegen das Wort Kommunikation und schon gibt es weniger Berührungsangst mit modernem Kanzleimarketing", so Werbetherapeut, Sachbuchautor und Coach Alois Gmeiner, der mehrere Bücher zu den Themen Marketing, Werbung und PR für freie Berufe verfasst hat. Ein erstes Gespräch zeigt auf, was alles im großen Begriff Kanzleimarketing enthalten ist Gerade in Know-how-Berufen, wie sie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Buchhaltungsbüros oder auch Unternehmensberater vertreten, kann man mit Online-Kommunikation und Social Media viel erreichen.
Regen Sie auch an, dass die Kollegen nachtelefonieren, um sich bei den Teilnehmern zu bedanken – und den einen oder anderen vielversprechenden Ansatz im Gespräch zu vertiefen.
[2] Der OGH sieht in der Koordinationspflicht eine Nebenpflicht des Bauherren aus dem Werkvertrag. Sie dient der Sicherstellung einer sachgerechten Gesamtplanung. [3] Dabei müssen die einzelnen Leistungen derart abgestimmt werden, dass die Vorleistung eine taugliche Grundlage für die Nachfolgeleistung darstellt. [4] Die ÖNORM B 2110 enthält in Pkt. 6. 5 eine ausdrückliche Verpflichtung des Bauherren, für das ordnungsgemäße Zusammenwirken seiner AN zu sorgen und insbesondere ihren Einsatz zu koordinieren, dies erfolgt mittels der Erteilung von Anweisungen. Pflichten des Auftragnehmers - Lexikon - Bauprofessor. Es sind Anweisungen zu unterscheiden über die Art oder den Umfang der Leistung, Anweisungen zur Sicherstellung der Sicherheit an der Baustelle und Anweisungen im Rahmen der zeitlichen Koordination [5]. Eine Koordinationsverpflichtung besteht aufgrund ihres Charakters als Nebenpflicht zum Werkvertrag unabhängig davon, ob die Anwendbarkeit der ÖNORM B 2110 oder eine individuelle vertragliche Koordinationspflicht vereinbart wurde. [6] Professionelles Projektmanagement durch den Bauherren Der Bauherr kommt seiner Koordinierungspflicht insbesondere dadurch nach, dass er für eine geeignete Projektorganisation nach den Grundsätzen des Projektmanagements sorgt.
Der Generalunternehmer übernimmt typischerweise einhergehend mit seiner gesamtheitlichen Verantwortung für die Bauausführung wesentliche Bauausführungs- und Koordinationsrisiken. Der Auftraggeber muss sich bei Gewährleistungsfragen zudem nur an einen Ansprechpartner wenden. Bei Bauprojekten mit einem hohen Standardisierungsgrad kann ein Generalunternehmer den Bauablauf besonders effizient an seine individuelle Vorgehensweise anpassen und dadurch Kosten- und Terminvorteile erzielen. Der Auftraggeber hat zudem ein erhöhtes Maß an zeitlicher und finanzieller Planbarkeit. Bei der GU-Vergabe stehen weitaus früher die Gesamtkosten eines Projekts fest, als wenn einzelne Gewerke getrennt beauftragt werden. Außerdem wird typischerweise bereits bei Zuschlagserteilung ein Fertigstellungstermin vereinbart. Allerdings verlangen Generalunternehmer für ihre Managementleistungen einen GU-Zuschlag. Unter welchen Voraussetzungen sind GU-Vergaben rechtlich zulässig? Bau- und Architektenrecht - VOB-Vertrag - Auftragnehmer muss Probleme zwar aufzeigen, sie aber nicht lösen! - RFTH Rechtsanwälte und Fachanwälte in Thüringen. Gesetzlicher Regelfall ist die Vergabe von Aufträgen in Teil- und Fachlosen (§ 97 Abs. 4 GWB).
Dies soll eine mittelstandsfreundliche Beschaffung sichern. Bei der Abweichung von diesem Leitbild ist die Sorge von Auftraggebern groß, mit Nachprüfungsverfahren oder Fördermittelrückforderungen konfrontiert zu werden. Die Sorge vor Nachprüfung findet in der Praxis keine Bestätigung – bei circa 40. 000 Nachprüfungsverfahren seit 1999 hat es nur 128 Nachprüfungsverfahren zur Losvergabe gegeben (Stand: September 2019). Davon waren nur 39 aufgrund einer fehlerhaften Losaufteilung begründet. Bei der Prüfung, ob eine GU-Vergabe möglich ist, darf der Auftraggeber zunächst, ausgehend von seinem Leistungsbestimmungsrecht, seinen Beschaffungsbedarf strukturieren. Als nächstes ist zu prüfen, ob eine Ausnahme vom Gebot der Losvergabe möglich ist, wobei wirtschaftliche und technische Gründe in Betracht kommen. Sollten solche Gründe vorliegen, ist eine Gesamtvergabe möglich, wenn die für den Auftraggeber mit der GU-Vergabe verbundenen Vorteile gegenüber den Interessen des Mittelstands an der Losvergabe überwiegen.