Garstedter Weg ist eine Straße in Hamburg im Bundesland Hamburg. Alle Informationen über Garstedter Weg auf einen Blick. Garstedter Weg in Hamburg (Hamburg) Straßenname: Garstedter Weg Straßenart: Straße Ort: Hamburg Bundesland: Hamburg Garstedter Weg ist eine Einbahnstrasse (oder eine Straße mit mehreren Fahrbahnen, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind) Geographische Koordinaten: Latitude/Breite 53°38'42. 9"N (53. 6452587°) Longitude/Länge 9°58'28. 1"E (9. 9744804°) Straßenkarte von Garstedter Weg in Hamburg Straßenkarte von Garstedter Weg in Hamburg Karte vergrößern Teilabschnitte von Garstedter Weg 32 Teilabschnitte der Straße Garstedter Weg in Hamburg gefunden. Umkreissuche Garstedter Weg Was gibt es Interessantes in der Nähe von Garstedter Weg in Hamburg? Finden Sie Hotels, Restaurants, Bars & Kneipen, Theater, Kinos etc. Tierarzt in Hamburg - Dr. Olaf Spellmeyer. mit der Umkreissuche. Straßen im Umkreis von Garstedter Weg 12 Straßen im Umkreis von Garstedter Weg in Hamburg gefunden (alphabetisch sortiert). Aktueller Umkreis 500 m um Garstedter Weg in Hamburg.
Der angrenzende Garten lädt Bewohner und Angehörige zu Verweilen ein und schafft durch seine kleinen Sitzecken eine Privatsphäre. Die gelebte familiäre Atmosphäre durckt sich durch das motivierte, professionelle und freundliche Team, die hauseigene Küche mit ihrem saisonalen frisch hergestellten Nahrungsangebot und den verschiedenen Hauswirtschaftsbereichen aus. In einem speziell beschützten, offenen Wohnbereich finden Menschen mit einer Demenz, einen Lebensraum, in dem sie ihrer Wahrnehmung ensprechend, den Alltag erleben können. Familienbildung Hamburg - Bildung Begegnung Beratung Begleitung. Eine große Dachterrasse ermöglicht den Bewohnern, ihrem Bewegungsdrang nach zu gehen. Betreuungskonzept des Hauses Das Pflegewohnstift Gardstedter Weg hat es sich zur Aufgabe gemacht, betagten und pflegebedürftigen Menschen Beratung, Begleitung und Unterstützung wollen unseren Bewohznern Hilfestellung und Unterstützung geben bei der Kompensation physischer und psychischer Defizite und gleichzeitig deren Potentiale und Ressourcen fördern. Im Pflegewohnstift Garstedter Weg steht der Bewohner mit seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt der Arbeit.
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[4] Subjektiver Tatbestand [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Im subjektiven Tatbestand reicht bedingter Vorsatz bezüglich aller objektiven Tatbestandsmerkmale aus, jedoch muss der Täter den Willen haben, den Rechtsverkehr täuschen zu wollen. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Roland Hefendehl: Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271) Universität Freiburg, 2012 Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01 ↑ BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08 ↑ Magdalena Dollinger: Erschleichen einer Duldungsbescheinigung und Hilfeleistung zum unerlaubten Aufenthalt ( Memento des Originals vom 15. Mittelbare Täterschaft - Schema und Aufbau - Strafrecht - Julian Drach. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. zu BGH - 5 StR 266/09, NJW 2010, 248 ↑ OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Januar 2012 - Az. 3 (4) Ss 561/11; 3 (4) Ss 561/11 - AK 238/11
Die mittelbare Falschbeurkundung ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 271 StGB geregelt. Systematisch liegt er im Bereich der Urkundendelikte. Die Vorschrift schützt den Rechtsverkehr nicht vor unechten, sondern vor echten und damit erhöht beweiskräftigen, aber inhaltlich unwahren öffentlichen Urkunden. Zugleich wird die Funktionsfähigkeit der Beurkundungsorgane geschützt. Einordnung im Gesamtsystem [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Wer eine öffentliche Urkunde selbst herstellt oder eine existierende öffentliche Urkunde verfälscht, macht sich wegen Urkundenfälschung strafbar, [1] jedoch entsteht eine Strafbarkeitslücke, sofern ein Täter auf einen Amtsträger derart Einfluss nimmt, dass dieser unvorsätzlich eine echte, aber inhaltlich falsche Urkunde erstellt wie beispielsweise bei der sog. Scheinhalterschaft. Mittelbare Falschbeurkundung – Wikipedia. Sofern ein Amtsträger vorsätzlich eine falsche öffentliche Urkunde erstellt, kommt wegen des Amtsdeliktscharakters zwar keine mittelbare Täterschaft oder Mittäterschaft in Betracht, aber eine Anstiftung oder Beihilfe, jedoch ist die Strafe nach § 28 I StGB zu mildern.
Keine öffentlichen Urkunden sind solche sog. schlichten amtlichen Urkunden, die nicht für den Verkehr nach außen bestimmt sind, also nur geschäftsinternen Charakter haben, wie beispielsweise Aktenvermerke.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Der Versuch ist strafbar.
Mit dem Entlassen des Tatmittlers sei ein unmittelbares Ansetzen für den Hintermann zu bejahen, wenn dieser die Vorstellung gehabt habe, dass die Tatbegehung in engem Zusammenhang mit seiner Einwirkung geschehe. Etwas anderes müsse gelten, wenn die Tatbegehung erst nach längerer oder ungewisser Zeit erfolgen soll, das Opfer also nach der Vorstellung des mittelbaren Täters noch nicht oder nur möglicherweise konkret gefährdet ist. In diesen Fällen sei auch für das unmittelbare Ansetzen des Hintermanns der Versuchsbeginn des Tatmittlers maßgeblich. Zu diesen Gesichtspunkten blieben die Feststellungen des landgerichtlichen Urteils zu unkonkret. Ebenso habe das LG nicht tragfähig begründet, warum eine Mittäterschaft des Angeklagten vorliegen solle, indem er die Garage anmietete. Bei jeder Bandentat sei vereinzelt festzustellen, welchen Grad der Tatbeteiligung die Handlung eines Bandenmitglieds erfülle, dies gelte vor allem bei der Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe. Hier sei eine wertende Gesamtbetrachtung mithilfe folgender Kriterien vorzunehmen: Interesse an der Durchführung der Tat, Umfang der Tatherrschaft und der Wille zur Tatherrschaft.
§§ 271, 348 StGB schützen den Rechtsverkehr vor inhaltlich unwahren öffentlichen Urkunden oder öffentlichen Dateien. § 348 StGB stellt die Falschbeurkundung im Amt unter Strafe. Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe (siehe Freiheitsstrafe) bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe (siehe Geldstrafe) bestraft. Bei der Falschbeurkundung im Amt handelt es sich um ein echtes Amtsdelikt (siehe Amtsdelikte), tauglicher Täter des § 348 StGB kann daher nur ein Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 sein. Nicht-Amtsträger scheiden folglich als Mittäter oder mittelbare Täter aus. Häufig verwirklicht der Amtsträger den Tatbestand des § 348 StGB jedoch nicht vorsätzlich, sondern nur ein Außenstehender hat Kenntnis von der Unrichtigkeit der zu beurkundenden Tatsache. In einem solchen Fall kann der Außenstehende mangels vorsätzlicher, rechtswidriger Haupttat nicht wegen Anstiftung (siehe Anstiftung) zur Falschbeurkundung im Amt bestraft werden, mangels Amtsträgereigenschaft scheidet auch Falschbeurkundung im Amt in mittelbarer Täterschaft aus.