Gebrauchtwagen Porsche Cayenne Diesel Tiptronic S 67600Km Diesel 5/2016 Automatik Kraftstoffverb. kombiniert in l/100Km: 6, 8 (NEFZ) CO2 Emissionen kombiniert in g/km: 179 (NEFZ) Effizienzklasse 1 B Gebrauchtwagen Porsche Macan S 27229Km Benzin 4/2018 40402Km 3/2019 Gebrauchtwagen Porsche 911 Carrera Cab. (997) 65800Km 6/2009 Manuell Gebrauchtwagen Porsche Cayenne 53042Km Gebrauchtwagen Porsche Panamera 4S Sport Turismo 52600Km 8/2018 Kraftstoffverb. Porsche düsseldorf gebrauchtwagen 7. kombiniert in l/100Km: 8, 2 (NEFZ) CO2 Emissionen kombiniert in g/km: 187 (NEFZ) Effizienzklasse 1 C Gebrauchtwagen Porsche Panamera 4 E-Hybrid Sport Turismo 79990Km Hybrid 4/2019 Gebrauchtwagen Porsche Cayenne S 65300Km 7/2019 Gebrauchtwagen Porsche 911 Targa 4S 42000Km 2/2018 Gebrauchtwagen Porsche 911 Turbo Cabriolet 69357Km 4/2016 Bei uns finden Sie TOP gepflegte Gebrauchtwagen, Vorführwagen und Neuwagen zu fairen Konditionen. Vom Kleinwagen über die Mittelklasse bis hin zum Premium- und Sportwagen, erhalten Sie auch eine große Auswahl an Elektroautos und Nutzfahrzeugen.
000 € VB 110. 000 km 2016 02. 2022 Porsche 996 Carrera Cabrio ATM Vollausstatt. Verkaufe sehr gut erhaltenes und gepfelegtes 996 Cabrio mit super Ausstattung, u. a. Vollleder,... 35. 000 km 2002 40468 Bezirk 1 01. 2022 Porsche Macan S PDK Einmalige Möglichkeit einen Porsche als Zweitfahrzeug zu kaufen. Diese Auto ist zeitlos und... 76. 800 € 24. 000 km 2019 Porsche 911 991 GT3 Touring Das Fahrzeug ist mit einer Steinschlagschutzfolie foliert und ist unfallfrei. Das Fahrzeug wurde... 195. 000 € 2. 757 km 2018 29. 04. 2022 Porsche 718 Cayman GTS|PDK|Approved|Apple|Carbon|DAB|20" Porsche 718 Cayman GTS (982) Porsche Approved Gebrauchtwagengarantie WIE NEU - Top gepflegter und... 36. 870 km 40210 Bezirk 1 27. 2022 981 GTS Porsche Boxster 981 GTS Handschalter 30000 km 2Halter Approved bis 10/23 Ist von 10/2015 TÜV bis... 77. 000 € VB 30. 000 km 20. 2022 Porsche 997. Alle gebrauchten Porsche in Düsseldorf auf einen Blick | 12Gebraucht.... 2 Carrera S Cabrio 997 Carrera S, Facelift in super Zustand. Macadamia, Leder cocoa, Dach braun PZ Wartung... 76. 500 € VB 58.
999 Guter Preis **deutsches Fahrzeug\\keit Mietwagen\\\\letzter porsche Service bei Km. 101. 436\\\\Sonderausstattung... vor 2 Tagen Porsche Cayenne Hilden, Mettmann € 4. 500 Sehr guter Preis Marke: porsche|Modell: -|Preis: 4500. 00 eur|Kilometerstand: 245000|Leistung:184 kw|kraftstoffart: Petrol|Farbe: -|Erstzulassung: 2005-08|Getriebe:... vor 1 Tag Porsche 991 911 Turbo s pts Schiefergrau burmester led Solingen, Düsseldorf € 189. 991 Sehr guter Preis Marke: porsche|Modell: 991|Preis: 189991. 00 eur|Kilometerstand: 9150|Leistung:427 kw|kraftstoffart: Petrol|Farbe: -|Erstzulassung: 2018-02|Getriebe:... vor 4 Tagen Porsche 991 911 991 targa 4s 14wege Carbon sportchrono Neukirchen-Vluyn, Wesel € 137. 900 Fairer Preis... vor 1 Tag Porsche 911 996 Carrera Erkrath, Mettmann € 32. 000 Sehr guter Preis Angeboten wird ein Schöner Porsche 911 996 in Oceanblau mit einer vollleder Ausstattung in beige... Porsche Cayman Coupé in Schwarz gebraucht in Düsseldorf für € 76.800,-. 20 vor 2 Tagen Porsche boxster s 3, 2l Rees, Kleve € 13. 850 Guter Preis Marke: porsche|Modell: -|Preis: 13850.
Amtliche Abkürzung: NWaldLG Fassung vom: 26. 03. 2009 Gültig ab: 01. 04. 2009 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Gliederungs-Nr: 79100 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) Vom 21. März 2002 § 8 Waldumwandlung (1) 1 Wald darf nur mit Genehmigung der Waldbehörde in Flächen mit anderer Nutzungsart umgewandelt werden. 2 Die Genehmigung muss vorliegen, bevor mit dem Fällen, dem Roden oder der sonstigen Beseitigung begonnen wird. (2) 1 Einer Genehmigung bedarf es nicht, soweit die Umwandlung erforderlich wird durch 1. Regelungen in einem Bebauungsplan oder einer städtebaulichen Satzung, 2. eine Baugenehmigung oder eine Bodenabbaugenehmigung oder 3. Wildschongebiete in Hannover | Naturschutz | Umwelt | Leben in der Region Hannover. von der Naturschutzbehörde in einer Verordnung oder im Einzelfall angeordnete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen nach § 29 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes. 2 Bei Maßnahmen nach Satz 1 Nr. 2 oder 3 hat die dafür zuständige Behörde die Absätze 3 bis 8 anzuwenden; sie entscheidet im Einvernehmen mit der Waldbehörde.
Das Ziel von Kompensationsmaßnahmen ist nicht die Vergrößerung von Schutzgebieten und auch nicht vorrangig die Beschränkung der wirtschaftlichen Nutzung von Grundflächen. Die Kompensationsmaßnahmen sind auch nicht beliebige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sondern sie müssen auf die Bewältigung der prognostizierten konkreten erheblichen Beeinträchtigungen, die der Eingriff auslösen kann, gerichtet sein. Art und Umfang der Maßnahmen sowie die Höhe der Ersatzzahlungen müssen nachvollziehbar sein; sie unterliegen einer uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung. Die Eingriffsregelung wird von der Behörde angewendet, die über die Zulassung des Eingriffs entscheidet. Die Naturschutzbehörden wirken jedoch an der Bewertung und Bewältigung von Eingriffsfolgen mit. VORIS NWaldLG | Landesnorm Niedersachsen | Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002 | gültig ab: 29.03.2002. Sollten im Rahmen der Vorhabenzulassung weitere Prüfinstrumente - wie z. die Umweltverträglichkeitsprüfung oder die FFH-Verträglichkeitsprüfung - zur Anwendung kommen, bietet sich eine integrative Bearbeitung dieser Instrumente an, um Doppelarbeiten zu vermeiden.
Ein Eingriff darf nur zugelassen werden, wenn alle Rechtsfolgen der Eingriffsregelung bewältigt werden. Dies sind: die Vermeidung der zu erwartenden Beeinträchtigungen (§ 15 Absatz 1 BNatSchG): Bei einem Vorhaben, das einen Eingriff darstellt, muss darauf geachtet werden, dass seine Durchführung die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild nicht mehr beeinträchtigt als für die Verwirklichung des Vorhabens unbedingt notwendig ist. VORIS § 8 NWaldLG | Landesnorm Niedersachsen | - Waldumwandlung | Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002 | gültig ab: 01.04.2009. Eine Beeinträchtigung ist vermeidbar, wenn das Vorhaben auch in modifizierter Weise (z. B. verschoben, verkleinert oder zu einem späteren Zeitpunkt) ausgeführt werden kann, so dass geringere oder keine Beeinträchtigungen ausgelöst werden. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 15 Absatz 2 BNatSchG): Unvermeidbare Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes sind auszugleichen oder zu ersetzen. Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.
mehr Produkt Klappentext Das im Jahr 2002 grundlegend novellierte NWaldLG - zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. ISBN/GTIN 978-3-8293-0567-9 Produktart Buch Einbandart Loseblatt, Gefaltet, in Mappe, Blockbindung Format Ordner mit Loseblättern Erscheinungsort Wiesbaden Erscheinungsland Deutschland Erscheinungsjahr 2003 Erscheinungsdatum 01. 07. 2003 Auflage Stand: inkl. 6. Nachlief. Juli 2021 Seiten 454 Seiten Sprache Deutsch Gewicht 1400 g Artikel-Nr. 16247374 Schlagworte Autor
Landeswaldgesetze oder Landesforstgesetze sind in Deutschland Gesetze der Länder, die den Wald betreffen (Walderhaltung, Waldbewirtschaftung). Sie werden im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung erlassen, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht im Bundeswaldgesetz Gebrauch gemacht hat ( Art. 72 Abs. 1 GG). Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Baden-Württemberg (Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz – LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995, zuletzt geändert am 21. Juni 2019, GBl. S. 161, 162) Bayern (Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005, zuletzt geändert am 23. November 2020, GVBl. 598) Berlin (Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (Landeswaldgesetz – LWaldG) vom 16. September 2004, zuletzt geändert am 4. Februar 2016, GVBl. 26, 55) Brandenburg (Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004, zuletzt geändert am 30. April 2019, GVBl. I/19, Nr. 15) Bremen (Waldgesetz für das Land Bremen (Bremisches Waldgesetz – BremWaldG), zuletzt geändert am 25. Mai 2010, S. 349) Hamburg (Landeswaldgesetz vom 13. März 1978, zuletzt geändert am 2. Dezember 2013, HmbGVBl.