Teig auf einen gefetteten, mit Backpapier ausgelegten Springformboden (28 cm Durchmesser) drücken und bei 200 °C (Umluft: 180 °C) ca. 15 Minuten backen. Zum Auskühlen auf ein Kuchengitter stürzen und das Backpapier abziehen. Für den Rührteig 100 g Rama, 50 g Zucker und 1 Päckchen Vanillezucker mit dem Handmixer zu einer hellen Creme verrühren, 1 TL Zitronenabrieb unterrühren. 2 Eier, jeweils ca. 1 Minute unterrühren. 80 g Mehl, 20 g Speisestärke und 1 TL Backpulver mischen, sieben und unter die Rama-Eicreme rühren. Teig in eine mit Backpapier ausgelegte Springform (30 cm Durchmesser) füllen, glatt streichen und im vorgeheizten Backofen bei 175 °C (Umluft: 155 °C) ca. 20 Minuten backen. Auf Backpapier auskühlen. Stachelbeerkuchen mit Baiser - Rezepte auf ernaehrung.de. Für die Baiserhaube 3 Eiweiße mit dem Handmixer zu sehr steifem Eischnee schlagen, dabei 1 Prise Salz und 125 g Zucker einrieseln lassen. 1 TL Speisestärke und 1 TL Zitronenschale unterrühren, weitere 50 g Zucker unterheben. Eischnee in einen Spritzbeutel mit großer Sterntülle füllen und 16 sternförmig angeordnete Streifen auf einen mit Backpapier ausgelegten Springformboden (30 cm Durchmesser) geben.
Wenn es schön volumig aufgeschlagen ist so nach und nach den Zucker langsam einrieseln lasen. Solange schlagen bis das Eiweiß "glänzt". Den Kuchen aus dem Ofen nehmen und die Innenseite der Form mit etwas Öl einpinseln ( damit der Baiser nicht anklebt). Nun den Eischnee in einen Dressursack füllen und den Kuchen schon garnieren. Nun den Kuchen nochmal für ca 15 Minuten auf der mittleren Schiene fertig backen. Ein Glas mit Wasser und ein glattes Messer bereit stellen. Stachelbeerkuchen mit mürbeteig und baiser. Den Kuchen sofort aus der Form lösen. Aufpassen, dass das Baiser nicht "zerreißt". ( Dazu mit einem Messer, das mit Wasser benetzt ist, vorsichtig an der Form entlang fahren. Wenn man merkt, dass das Baiser hängen bleibt, Messer säubern und die Klinge wieder mit Wasser benetzen). Nun mit einer Tortenscheibe ( aus Metall) oder auch mit einem anderen flachen Kuchenschieber zwischen den Teigboden und das Backpapier fahren und den Kuchen lösen. Auf ein Kuchengitter schieben und auskühlen lassen. Leider ist dies kein Kuchen für "Regentage" oder Tage mit einer hohen Luftfeuchtigkeit.
Der Eischnee zieht nämlich die ganze Feutigkeit wieder auf und bleibt nicht "kross". Wichtig beim zubereiten eines Kuchenteiges ist, dass alle Zutaten Zimmertemperatur haben, das ist schon die halbe Miete. Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen Das könnte Sie auch interessieren Und noch mehr Stachelbeerkuchen Rezepte
Die Stachelbeeren waschen, putzen, mit Wasser und Zucker in einem Topf aufkochen lassen. Die Stachelbeeren in ein Sieb geben, dabei den Saft auffangen. Den Backofen auf 175 °C Ober- und Unterhitze oder 160 °C Heißluft vorheizen. Den Boden einer Springform mit dem Mürbeteig auskleiden, einen etwa 4 cm hohen Rand hochziehen, mehrmals einstechen. Zum Vorbacken Backpapier auf den Boden legen und dieses mit getrockneten Erbsen beschweren. Im heißen Ofen in 10 bis 15 Minuten goldgelb vorbacken. Stachelbeerkuchen mit mürbeteig und baiser vole. Auskühlen lassen. Für die Füllung 750 ml Stachelbeersaft abmessen. Eine Creme aus dem Saft und dem Puddingpulver nach Anleitung zubereiten. Zum Schluss die Stachelbeeren unterheben und auf dem Mürbeteigboden verteilen. Den Backofen auf 160 °C Heißluft schalten. Für den Baiser Eiweiß mit Salz steif schlagen, Zucker langsam einrieseln lassen. Wenn der Eischnee glänzt, diesen auf den Pudding streichen und im heißen Backofen 10 bis 12 Minuten backen. Anschließend auskühlen lassen. 50 praxiserprobte Tortenrezepte finden Sie in dem Wochenblatt-Rezeptbuch "Torten für Gäste und Feste – Landfrauen verraten ihre Lieblingsrezepte".
Soll eine Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen angeordnet werden, muss das Betreuungsgericht zunächst sachverständig gutachterlich feststellen lassen, dass der zu Betreuende aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden, so der BGH im Beschluss vom 18. 10. 2017 zu Az. XII ZB 186/17. Im zugrundeliegenden Fall hatte der Betroffene seinem Sohn eine Vorsorgevollmacht mit umfassender Vertretungsbefugnis erteilt. Später hatte er ihm einen Geldbetrag von 120. 000 € zum Zwecke des Erwerbs eines Hauses geschenkt, in welchem der Betroffene selbst wohnen wollte. Der Sohn kaufte daraufhin eine Eigentumswohnung, in die der Betroffene auch einzog. Das AG bestellte gegen den ausdrücklichen Willen des 66-jährigen an Parkinson und hirnorganischen Beeinträchtigungen Erkrankten einen Betreuer mit den Aufgabenkreisen Vermögens- und Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung sowie Behördenangelegenheiten. Anders als beide Vorinstanzen erachtete der BGH anhand der bisherigen Feststellungen, die Voraussetzungen für eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen nicht als erwiesen.
(BGH, Beschluss v. 24. 08. 2016, AZ: XII ZB 531/15). Ein Betroffener beantragte unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, nach dessen Inhalt kein Veranlassung für eine weitergehende [….. ] Weiterlesen > Gefahr eines Betreuungsverfahrens trotz Vorsorgevollmacht – Ist Kritik an Pflegediensten durch Angehörige verboten? Müssen die Angehörigen deshalb mit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens rechnen, sozusagen als "Sanktion"? Ein weiterer Betreuungsrechtsfall, der beispielhaft wieder einmal die leider weit verbreitete nicht zu akzeptierende Haltung von Betreuungsrichtern zeigt, wurde uns bekannt. Niederschmetternd – aber Realität: Ein pflegebedürftiger Vater wird von seinem Sohn versorgt. Der Sohn ist im Besitz einer einwandfreien Vorsorgevollmacht, die ihn dazu ermächtigt, den Vater in sämtlichen denkbaren Bereichen zu vertreten. Der Sohn beauftragte zu seiner Unterstützung einen [….. ] Weiterlesen > Keine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen Die rechtliche Betreuung darf nicht gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden.
Lassen Sie sich unter keinen Umständen in ein Gespräch an der Haus- oder Wohnungstür verwickeln. Ist bereits ein Gutachten erstellt worden und auf Grundlage des Gutachtens eine Betreuung gegen Ihren Willen errichtet worden, können wir das Gutachten für Sie auf Fehlerhaftigkeit hin überprüfen und ggfs. anfechten und auf diesem Wege die Errichtung einer Betreuung verhindern bzw. eine bereits errichtete Betreuung wieder rückgängig machen. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich
Besteht aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung eines Betreuten die Gefahr, dass er sich selbst erheblich schädigt oder tötet, kann eine Unterbringung zulässig sein. Ein ausreichender Grund hierfür ist ebenfalls gegeben, wenn die Unterbringung zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder eines notwendigen ärztlicher Eingriff eine Unterbringung notwendig ist. Eine Gefahr für Leib oder Leben kann bereits bei völliger Verwahrlosung vorliegen. Abgestellt wird dabei jeweils darauf, dass dies zum Wohl des Betreuten geschieht. Grundsätzlich ist eine derartige Unterbringung aber nicht gegen den Willen des Betreuten möglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Beschluss vom 13. 4. 2016, dass wiederum ohne Krankheitseinsicht des Betroffenen eine freie Willensbestimmung mit Blick auf die Unterbringung nicht möglich ist. Dabei kann der Betroffene die Notwendigkeit der Unterbringung aufgrund seiner Erkrankung nicht erkennen.
Heute so, morgen anders. Schimpftiraden und Beleidigungen sind an der Tagesordnung.... Derzeit hat sie ca. 1000€ mehr Ausgaben als sie Rente bekommt, deswegen müssen wir möglichst bald ihre Eigentumswohnung verkaufen. Da sie der Meinung ist, nicht betreut zu sein, empfindet sie jedes Handeln meiner Mutter als Eingriff in ihre Selbständigkeit. Sie war deswegen schon zweimal bei der Polizei um meine Mutter anzuzeigen. Jetzt droht sie mit dem Anwalt. Meine Mutter ist langsam am Ende ihrer Kräfte, und überlegt die Betreuung aufzugeben. Was natürlich die Kosten nochmal deutlich in die Höhe treiben wird. Wir wollen natürlich alles in ihrem Sinne machen, aber die Wohnung muss einfach möglichst bald verkauft werden, sonst wird das Geld knapp. Wie geht man da vor, wenn der Betreute sich absolut gegen die Betreuung wehrt? Und in jedem kleinen Handeln einen Faupaux sieht und ausflippt? (Ausflippen bedeutet völlig unansprechbar rumzubrüllen) Aber selber nicht so fit ist das ganze selbständig oder nur mit etwas Hilfe zu machen?
Wer beurteilt, ob die Betreute ihren freien Willen äußert oder demenzbedingt die Risiken nicht einschätzen kann? Muss die Reha dazu ein psychiatrisches Konsil einholen oder abwarten bis ein gerichtlich bestellter Gutachter sich äußert? Der KH-Sozialdienst hat mir die Pistole auf die Brust gesetzt - die Betreute wird am Dienstag entlassen, ich soll bis morgen entscheiden wohin, weil dann evtl. noch ein Kurzzeitpflegeplatz organisiert wird. Ich hoffe sehr, ihr könnt mir einen Rat geben, wo ich bei meiner Verwirrung den blinden Fleck habe!!!! Danke schon mal und LG, Annegret