Aus § 728 BGB, der gerade den Fall der Insolvenz eines Gesellschafters regelt, ist aber zu entnehmen, dass die Insolvenz eines Gesellschafters keinen solchen wichtigen Grund darstellt, erst recht nicht für den insolventen GEsellschafter selbst. Ein entsprechend vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht wäre überdies nach § 119 InsO unwirksam. Somit hat die Insolvenz eines GEsellschafters (hier des StartUps) nur die Auflösung der GEsellschaft zur Folge. Dies bedeutet, dass sich der Gesellschaftszweck der stillen Gesellschaft auf deren Abwicklung ändert. Die Abwicklung einer GEsellschaft ist in den §§ 729ff. BGB geregelt. Zusammengefasst ist also die Ihnn erklärte außerordentliche Kündigung - wie bereits vermutet - nicht wirksam. Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Thomas Henning Rückfrage vom Fragesteller 13.
Ein solcher Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn der stille Gesellschafter nicht am Verlust beteiligt ist und somit jedenfalls den Betrag seiner Vermögenseinlage verlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1992 – II ZR 284/91, ZIP 1992, 1552, 1553; Urteil vom 8. November 2004 – II ZR 300/02, ZIP 2005, 82, 84). Muster und Vorlagen für Geschäftsführer:
Die Kündigung einer stillen Gesellschaft führt zu deren Auflösung und zur Auseinandersetzung zwischen dem Inhaber des Handelsgeschäfts und dem stillen Gesellschafter, bei der die wechselseitigen Ansprüche grundsätzlich unselbstständige Rechnungsposten der Gesamtabrechnung werden und vor Beendigung der Auseinandersetzung nur ausnahmsweise geltend gemacht werden können, wenn dadurch das Ergebnis der Auseinandersetzung (teilweise) in zulässiger Weise vorweggenommen wird und insbesondere die Gefahr von Hin- und Herzahlungen nicht besteht. Stille Gesellschaft Nach § 230 HGB entsteht eine stille Gesellschaft dadurch, dass sich ein sog. stiller Gesellschafter derart an einem Handelsgewerbe eines anderen beteiligt, dass er diesem eine vertraglich definierte Vermögenseinlage gewährt, so dass diese in das Vermögen des Unternehmensträgers übergeht. Im Gegenzug wird der stille Gesellschafter am zukünftigen Gewinn des Unternehmensträgers beteiligt. Eine Sonderform der stillen Gesellschaft ist die sog.
2014 | 09:36 Erst einmal herzlichen Dank für die schnelle ausführliche Antwort. Bitte erlauben Sie eine kurze Nachfrage. Die Gesellschaft ist ja noch nicht offiziell "Start-up" will durch diese außerordentliche Kündigung und Auflösung der stillen Gesellschaft ja genau eine solche offizielle Insolvenz vermeiden. Die Begründung im Kündigungsschreiben: ""Ich muss Ihnen leider die außerordentliche Kündigung für Ihre Beteiligung aussprechen: Die Mehrheit der Investoren hat bereits ihre Verträge mit der XYZ-GmbH aufgelöst, für die Auflösung der GmbH unter Vermeidung einer Insolvenz sehe ich leider keinen Weg daran vorbei, die Stille Gesellschaft mit Ihnen ebenfalls aufzulösen"" Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. 2014 | 10:11 Hallo und vielen Dank für die Nachfrage. Dass die GmbH - noch - nicht insolvent ist, ändert an der Rechtsauskunft nichts. Wie beschrieben, ist die (drohende) Insolvenz kein Kündigungsgrund. Die dann eingetretene Insolvenz führt (nur) zur Auflösung der stillen GEsellschaft.
Ein Mandant betreibt ein Unternehmen in Form des e. K. Seine Schwester wurde 1996 an dem Unternehmen mit einer Einlage von umgerechnet 50. 000 € atypisch still beteiligt, das entsprach 20%. Da bereits im Jahr 2014 eine Übergabe des Geschäfts an die Kinder des Mandanten erfolgen sollte, hat die Schwester privatschriftlich auf den ihr zustehenden Gewinnanteil für 2014 verzichtet – sie wollte kein Geld mehr aus dem Geschäft ziehen. Die Übergabe an die Kinder hat aus verschiedenen Gründen erst zum 01. 01. 2019 geklappt. Der Mandant hat nun ab 2014 bis Ende 2018 den gesamten Gewinn stets alleine versteuert. Ab 2014 bis zur Übergabe des Betriebs hatte das Kapitalkonto der Schwester einen unveränderten Stand von etwa 125. 000 €. Über diesen Betrag haben Bruder und Schwester in Eigenregie zum 31. 12. 2018 einen Darlehensvertrag gemacht, damit die Schwester das Geld eventuell später noch ausgezahlt erhalten kann. Nun hat die Betriebsprüfung die Frage aufgeworfen, welche Konsequenzen zu ziehen sind.
| 13. 06. 2014 07:55 | Preis: ***, 00 € | Insolvenzrecht Beantwortet von 10:11 Zusammenfassung: Zur außerordentlichen Kündigung einer stillen Gesellschaft. Ich weiss, es geht hier nicht um so viel Geld, aber ich würde mich über eine Antwort freuen. Kurze klare Frage: Kann mir als stiller Gesellschafter "aus wichtigem Grund" gekündigt werden? Der "wichtige Grund" in meinem Falle soll sein, dass kein Geld mehr da ist und die Gesellschaft mit dieser außerordentlichen Kündigung aufgelöst wird. Mit der Kündigung erhalte ich noch einen von den Gesellschaftern willkürlich festgesetzten Betrag von 3% meiner Einlage. Meine Ansicht der Dinge ist, dass die Gesellschaft mir nicht ausserordentlich kündigen kann, wenn kein Fehlverhalten meinerseits vorhanden ist und den Gesellschaftern nur der Weg über die Insolvenz bleibt. Hintergrund: Ich habe 500 Euro in ein Start-Up investiert und verzichte lieber auf die 15 Euro, als dass ich den Gesellschaftern diese elegante Auflösung ermögliche, da ich vermute, dass das Konzept danach anderweitig ohne die "ausgebooteten" Anleger wiederbelebt wird.
"Wir wollen mit unserem Engagement niemandem im Stadtteil Linden-Nord das Recht auf Spaß nehmen oder das Feiern verbieten", erklärt Nurhan Brune, Leiterin des für den Stadtteil zuständigen Polizeikommissariats Hannover-Limmer. "Aber bekanntermaßen endet die Freiheit des Einzelnen dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt", sagt die Polizeioberrätin und verdeutlicht das Ziel im Stadtteil: Die Interessen aller in Einklang zu bringen. Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat und Finanz- und Ordnungsdezernent der Landeshauptstadt Hannover: "Es geht darum, die Balance zwischen der Freizeitnutzung im öffentlichen Raum und den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner wiederherzustellen. Dafür wollen wir auch neue Wege beschreiten, unkonventionelle Ansätze ausprobieren und uns insgesamt als Team aufstellen. Mit der Polizei, dem Reinigungsunternehmen Aha und dem Kollektiv 17 haben wir starke Partnerinnen und Partner an unserer Seite. " Das Pilotprojekt "Limmernlichter" des Kollektivs 17 will mit den vorwiegend jungen Nutzerinnen und Nutzer wie auch den Anwohnenden ins Gespräch kommen, um unterschiedliche Perspektiven auf die Nutzung des öffentlichen Raums zu vermitteln.
Kostenpflichtig Stadt stellt Hunderte neue Unterkünfte für Ukrainer bereit Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Soll ab Montag für die Unterbringung von Ukraine-Vertriebenen eingerichtet sein: Die ehemalige Halle von AS Solar an der Nenndorfer Chaussee in Bornum. © Quelle: Christian Behrens (Archiv) Ab Montag soll die ehemalige Halle von AS Solar in Bornum für Hunderte Menschen eingerichtet sein, ab April stehen zusätzliche Hotelzimmer bereit. Trotzdem sei klar, dass all die neuen Räume nicht reichen werden, heißt es bei der Stadt. Conrad von Meding 25. 03. 2022, 19:36 Uhr Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Hannover. Täglich kommen neue Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Hannover an. Ein Sondereinsatzstab der Stadt hat zwar neue Immobilien mit Hunderten Schlafplätzen akquiriert, um die Menschen unterzubringen, darunter eine Halle und mehrere Hotels. "Wir wissen aber auch, dass die weitaus größere Wegstrecke noch vor uns liegt", sagte Stadtrat Axel von der Ohe (SPD) am Freitag.
Dies ist eine Gemeinsame Pressemitteilung der Landeshauptstadt Hannover und der Polizeidirektion Hannover. /ram, bo Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Hannover Michael Bertram Telefon: 0511 109-1040 E-Mail: Original-Content von: Polizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell
Insbesondere im Stadtteil Linden-Nord erwuchsen daraus in der Vergangenheit regelmäßig Probleme zwischen den Anwohnenden und Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Raums. Die Polizeidirektion Hannover und die Landeshauptstadt arbeiten bei diesem Thema künftig noch enger zusammen. Der hannoversche Stadtteil Linden-Nord ist nicht nur ein Wohnquartier wie viele andere auf dem Gebiet der Landeshauptstadt. Für viele Menschen ist der Stadtteil auch ein Anziehungspunkt zum Einkaufen und zur Freizeitgestaltung. Insbesondere in der warmen Jahreszeit mündete die starke Frequentierung des Stadtteils durch Menschen mit teils unterschiedlichsten Interessen in Konflikten, die regelmäßig Einsätze des städtischen Ordnungsdienstes und der Polizei erforderten. Konkrete Einsatzanlässe bildeten in Linden-Nord dabei eher seltener Straftaten, sondern vielmehr Problemlagen, wie Lärm in der Nacht und Müll, über den sich vor allem Anwohnende beschwerten. Um diesen Phänomenen adäquat und rechtzeitig zu begegnen, haben die Landeshauptstadt Hannover und die Polizeidirektion Hannover bereits Anfang dieses Jahres eine noch engere Zusammenarbeit beschlossen, die mit dem Frühlingsbeginn und den erwarteten Lockerungen der Corona-Beschränkungen konsequent umgesetzt werden soll.