verwendet Cookies Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.: Fachinformationen & Positionen. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Akzeptieren Ablehnen Datenschutz | Impressum
(1) Die Krankenkasse darf anstelle der Sach- oder Dienstleistung ( § 2 Abs. 2) Kosten nur erstatten, soweit es dieses oder das Neunte Buch vorsieht. Absatz 1 geändert durch G vom 19. 6. 2001 (BGBl I S. 1046). (2) 1 Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. 2 Hierüber haben sie ihre Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis zu setzen. 3 Der Leistungserbringer hat die Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistung darüber zu informieren, dass Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von dem Versicherten zu tragen sind. 4 Eine Einschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen ist möglich. Vergütungsvereinbarung sgb v nrw 2010 qui me suit. 5 Nicht im Vierten Kapitel genannte Leistungserbringer dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. 6 Eine Zustimmung kann erteilt werden, wenn medizinische oder soziale Gründe eine Inanspruchnahme dieser Leistungserbringer rechtfertigen und eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist.
Letzte Änderung: 10. 06. 2020, 16:47 Uhr Die Änderungsvereinbarung zum Hautkrebsvorsorge-Vertrag mit der Knappschaft ist mit Wirkung zum 1. Juli 2019 gültig. Vereinbarung nach § 106d Abs. 5 SGB V zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und den Verbänden/ Krankenkassen in Nordrhein ab dem 01. Vergütungsverhandlungen SGB XI Nordrhein-Westfalen - 2019 - www.dbfk-unternehmer.de. 01. 2019. Die Prüfvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und den Verbänden/ Krankenkassen in Nordrhein wurde ergänzt. Die Erprobungsregelungen zur Durchschnittswerteprüfung und zum MRG-Verfahren wurden verlängert; Anlage 1 und Anlage 2 der Prüfvereinbarung wurden inhaltlich ergänzt. Die Übersicht über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen in Nordrhein wurde zum 1. Mai 2019 aufgrund der Aufnahme der Herpes-zoster-Impfung aktualisiert. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf über die Aufnahme von Wundmaterialien ist mit Wirkung ab 01. 04. 2019 gültig.
7 Die Inanspruchnahme von Leistungserbringern nach § 95b Absatz 3 Satz 1 im Wege der Kostenerstattung ist ausgeschlossen. 8 Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. 9 Die Satzung hat das Verfahren der Kostenerstattung zu regeln. 10 Sie kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten in Höhe von höchstens 5 Prozent in Abzug bringen. 11 Im Falle der Kostenerstattung nach § 129 Absatz 1 Satz 6 sind die der Krankenkasse entgangenen Rabatte nach § 130a Absatz 8 sowie die Mehrkosten im Vergleich zur Abgabe eines Arzneimittels nach § 129 Absatz 1 Satz 3 und 5 zu berücksichtigen; die Abschläge sollen pauschaliert werden. 12 Die Versicherten sind an ihre Wahl der Kostenerstattung mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Absatz 2 neugefasst durch G vom 22. 12. 2010 (BGBl I S. § 13 SGB V, Kostenerstattung - Gesetze des Bundes und der Länder. 2309). Satz 11 geändert durch G vom 11. 7. 2021 (BGBl I S. 2754) ( 20. 7. 2021). (3) 1 Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.
Die 4. Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die Förderung ambulant durchgeführter Katarakt-Operationen in der vertragsärztlichen Versorgung mit der IKK Classic ist mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 bzw. 1. Januar 2019 gültig.
2 Die Kosten für selbstbeschaffte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach dem Neunten Buch werden nach § 18 des Neunten Buches erstattet. 3 Die Kosten für selbstbeschaffte Leistungen, die durch einen Psychotherapeuten erbracht werden, sind erstattungsfähig, sofern dieser die Voraussetzungen des § 95c erfüllt. Absatz 3 Satz 2 angefügt durch G vom 19. 6. 2001 (BGBl I S. 1046), geändert durch G vom 23. 12. 2016 (BGBl I S. 3234). Vergütungsvereinbarung sgb v nrw 2015 cpanel. Satz 3 angefügt durch G vom 15. 11. 2019 (BGBl I S. 1604). (3a) 1 Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. 2 Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. 3 Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung.
bpa SACHSEN Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. Landesgeschäftsstelle Sachsen Elsterstraße 8a 04109 Leipzig T (0341) 52 90 44 60 F (0341) 52 90 44 89 07. Vergütungsvereinbarung sgb v nrw 2012 relatif. 06. 2021 / BUND / Allgemeines / Meldungen, Krankenversicherung (SGB V), Pflegeversicherung (SGB XI) bpa-Stellungnahme zur Pflegereform 2021 (GVWG-Änderungsanträge) Der bpa unterstützt höhere Löhne für Pflegekräfte und fordert deren unbürokratische Refinanzierung und die gleichzeitige Existenzsicherung der Pflegeeinrichtungen durch die Berücksichtigung ihrer betrieblichen Risiken und ihres unternehmerischen Wagnisses. Die in den Änderungsanträgen vorgesehene Koppelung von Versorgungsverträgen an eine tarifliche Entlohnung, ohne dort auch die betrieblichen Risiken und unternehmerischen Wagnisse angemessen zu berücksichtigen, lehnt der bpa entschieden ab. Mehr
mehr Lieferbarkeit ist unsicher. Produkt Klappentext Immer komplexere ökonomische und demografische Rahmenbedingungen, aber auch gestiegene Ansprüche an Umfang und Qualität der staatlichen Leistungserstellung stellen das Verwaltungshandeln vor beispiellose Frage, wie eine langfristige, auf konkrete Ziele und Wirkungen ausgerichtete strategische Steuerung in der öffentlichen Verwaltung Gestalt annehmen kann, widmete sich der hochkarätige Arbeitskreis Steuerung und Controlling in öffentlichen Institutionen" mit seinem zweiten Jahresthema. ISBN/GTIN 978-3-503-14408-2 Produktart Buch Einbandart Kartoniert, Paperback Erscheinungsjahr 2012 Erscheinungsdatum 23. 11. 2012 Auflage 1. Auflage Sprache Deutsch Artikel-Nr. 3662384 Autor Hirsch, Bernhard (Prof. Dr. (Author) Weber, Jürgen (Prof. (Author) Hirsch (Prof. ), Bernhar (Editor) Weber (Prof. (Editor)
mehr Produkt Klappentext Immer komplexere ökonomische und demografische Rahmenbedingungen, aber auch gestiegene Ansprüche an Umfang und Qualität der staatlichen Leistungserstellung stellen das Verwaltungshandeln vor beispiellose Frage, wie eine langfristige, auf konkrete Ziele und Wirkungen ausgerichtete strategische Steuerung in der öffentlichen Verwaltung Gestalt annehmen kann, widmete sich der hochkarätige Arbeitskreis Steuerung und Controlling in öffentlichen Institutionen" mit seinem zweiten Jahresthema. ISBN/GTIN 978-3-503-14408-2 Produktart Buch Einbandart Kartoniert, Paperback Erscheinungsjahr 2012 Erscheinungsdatum 23. 11. 2012 Auflage 1/2013 Sprache Deutsch Artikel-Nr. 2126040 Noch keine Kommentare vorhanden. Schlagworte
95 € 36. 40 € Erschienen am 25. 2020 Erschienen am 20. 06. 2018 Erschienen am 13. 2017 Erschienen am 19. 2016 Erschienen am 21. 10. 2015 Erschienen am 03. 12. 2014 Erschienen am 07. 2013 Erschienen am 26. 2012 Produktdetails Produktinformationen zu "Strategische Steuerung in öffentlichen Institutionen (PDF) " Immer komplexere ökonomische und demografische Rahmenbedingungen, aber auch gestiegene Ansprüche an Umfang und Qualität der staatlichen Leistungserstellung stellen das Verwaltungshandeln vor beispiellose Herausforderungen. Der Frage, wie eine langfristige, auf konkrete Ziele und Wirkungen ausgerichtete strategische Steuerung in der öffentlichen Verwaltung Gestalt annehmen kann, widmete sich der hochkarätige Arbeitskreis 'Steuerung und Controlling in öffentlichen Institutionen' mit seinem zweiten Jahresthema. Eine einzigartige Innensicht auf - Stand, Möglichkeiten und Grenzen der strategischen Steuerung im politischen Kontext, mit wertvollen Einblicken und Erfahrungsberichten, - Kontextfaktoren der Strategieentwicklung, - Aufgaben, Rollen und Kompetenzen der Controller im Strategieprozess, - Verknüpfungen von operativer und strategischer Planung, - Strategiekommunikation als Schlüsselfaktor der Strategiedurchsetzung.
Immer komplexere ökonomische und demografische Rahmenbedingungen, aber auch gestiegene Ansprüche an Umfang und Qualität der staatlichen Leistungserstellung stellen das Verwaltungshandeln vor beispiellose Herausforderungen. Der Frage, wie eine langfristige, auf konkrete Ziele und Wirkungen ausgerichtete strategische Steuerung in der öffentlichen Verwaltung Gestalt annehmen kann, widmete sich der hochkarätige Arbeitskreis "Steuerung und Controlling in öffentlichen Institutionen" mit seinem zweiten Jahresthema. Eine einzigartige Innensicht auf Stand, Möglichkeiten und Grenzen der strategischen Steuerung im politischen Kontext, mit wertvollen Einblicken und Erfahrungsberichten, Kontextfaktoren der Strategieentwicklung, Aufgaben, Rollen und Kompetenzen der Controller im Strategieprozess, Verknüpfungen von operativer und strategischer Planung, Strategiekommunikation als Schlüsselfaktor der Strategiedurchsetzung. Dem in das Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" der Bundesregierung aufgenommenen Arbeitskreis gehören neben renommierten Wissenschaftlern hochrangige Vertreter aus 17 Bundes- und Landesbehörden an.
Dem in das Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" der Bundesregierung aufgenommenen Arbeitskreis gehören neben renommierten Wissenschaftlern hochrangige Vertreter aus 17 Bundes- und Landesbehörden an. weiterlesen 32, 95 € inkl. MwSt. kostenloser Versand sofort lieferbar - Lieferzeit 1-3 Werktage zurück