Hallo, bitte um eure Einschätzungen! Doppelhaus inkl. Doppelgarage mittig - Bauvorhaben mit meinem Bruder! ca. 130 m² pro Haushälfte (EG + OG) - OHNE KELLER! Angebot Hartl Haus bezugsfertig (inkl. Garage und Carport) wären 265 TSD pro Partei! Abzgl. Eigenleistungen (Bodenplatte, Elektrik, Zäühlerkasten, Fliesen, Sanitär, Malen, Böden) EUR 237 TSD Hat jemand schon mal so ein ähnliches Projekt geplant? Welche Eigenleistungen machen Sinn? Danke für eure Hilfe! Zaunexx schrieb: Bodenplatte, Elektrik, Zäühlerkasten, Fliesen, Sanitär, Malen, Böden Wenn du alle diese Gewerke selbst machst (oder selbst vergibst), wären mir 28k Ersparnis deutlich zu wenig. ᐅ Doppelhaushälften durch Garagen verbunden. Das machen ja oft schon einzelne Posten aus. Hast du eine Aufstellung wie sie auf diesen Wert kommen? Speziell Fertigteilanbietern haben meist hohe Anforderungen an die Bodenplatte, deswegen würde ich diese schon mal drin lassen. Bei den Grundrissen würde mir eindeutig Stauraum fehlen, wo gebt ihr euren ganzen Krempel hin den mal nun mal so hat?
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Sie können also entscheiden, wie teuer Ihre Garage werden soll; Qualität und Massivität lohnt sich aber in dem meisten Fällen, da sie die Garage haltbarer und robuster gegen äußere Einflüsse sowie Abnutzung macht. Investieren Sie zu Beginn relativ viel in Ihre Garage, müssen Sie mit weniger Folgekosten für Pflege und Instandhaltung rechnen, für die beide Parteien des Doppelhauses verantwortlich sind. Es ist also sinnvoll, solange die Garage beiden Haushälften eine gerechte Nutzung ermöglicht, die Investitionen zur Hälfte zu teilen, sodass beiden Hausbesitzern gleich viel von der Garage gehört. Eine Garage anbauen Nicht immer ist es beim Hausbau möglich, die Garage gleich mit zu errichten. Aber keine Sorge: Besitzt Ihr Doppelhaus noch keine Garage und Sie verfügen über genügend Freifläche auf Ihrem Grundstück, ist ein nachträglicher Anbau nicht bedeutend teurer als die direkte Errichtung mit dem Doppelhaus. Doppelhaushälfte mit garage buildings. Tipps & Tricks Vergleichen Sie unbedingt die verschiedenen Anbieter von Garagen, um einen Überblick über Preise und verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung zu bekommen.
Ebenso ist es möglich, mit handwerklichem Können und Engagement die Garage oder Teile der Garage selbst zu bauen.
Der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand die dazu erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Wahlordnung nennt als andere Gründe beispielhaft das Ruhen des Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsunfähigkeit. In der Begründung der Änderung der Wahlordnung werden für das Ruhen des Arbeitsverhältnisses beispielhaft Elternzeit, Mutterschutzzeiten, Pflegezeit, freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder unbezahlter Urlaub (Sabbatical) aufgezählt. Bearbeitung der Briefwahlunterlagen Vor der Änderung der Wahlordnung hatte der Wahlvorstand die Briefwahlumschläge "unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe" zu öffnen. Nach der Rechtsprechung hatte der Wahlvorstand zudem bei der Bestimmung des richtigen Zeitpunkts einen Beurteilungsspielraum, musste aber die dazu notwendige Zeit (Ordnungsgemäßheit der schriftlichen Stimmabgabe, Vermerk der Stimmabgabe in der Wählerliste, Einwurf des Wahlumschlags in die Wahlurne) prognostizieren. BetrVG mit Kommentaren digital? - Allgemeine Themen - Forum für Betriebsräte. Diese Prognoseentscheidung des Wahlvorstands war mit Unsicherheiten behaftet, die zur Anfechtbarkeit der Wahl führen konnten.
W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Hallo, kein wirkliches Problem, mehr eine Recherche an sich... Wir sind noch nicht ganz so lange im Amt, haben gerade eine Grundlagenschulung hinter uns gebracht und versorgen uns derzeit mit dem notwendigen "Handwerkszeug". Neben dem BetrVG (und anderen arbeitsrechtlich relevanten Gesetzen) haben wir auch die Anschaffung von Kommentaren zum BetrVG beschlossen. Welchen nehmen? Zwei verschiedene sind sicher sinnvoll, um eine zweite Meinung zu haben. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Inhaltsverzeichnis - Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - aas Seminare. Und man soll sie als juritischer Laie halbwegs verstehen können... Stichworte Fitting (BetrVG, Handkommentar? ) und Däubler (BetrVG mit Wahlordnung und EBR-Gesetz. Kommentar für die Praxis? ) habe ich schon mal aufgeschnappt, ebenso Richardi... Gibt's sonst noch etwas, was man unbedingt haben muss? :-) Gruß Chris Drucken Empfehlen Melden 6 Antworten Erstellt am 27. 10. 2006 um 11:59 Uhr von Mona-Lisa @Chris, wir haben mit dem Fitting bisher ganz gut gearbeitet.
Diese unterliegen der Mitbestimmungspflicht nach Betriebsverfassungsgesetz. 2. Arbeitszeit – Beginn und Ende (§ 87 Abs. 2 BetrVG) Der Bereich der Arbeitszeit ist einer der wichtigsten Betätigungsfelder eines Betriebsrats. Dabei wird die Dauer der Arbeitszeit im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Hier kann der Betriebsrat nicht mitbestimmen. Alle übrigen Details der Arbeitszeit sind aber gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Dies gilt damit für Regelungen zu Beginn und Ende der täglichenArbeitszeit, die Einführung von Gleit- und Vertrauensarbeitszeit, die Aufstellung von Dienst- und Schichtplänen, die Einführung von Arbeitszeitkonten, Telearbeit, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst. 3. Überstunden und Kurzarbeit (§ 87 Abs. 3 BetrVG) Wenn es um das Festlegen der regelmäßigen Dauer der Arbeitszeit geht, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Wenn der Arbeitgeber aber von der einmal festgelegten Dauer abweichen und die Arbeitszeit für einen gewissen Zeitraum verlängern (Überstunden) oder verkürzen (Kurzarbeit) möchte, so muss der Betriebsrat zustimmen.
8. Betriebliche Sozialeinrichtungen (§ 87 Abs. 8 BetrVG) Sozialeinrichtungen sind neben Kantine, Betriebskindergarten, Sport- oder Erholungseinrichtungen auch solche Angebote des Arbeitgebers, die den Beschäftigen über das reine Entgelt hinaus Vorteile verschaffen. Damit zählen auch Pensions- und Unterstützungskassen, aber auch Beschäftigungsgesellschaften dazu. Der Betriebsrat hat bei der Ausgestaltung all dieser Sozialeinrichtungen in allen Details – bis hin zur Preisgestaltung der Kantine – mitzubestimmen. 9. Werkswohnungen (§ 87 Abs. 9 BetrVG) Manche Arbeitgeber stellen Dienstwohnungen zur Verfügung. Der Betriebsrat hat bei allen die Verwaltung dieser Wohnung betreffenden Entscheidungen mitzubestimmen. 10. Betriebliche Entgeltgestaltung (§ 87 Abs. 10 BetrVG) Bei allen Fragen der kollektiven Lohngestaltung im Betrieb hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Führt der Arbeitgeber bestimmte Vergütungsordnungen oder Entlohnungsmethoden ein, so benötigt er die Zustimmung des Betriebsrats.