1. Strophe Jedes Jahr zur gleichen Stunde kommt der liebe Weihnachtsmann Er ist schon ein alter Kunde: Paul von nebenan Er liebt meine schöne Nichte, die auch die Gedichte spricht, und küsst sie nach jeder Strophe gar nicht feierlich Refrain Weihnachten, Weihnachten steht vor der Tür Ist das nicht wunderbar? Fröhliche Weihnachten, Weihnachten steht vor der Tür bekanntlich jedes Jahr 2. Strophe Meiner Oma schenk ich Wolle, sie strickt mir 'nen Sweater draus, meiner Mutter eine Stolle, auch das zahlt sich aus Opa kriegt Brasilzigarren, Vater eine Flasche Sekt, doch in jedem Fall die Marke, die mir selber schmeckt 3. Strophe Onkel und auch Tante kommen und dann wird Musik gemacht Einmal war'n sie festgenommen wegen Lärm bei Nacht. Onkel singt auch schrecklich gerne "Morgen kommt der Weihnachtsmann" und das hört sich wie das Knarren einer Türe an 4. Strophe Erst wenn alle Kerzen leuchten freut sich die Familie sehr Und wenn die Gardinen brennen kommt die Feuerwehr Doch die Stimmung bleibt die beste und das Fest verläuft normal Und so träumen alle Gäste schon vom nächsten Mal Musik: Jaromir Vomacka dt.
Eine große Sammlung mit besinnlichen Weihnachtssprüchen, tiefsinnigen Weihnachtsgedichten, lieben Weihnachtsgrüßen, herzlichen Weihnachtswünschen sowie allerlei gelungenen Weihnachtstexten für Weihnachtskarten und vieles mehr! Weihnachten steht vor der Türe und nun ist es nicht mehr weit, bis endlich das Christkind kommt: Leuchtende Kinderaugen, ein festlich geschmückter Christbaum / Weihnachtsbaum, unzählige Kerzen, besinnliche Weihnachtsstimmung und natürlich ganz viele Geschenke – das ist es, was den Heiligen Abend so wahrlich besonders und für jede Familie einzigartig macht! Doch damit nicht genug: Weihnachtslieder ertönen von nah und fern und nun ist es endlich wieder an der Zeit, lieben Menschen aus Familie, Verwandtschaft und Freundeskreis Frohe Weihnachten bzw. Fröhliche Weihnachten zu wünschen… Wir von möchten Sie durch die Weihnachtszeit ein wenig begleiten und Ihnen zeigen, wie Sie den Advent sowie das anschließende Weihnachtsfest noch festlicher, wundervoller und eindrucksvoller gestalten können.
Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen! Weihnachten steht vor der Tür und damit die Zeit, sich über Gott und die Welt ein paar Gedanken zu machen. Meine Gedanken kreisen in diesen vorweihnachtlichen Tagen um die kleine Welt unserer Firma und um alle, die sie mit Eifer am Leben erhalten. Ihnen allen gebührt mein Dank für den stetigen Einsatz und eine verantwortungsbewusste Mitarbeit. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen und Ihren Familien ein frohes Fest und erholsame Stunden. Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen! Wieder einmal ist fast ein Jahr vergangen und wir alle freuen uns auf ein paar ruhige Stunden rund um das Weihnachtsfest. Freuen dürfen wir uns aber auch über einige schöne Erfolge, die das Unternehmen im letzten Jahr erringen konnte. Solche Erfolge hängen nicht von einem oder zwei Mitarbeitern ab, sondern von dem ganzen arbeitsintensiven und einsatzbereiten Miteinander aller Beteiligten. Dafür herzlichen Dank – verbunden mit der Hoffnung auf eine weitere gemeinsame erfolgreiche Zeit und vor allem eine schöne und besinnliche Weihnacht für Sie im Kreise Ihrer Familien.
[5] Allerdings ist eine Änderung des mietvertraglich vereinbarten Abrechnungsmaßstabs von "Wohnfläche" auf "Personentage" durch schlüssiges (konkludentes) Handeln der Vertragsparteien in Form einer mehrjährigen unbeanstandeten Abrechnung nach Personentagen möglich. In diesem Fall ist eine Rückkehr zu der im schriftlichen Mietvertrag vorgesehenen Abrechnungsweise nach Wohnfläche nur mit Zustimmung des Vertragspartners möglich. [6] Änderung des Umlageschlüssels bei Gewerberaum § 556a BGB gilt nur für Mietverhältnisse über Wohnraum. Abrechnungsfrist für Betriebskosten auch bei Geschäftsräumen?. Daher kann der Vermieter den in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Verteilerschlüssel für die Umlage von Betriebskosten nur mit Zustimmung des Mieters ändern. Als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Zustimmung zur Vertragsänderung kommen die Bestimmungen über die Störung der Geschäftsgrundlage [7] in Betracht. Insofern rechtfertigt jedoch die irrige Vorstellung des Vermieters, der vereinbarte Verteilerschlüssel führe zur Deckung der ihm entstehenden Betriebskosten, nicht die Vertragsanpassung, weil eine fehlerhafte Kostenkalkulation in die Risikosphäre des Vermieters fällt.
Dabei hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich herausgestellt, dass diese Frage jedoch der vertraglichen Gestaltung zugänglich ist und dass die Jahresfrist jedenfalls dann nicht einzuhalten ist, wenn der Vermieter eine verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat. Der Bundesgerichtshof zieht jedoch eine andere Rechtsfolge aus dieser Annahme als der Gesetzgeber in § 556 III BGB. Die Nichteinhaltung der Frist hat nur zur Folge, dass der Mieter den Vermieter nun auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung in Anspruch nehmen kann und bis zur Abrechnung keine weiteren Vorauszahlungen mehr auf die Betriebskosten erbringen muss. Ausdrücklich führt er in der vorgenannten Entscheidung aus, dass ein Ausschluss von Nachforderungen wie bei der Wohnraummiete hiermit nicht verbunden ist. Vertragspartner eines gewerblichen Mietvertrages sollten vor dem Hintergrund dieser Entscheidung künftig einerseits vertraglich regeln, innerhalb welchen Zeitrahmens nach Ablauf des Abrechnungszeitraums die Nebenkostenabrechnung zu fertigen ist.
Fortführung des Praxisbeispiels: Der Mieter muss 23 Monate warten Im Mietvertrag ist als Abrechnungszeitraum für sämtliche Betriebskosten die Dauer vom 01. bis 30. 04. des Folgejahres festgelegt. Folge: Der Umstand, dass der Mieter am 31. ausgezogen ist, ändert nichts daran, dass der Abrechnungszeitraum bis zum 30. des Folgejahres dauert. Der Vermieter hat daher bis zum 30. des darauf folgenden Jahres Zeit, die Betriebskostenabrechnung für den ausziehenden Mieter zu erstellen. Damit ist der für den Mieter ungünstigste Fall eingetreten, dass er zunächst den Ablauf des Abrechnungszeitraums abwarten muss (11 Monate), bevor die Abrechnungsfrist für den Vermieter zu laufen beginnt (weitere 12 Monate). Fällt umgekehrt das Ende des Mietverhältnisses auf den letzten Tag des Abrechnungszeitraums, muss der Vermieter innerhalb der 12-Monat-Frist abrechnen. Fortführung des Praxisbeispiels: Der Mieter muss 12 Monate warten Der Mieter hat nicht zum 31. 05., sondern zum 30. gekündigt und ist bis dahin ausgezogen.
Grundsätzlich ist es auch nicht unbillig, Gewerbe- und Wohnräume gemeinsam, d. h. mit einem einheitlichen Verteilerschlüssel, abzurechnen, da die gewerbliche Mitbenutzung eines Hauses nicht zwangsläufig zur Entstehung höherer Betriebskosten führt; maßgeblich sind Art und Umfang der Benutzung. Daher ist bei der Betriebskostenabrechnung (von preisfreiem Wohnraum) ein Vorwegabzug der Kosten, die auf die in einem gemischt genutzten Gebäude befindlichen Gewerbeflächen entfallen, jedenfalls dann nicht geboten, wenn sie hinsichtlich aller oder einzelner Betriebskostenarten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen. Hierdurch wird auch dem Interesse beider Mietvertragsparteien an einer Vereinfachung der Betriebskostenabrechnung Rechnung getragen. [1] Dies gilt grundsätzlich auch für die Umlage der Grundsteuer in einem gemischt genutzten Gebäude. Bei der derzeitigen gesetzlichen Regelung und der behördlichen Praxis der Grundsteuererhebung gibt es nämlich keinen direkten Zusammenhang zwischen der anfallenden Grundsteuer und der konkreten Nutzungsaufteilung sowie der konkreten Ertragssituation.