Ein Energieberater berät Besitzer von Altbauten fachkompetent und umfassend, ob und in welchem Umfang die eigene Immobilie von diesen Nachrüstpflichten betroffen ist. Ökologische Sanierungsgrundsätze Ökologische Sanierungsgrundsätze: Entsorgen und Sanieren mit ökologischen Baustoffen Wem die gesetzlichen Grenzwerte hinsichtlich der Schadstoffbelastung von Baustoffen nicht ausreichen, kann… weiterlesen Angebote vergleichen Jetzt zum Newsletter anmelden Erhalten Sie die wichtigsten News monatlich aktuell und kostenlos direkt in Ihr Postfach
Auskünfte in Ihrem Kanton Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter. Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. Telefon: 0848 444 444 Online: Web-Formular Medien Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie: Telefon: 058 466 89 50 Mail: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO 2 -Gesetzes. Gute Beispiele - Stadt Zürich. Impressum Rechtliches und Datenschutz © Das Gebäudeprogramm
Um mehr Licht in die Räume zu bringen wurden die Glauben vergrößert. Der Charakter des Gebäudes blieb dabei vollständig erhalten, da die Schieferkehlen an den Glauben nach historischem Vorbild rekonstruiert wurden. Die alte Heizung wurde gegen eine energieeffiziente und kostengünstige bivalente Heizungsanlage ersetzt. Barrierefreiheit Das gesamte Gebäude wurde barrierefrei gestaltet. Es gibt keine Schwellen, behindertengerechte funktionale Sanitäranlagen und jedes Stockwerk ist über den Aufzug zu erreichen. Vom Parkplatz aus gibt es einen direkten, schwellenlosen Zugang zum neu angebauten Aufzugturm, so dass der Zugang zum Gebäude vom Eingang bis zum Behandlungszimmer problemlos zu bewältigen ist. Erfolgreiche Beispiele energetische Sanierungen. Treppensanierung Wenn auch nur ein Durchgangsraum, so muss eine Treppe dennoch funktional sein und kann zum Ambiente des Gebäudes beitragen. Aus diesem Grund wurde die alte Holztreppe durch eine Betontreppe ersetzt, die zusammen mit den pflegeleichten Granit-Fußbodenbelägen, die auch in den Fluren verlegt wurden, und dem verbesserten Lichteinfall nicht nur einen sicheren Wechsel zwischen den Stockwerken ermöglicht, sondern zusammen mit dem individuell gefertigten Stahlgeländer den stilechten Charakter des Gebäude verstärkt.
Energieeinsparpotentiale im Gebäudebestand Leider wird sie viel zu wenig ausgeschöpft: die Energieberatung mit detaillierten Vorschlägen zu Energieeinsparpotenzialen durch eine energetische Gebäudesanierung. Für die Durchführung der Maßnahme erarbeite ich ein Konzept. Dabei kann das Erreichen des Niedrigenergie- oder Passivhausstandards als Ziel definiert werden, denn diese sind längst nicht mehr nur im Neubau zu finden. Gerade im Bestand kann mit sinnvoll aufeinander abgestimmten Maßnahmen ein sehr guter energetischer Standard erreicht werden. Mit der Energieausweispflicht gewinnt die Betrachtung des Gebäude-Energieverbrauchs auch im zukünftigen Mietermarkt mehr und mehr an Bedeutung. Energetische Anforderungen an ein zu sanierendes Gebäude Seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird ein Gebäude als einheitliches System, sowohl unter bautechnischen, wie auch unter haustechnischen Aspekten, betrachtet. Die EnEV stellt dabei auch konkrete Anforderungen bezüglich Nachrüstung und energetischer Verbesserung bestehender Gebäude.
Um dies zu gewährleisten, gilt es immer erst zu reparieren. Ist dies nicht mehr möglich, dürft Ihr in die Bausubstanz eingreifen – möglichst mithilfe der ursprünglich verwendeten Methoden und Materialien (z. B. Naturstein, Sand, Lehm, Stroh etc. ). Ist dies nicht möglich, können moderne Erhaltungs-, Konstruktions- und Reparatur-Techniken zum Einsatz kommen – sofern diese mit dem Bestand harmonisieren. Antrag nicht vergessen – Sanierungen von Denkmälern müssen genehmigt werden Ihr benötigt für jede bauliche oder gestalterische Veränderung eine denkmalrechtliche Genehmigung. Um diese zu erhalten, müsst Ihr vor Beginn der Arbeiten einen Antrag bei der unteren Denkmalbehörde Eurer Stadt oder Gemeinde stellen. Sie prüft die Vereinbarkeit Eurer Sanierung mit dem Denkmalschutz und erteilt bei Bedarf Auflagen. Saniert Ihr ohne Genehmigung, riskiert Ihr Bußgelder und Rückbauverfügungen. Tipp: Damit Auflagen von Beginn an in Eure Planungen einfließen können, kontaktiert Ihre Eure Behörde am besten bereits vor der Antragstellung.
Kontaktaufnahme – Was ist an meinem Gebäude denkmalgeschützt? Am besten kontaktiert die untere Denkmalschutzbehörde frühzeitig. Sie prüft nicht nur, ob Euer Gebäude unter Denkmalschutz steht, sondern auch welche Bestandteile und Merkmale. Diese Denkmalbewertung ist für Euer weiteres Vorgehen entscheidend, da sie auf Möglichkeiten und Grenzen von Maßnahmen in der denkmalgeschützten Substanz hinweist. Erste Informationen zum Thema Energieeffizienz & Förderung erhaltet Ihr zum Beispiel bei Eurer Energie- und Klimaschutzagentur vor Ort (s. Kasten). 3. Analyse der Bausubstanz – Wo drückt der Schuh? Die ideale Basis für Eure energetische Sanierung ist eine bautechnische und bauphysikalische Untersuchung der Bausubstanz. Am besten beauftragt Ihr damit einen Fachplaner oder Architekten, der sich mit Denkmalschutz und Energieeffizienz auskennt – wie zum Beispiel die "Energieberater für Baudenkmale" (s. Kasten). 4. Konzept – Was sind Eure Sanierungsziele? Diese Ziele erarbeitet Ihr mit Eurem Energieberater, der Euch dann über mögliche Maßnahmen und deren Aufwand informiert.
Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Stefan M. Holzer: Gerüste und Hilfskonstruktionen im historischen Baubetrieb. Geheimnisse der Bautechnikgeschichte. Edition Bautechnikgeschichte hrsgn. v. Karl-Eugen Kurrer u. Werner Lorenz. Berlin: Ernst & Sohn 2021, ISBN 978-3-433-03175-9. Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2. Bgv c1 anschlagmittel 10. 8 ( Memento vom 15. Januar 2015 im Internet Archive), Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Punkt 4 ↑ BGV C1, Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung vom 1. April 1998 Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] DGUV Information Anschläger (abgerufen am 10. Juli 2020) Anschlagen von Lasten (abgerufen am 10. Juli 2020) Anschlagen von Lasten Anschlagmittel (abgerufen am 10. Juli 2020)
Verwende ich es als Öse für ein Safety, fällt es dann unter Anschlagmittel, oder? Damit darf ich die 1/2 Tragfähigkeit als Grundlage nehmen sprich 115kg? Oder ist es dann überhaupt ein Anschlagmittel? Leider steht in der DIN nichts über Sicherheitsfaktoren drin, wie die 230kg zustande kommen. Beim überschlagen komme ich auf ca 6? Ich danke für Klärung. Bgv c1 anschlagmittel 2. Gabs ni mal irgendwo eine Ecke stative Traversen und Co???? Wenn es das irgendwo gibt und ich es übersehen habe, bitte mal verschieben. #2 Danke fürs wusste doch das es die Ecke mal gab...... highQ HCA Veranstaltungstechnik Gelöscht von jw-lighting 17. 04. 11 Grund: Doppelpost #4 Jo das was du in deinem Workshop geschrieben hast war mir größtenteils bekannt und steht ja auch so in der BGV c1/BGI 810 drin. Was mir noch ein bisschen Schleierhaft erscheint ist der Satz Sonstige Anschlagmittel dürfen maximal mit dem fähigkeit belastet werden. Meine Ringöse bzw. Ringschraube (Sonstiges Anschlagmittel da weder seil noch band) würde ich nach meinem Verständnis mit der halben Tragfähigkeit benutzen, um auf Nummer sicher zu gehen aber lieber mit einem Sicherheitsfaktor 5 Rechnen.