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Baugenossenschaft Waidmatt Regulastrasse 6 8046 Zürich T 044 377 85 50 F 044 377 85 51 Öffnungszeiten Montag - Donnerstag 08. 30 - 11. 30 / 13. 30 - 16. 30 Freitag 08. 00 Lageplan
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An einer Mieterversammlung haben die Eigentümer über den aktuellen Planungsstand informiert. Entstehen sollen rund 530 neue Wohnungen für ein durchmischtes Quartier.
Die Liegenschaft liegt in einem ruhigen Wohnquartier in Zürich-Nord. Einkaufsmöglichkeiten und Öffentliche Verkehrsmittel sind in wenigen Gehminuten zu Ihrem neuen Wohnort führt ein Fussw 3, 5 Zimmer, 74 m², CHF 1990. — « Teilsanierte Wohnung im Herzen von Zürich-Affoltern » Wir vermieten diese helle und grosszügige Wohnung. Die Wohnung wurde frisch teilsaniert und bietet folgenden Ausbaustandard:- offene Küche mit viel Stauraum- Geschirrspüler- Glaskeramik- Badezimmer mit Badewanne- Parkettboden in Wohn-/Esszimmer und Korridor- Laminatboden in Schlafzimmern- Einbauschränke- grosszügiger BalkonDie Liegenschaft befindet sich in einem ruhigen und kinderfreundlichen Wohnquartier mit viel Grünfläche. Diverse Einkaufsmöglichkeiten sowie öffentliche Verkehrsmittel (Bahnhof Zürich-Affoltern) erreichen Sie in wenigen Minut 3, 5 Zimmer, 96 m², CHF 2320. Affoltern zürich wohnungen durch. — « Grosszügige 3 1/2-Zimmerwohnung mit 2 Nasszellen und Loggia » 3, 5 Zimmer, 96 m², CHF 2360. — « Leben - Wohnen - Wohlfühlen » 5 Zimmer, 109 m², CHF 3300.
Statt vieler kann die Immobiliengesellschaft nur einen Vertrag mit dem Generalunternehmer (GU) abschliessen, welcher zum Beispiel die Errichtung eines Einfamilienhauses zu einem bestimmten Preis als Vertragsgegenstand hat. Dabei übernimmt der GU die Ausführungsplanung, wählt die verschiedenen Unternehmen aus und ist für deren Koordination zuständig. Ein solcher GU-Vertrag wird als Werkvertrag gemäss Art. 364 ff. des schweizerischen Obligationenrechts (OR) qualifiziert. Auch gibt es verschiedene Realisationsmöglichkeiten in Bezug auf das Verhältnis Bauherrin und Architekt. So kann Letzterer sowohl Beauftragter der Bauherrin als auch des GU sein. Generalunternehmervertrag - Lexikon - Bauprofessor. Ein GU-Vertrag umfasst also alle baulichen Leistungen, die zur Errichtung bzw. Fertigstellung eines bestimmten Bauwerkes, wie z. eines Einfamilienhauses, notwendig sind. Ein sogenannter Totalunternehmer (TU) leistet im Unterschied zum GU darüber hinaus zusätzlich noch die Projektierung und Planung dieses Bauvorhabens. Ein TU-Vertrag bildet somit die ganze Bandbreite eines Bauprojekts, von der Projektierung über die Planung bis hin zur Bauausführung, ab.
Bei grösseren Überbauungen und Umbauprojekten gehören Werkverträge zwischen dem Bauherrn und dem Generalunternehmer (GU) / Totalunternehmer (TU) zur Tagesordnung. Statt sich mit zahlreichen Subunternehmern herumzuschlagen und einzelne Verträge einzugehen, kann der Bauherr einen einzigen Vertrag mit dem GU oder TU schliessen, was oftmals eine Erleichterung ist. Jedoch verbergen sich hinter dieser Konstellation einige Risiken, welche zu vermeiden oder zumindest zu beachten sind. Je komplexer ein Bauprojekt, desto grösser der Koordinationsaufwand. Die Bau- und Planungsarbeiten und die damit verbundenen Kosten-, Planungs- und Terminrisiken nehmen dementsprechend auch zu. Deshalb entscheiden sich viele Bauherren dafür, diese Risiken an ein erfahrenes General- oder Totalunternehmen abzutreten. Generalunternehmervertrag | WHS Rechtsanwälte aus Frankfurt. Der Bauherr hat mit dem General- und Totalunternehmer nur noch einen Vertragspartner und eine Ansprechperson für die komplette Umsetzung und Realisierung. Leistungen des Generalunternehmers Ein Generalunternehmer verpflichtet sich im Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag), ein Bauobjekt gesamthaft auszuführen.
Risiken und zu beachtende Punkte für den Bauherrn Die Einfachheit und die Übergabe aller Risiken an den Generalunternehmer bzw. Totalunternehmer sollten trotzdem nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Da der Bauherr mit dem GU- und TU-Vertrag die komplette Kontrolle des Bauvorhabens abgibt, sollte er sich über damit verbundene Risiken bewusst sein und diese idealerweise schon vorab vertraglich absichern Korrekte Submissionsunterlagen Um allfälligen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollte natürlich der Vertrag korrekt sein. Unterschiede Einzelleistungsvertrag vs. GU-Vertrag › Werkvertrag. Insbesondere im GU-Verhältnis sollten die vorangehenden Pläne vom GU überprüft werden. Diese sogenannten Submissionspläne sind dann bei der Ausschreibung wesentlich. Deshalb ist zu empfehlen, vertraglich festzuhalten, dass die Pläne überprüft und korrekt sind. Baugrund und Gebäudebeschaffenheit Heutzutage werden grössere Projekte nicht nur auf der «grünen Wiese» erstellt, sondern oftmals werden ältere Wohn- und Industriebauten wieder in Schuss gebracht. Aufgrund des Alters können giftige Substanzen bei der Realisierung einen Stolperstein darstellen – insbesondere Substanzen wie Asbest, Altlasten oder andere problematische Eigenschaften wie archäologische Funde.
Die (gratis abgegebenen) Allgemeinen Vertragsbedingungen AVB können als Gegenstück zur SIA-Norm 118 («Handwerkernorm») betrachtet werden, die vorwiegend bei Werkverträgen mit Einzelunternehmern angewendet wird. Da der VSGU, analog zum SIA, ein privater Verein ist, haben die von ihm herausgegebenen Vertragsbedingungen natürlich keine Gesetzeskraft. Die vorformulierten Vertragsbestandteile erhalten erst Rechtsgeltung, wenn sie in den konkreten Vertrag übernommen werden. Die Allgemeinen Bedingungen AVB des VSGU sind, trotz der grossen wirtschaftlichen Tragweite von GU-Werkverträgen, wohltuend knapp gehalten. Sie sind zwar in den letzten Jahren etwas umfangreicher geworden, haben aber immer noch auf zwanzig Seiten Platz und umfassen lediglich vierzig Artikel. Das Bild der Knappheit wird allerdings etwas getrübt durch die Tatsache, dass praktisch das komplette Normenwerk des SIA ebenfalls in den VSGU-Mustervertrag integriert wird. Die SIA-Normen gelten als «ergänzende Vertragsbestandteile» (Art.
beigezogenen Subunternehmer selber Abtretungsverbot Meistens vereinbaren die GU's / TU's mit ihren Subunternehmern zur Wahrung der Verrechnungsmöglichkeit uam ein Abtretungsverbot Ausnahme Abtretungsverbote | GU-Werklohn etc. Preis, Termin und Qualität Der GU übernimmt die Erstellung des Bauwerks meistens zu einem festen Preis (Pauschal-, Global- oder Einheitspreis) bis zu einem fixen Termin und zu bestimmter Qualität Zusammensetzung des Werklohns des Generalunternehmers Vergabe Bauleistung Bauleitung Risikomarge
Dieser zeichnet für die integrale Planung verantwortlich (Gesamtverantwortung als Gegenstück zur General-Beauftragung). Der Generalplaner bildet somit das architektonische Pendant zum ausführenden "Generalunternehmer". Generalübernehmer Der Generalplaner kann im Extremfall auch ein Generalübernehmer sein, der selber keine eigenen Koordinationsarbeiten oder Dienstleistungen erbringt, sondern alles an Subplaner delegiert. Die Terminologie resultiert aus der Bausprache und Baupraxis, welche von Lehre und Rechtsprechung teils übernommen werden. Es gibt weder geschützte noch gesetzlich definierte Begriffe. Abgrenzung Abgrenzung zum General- und Totalunternehmervertrag Überträgt der Bauherr, vertreten durch seinen Architekten, die gesamte Werk-Ausführung einer Baute einem einzigen Unternehmer, spricht man von einem Generalunternehmer. Übernimmt der GU auch die Planungsarbeit, so gilt er als Totalunternehmer (TU, BGE 114 II 53). Was der GU auf der ausführenden, bauenden Seite an Verantwortung und Kompetenz übernimmt, trägt spiegelbildlich der Generalplaner auf der Planungsebene.