veröffentlicht am 8. Oktober 2018 Vor Einleitung eines Vergabeverfahrens muss der öffentliche Auftraggeber entscheiden, nach welchen Rechtsvorschriften seine Ausschreibung durchzuführen ist. Um festzustellen, ob der Schwellenwert für eine EU-weite Ausschreibung erreicht bzw. überschritten ist, muss eine ordnungsgemäße Auftragswertschätzung erfolgen. Hierbei hat der Auftraggeber – je nachdem, ob er eine Bau- oder Liefer- bzw. Kostenschätzung im straßenbau niedersächsische landesbehörde für. Dienstleistung vergibt – unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Die Auftragswertschätzung ist nicht zuletzt auch für eine etwaige Aufhebung des Verfahrens wegen Unwirtschaftlichkeit von Bedeutung. Das deutsche Vergaberecht ist zweigeteilt: Das nationale Vergaberecht, das sich nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes richtet, steht der EU-weiten Ausschreibung nach den Regelungen des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gegenüber. Entscheidend für die Anwendung der passenden Rechtsvorschriften sind die sogenannten EU-Schwellenwerte. Aktuell liegt der Schwellenwert für Bauleistungen bei 5, 548 Millionen Euro/netto, für Liefer- und Dienstleistungen bei 221.
Bislang erfolgte eine Gliederung nach Honorarzonen, innerhalb derer die verschiedenen zugeordneten Objekte aufgelistet wurden. Bei der Suche nach der zutreffenden Honorarzone für das zu planende Objekt musste man bislang erst die gesamte Auflistung mehrerer Honorarzonen durchlesen, ehe man die zutreffende Zuordnung gefunden hatte. In der Objektliste der HOAI 2013 erfolgt die Auflistung dagegen in einer Tabelle, die nach Objekten gegliedert ist. An die Spalte mit den aufgeführten Objekten sind fünf Spalten mit den Honorarzonen I bis V angefügt, in denen durch ein Kreuz die entsprechende Zuordnung gekennzeichnet ist. Somit lässt sich die zutreffende Honorarzone rasch auffinden. Die Zuordnung selbst hat sich gegenüber der HOAI 2009 nicht geändert. Ebenso wie die Objektlisten zu den anderen verbindlich geregelten Abschnitten der Verordnung dient die Objektliste zu § 48 HOAI der praktischen Orientierungshilfe bei der Zuordnung der konkreten Verkehrsanlage zur jeweiligen Honorarzone. Kostenschätzung im straßenbau und. Nachdrücklich hervorzuheben ist, dass im Zweifelsfall § 48 Abs. 3 HOAI maßgebend ist.
Die Kostengruppen nach der DIN 276 bilden die Grundlage für die Berechnungsschemen der einzelnen Stufen der Kostenermittlung, differenziert nach dem Zweck, den erforderlichen Grundlagen sowie dem Detaillierungsgrad.
Ist dagegen von vornherein eine "Netto-Angabe" gewünscht bzw. zu begründen, sind die Kostenangaben ohne Umsatzsteuer auszuweisen. Bei der Kostenermittlung ist deshalb grundsätzlich anzugeben, in welcher Form die Umsatzsteuer berücksichtigt wurde.
Diese Teilleistungen sind im Leistungsverzeichnis (LV) für einen Bauauftrag mit Positionen beschrieben. Die... Bereitstellungsgeräte Als Bereitstellungsgeräte - oft auch als Bereitschaftsgeräte bezeichnet - gelten im Allgemeinen jene Baumaschinen und Geräte, die: für den betrieblichen Ablauf auf der Baustelle ständig vorhanden sein müssen oder, für mehrere Teilleistungen... Nachrichten zum Thema "Teilleistungen" Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einzelkosten der teilleistungen beispiel. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf " Ich akzeptiere" klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere
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