Dies umfasst alle Capra spp. einschließlich Hircus, Ibex, Nubiana, Pyrenaica, Tibetana, Kashmir und Angora. Quelle: FAO / eigene Berechnung Häufig gesuchte Begriffe: Welt Ziegenbestand weltweit Agrarstatistik Ziegen Ziegenhaltung Ziegenbestand FAO
Kreuzworträtsel > Fragen Rätsel-Frage: Stadt in Ägypten Länge und Buchstaben eingeben Top Lösungsvorschläge für Stadt in Ägypten Neuer Lösungsvorschlag für "Stadt in Ägypten" Keine passende Rätsellösung gefunden? Hier kannst du deine Rätsellösung vorschlagen. Was ist 5 + 2 Bitte Überprüfe deine Eingabe
Die Seite wurde vom Administrator geschlossen
Viele Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung enden mit einer Einstellung des Verfahrens, wobei die Einstellung gemäß § 153a der StPO in der Praxis am häufigsten angewandt wird. Beschuldigte erhalten damit die Möglichkeit, das Steuerstrafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage zu beenden. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Voraussetzungen die Einstellung gemäß § 153a StPO verbunden ist und warum dafür das Verhandlungsgeschick eines Fachanwalts entscheidend sein kann. Voraussetzung zur Verfahrenseinstellung Die Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: es besteht ein hinreichender Tatverdacht – ansonsten müsste das Verfahren wg. 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden Schuld des Täters wird als gering erachtet Beschuldigte und Gericht stimmen der Einstellung zu In der Praxis hat die Höhe der mutmaßlich hinterzogenen Steuern maßgeblichen Einfluss auf die Beurteilung der Schwere der Schuld. Allerdings legt der Gesetzgeber hier keine konkreten Geldbeträge fest.
Nach Abschluss der Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft über den Abschluss des Verfahrens entscheiden. Wenn sie eine Straftat nachweisen kann, erhebt sie Anklage, kann das Verfahren in bestimmten Fällen aber gegen Auflagen einstellen ( § 153a StPO); typischerweise ist das die Zahlung eines Geldbetrages. Was ist passiert? Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren geführt und die Staatsanwaltschaft glaubt, Ihnen vor Gericht eine Straftat nachweisen zu können. Dieser Situation könnte Anklage gegen Sie erhoben werden. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren aber auch gegen eine oder mehrere Auflagen (vorläufig) einstellen. Voraussetzung ist, dass ein "hinreichender Tatverdacht" besteht, keine "schwere Schuld" erkennbar ist und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch die Erfüllung Auflage beseitigt werden kann ( § 153a StPO). Typisch ist die Auflage, einen Geldbetrag zu zahlen. Sie "kaufen" der Staatsanwaltschaft im wahrsten Sinne des Wortes das Interesse an Ihnen und Ihrer Sache ab.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Einstellung nach 153a StPO? Die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ist laut Gesetz möglich, wenn "die Schwere der Schuld nicht entgegensteht" und die Auflage geeignet ist, "das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen". Die Voraussetzung der nicht entgegenstehenden Schwere der Schuld bedeutet: Die Einstellung kommt für Fälle der kleinen oder mittleren Kriminalität in Betracht. Extremer ausgedrückt, bei Mord oder Totschlag oder anderen schweren Verbrechen scheidet sie aus. Von welcher Schuld das Gericht ausgeht, muss es nach dem aktuellen Stand des Verfahrens beurteilen, denn ein abschließendes Urteil gibt es ja gerade nicht. Ein hinreichender Tatverdacht muss aber da sein, sonst müsste das Gericht den Angeklagten ja freisprechen. Mit "öffentlichem Interesse" ist nicht gemeint, dass der Fall für besonderes Aufsehen sorgt, die Öffentlichkeit also besonders interessiert. Das Gericht muss vielmehr eine Abwägung treffen.
Zwischen diesen Polen bewegen sich viele Einstellungsmöglichkeiten der Strafprozessordnung. Wenn es zweckmäßig ist und wenn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nicht entgegensteht, können Strafverfahren auch eingestellt werden, ohne dass es zu einer Feststellung von Schuld oder Unschuld kommt. Eine der wichtigsten Einstellungsmöglichkeiten ist die Einstellung gegen Auflage und Weisungen gem. § 153a StPO. Der Beschuldigte zahlt einen bestimmten Geldbetrag an die Landeskasse oder an eine gemeinnützige Einrichtung (Tierheim, Kinderhospiz usw. ), im Gegenzug wird der Vorwurf fallen gelassen und die Sache nicht weiter verfolgt. Neben so einer Geldauflage gibt es noch andere Auflagen, die dem Beschuldigten auferlegt werden können, aber die Geldauflage ist zahlenmäßig in der Praxis die wichtigste. Einstellung in der Praxis Diese Einstellungen sind häufig. Für die überlastete Strafjustiz ist die Einstellung eine Möglichkeit, Verfahren zügig zu einem Ende zu bringen. Für den Beschuldigten hat die Einstellung den großen Vorteil, dass er eine Verurteilung und den damit verbundenen Eintrag im Bundeszentralregister vermeiden kann.
das Verfahren ist lediglich strafrechtlich endgültig erledigt. Es kann also trotzdem zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche wie zum Beispiel Schmerzensgeld oder Rückforderungen von Zahlungen der Versicherung an den Geschädigten kommen. Fazit Ist aufgrund der Beweislage vollkommen klar, dass man in einem Gerichtsverfahren Erfolg haben würde, ist auf dem Wege des Prozesses ein größerer Erfolg zu erreichen. Ist der im Raum stehende Vorwurf aber nicht vollkommen von der Hand zu weisen, besteht die Chance eines Misserfolgs im Verfahren. Die dann vom Beschuldigten zu tragende Strafe fällt in der Regel höher aus, als die Auflage. Für den Beschuldigten, kommt es also darauf an, worauf er sich einlässt. Möglich ist ein schnelles und effizientes Ende ohne große und teure Folgen oder ein Prozess mit offenem Ende und der Chance auf einen Freispruch. Hierzu sollten Sie sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt eingehend beraten lassen. Dieser wird mit Ihnen den für Sie möglichen richtigen Weg finden.