So ist es beim Dachdecker... Fensterbauer... Fließenleger usw. So bei meinen neuen Architekten musste ich erst bezahlen nach Aushändigung der Bauzeichnung mit Kostenstellung des Bauprojektes und Gestaltungsvorschlägen usw. und weniger als beim ersten Architekten! Natürlich nach Unterschrift der Phase 1 der Abläufe die ich beauftragt habe. Was ich mich auch Frage ob der Statiker einfach pauschal so viele std. in Rechnung stellen darf. Danke für die erste Info 25. 2014 at 23:44 Uhr Rhisfor Beiträge: 10 Registriert seit: 21. 05. 2014 Lassen sie sich vom Statiker doch bitte seine geleistete Arbeit zeigen. Ab wann muss man einen architekten bezahlen youtube. Das muss ja irgendwo verzeichnet sein. Es kann ja nichts abgerechnet werden, ohne dass sie etwas gesehen haben. Mit dem Architekten muss wohl noch einmal kommuniziert werden, da ja die Vorstellungen ihrer seits nicht mit einbezogen wurden. 23. 2014 at 09:34 Uhr Forum Eigenschaften: Wer kann neue Beiträge erstellen? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member Wer kann auf Beiträge antworten?
Ich habe bei einer Baufirma ein Kostenvoranschlag für eine Vergrösserung meines Hauses angefragt. Dies geschah mündlich ohne irgendwelchen Papierkram. Die Baufirma schickt mir einen Architekten zum Vermessen des Hauses und erstellen von Plänen. Dies ebenfalls ohne daß ich etwas unterschrieb. Nun äussert sich der Architekt daß seine Arbeit sich auf 14000€ beträgt und die ersten 5000€ nächste Woche bei der Planübergabe fällig währen. Meine Frage: was hab ich mit dem Architekten zu tun? Ich hab doch nur den Kostenvoranschlag gewollt! Mus ich den Architekten bezahlen oder die Baufirma? 7 Antworten Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Community-Experte Hausbau Ja, ich weiß... immer eine heikle Sache und auch die Rechtslage ist da ungewiss. Wie lange ist es noch Aquisition und wo fängt der Vertrag an... Ermittlung Architekten-Honorar ohne schriftlichen Vertrag. Ich möchte mal so meinen: Da du dich nur an eine Baufirma gewandt hast, hast du mit dem Architekten (der ja wohl von der Baufirma beauftragt wurde) nix direkt zu tun. Er ist Erfüllungsgehilfe der Baufirma.
Wenn die Baufirma keine Maße ohne den Architekten anfertigen kann um dir ein Angebot zu machen, dann ist das deren Sache und geht mit denen heim. Etwas anderes ist es natürlich, wenn der Architekt oder die Baufirma gesagt haben: "Wir müssen zuerst Bestandspläne anfertigen. " Wenn du dann sagst "Ja, ok, machen Sie mal" dann sieht es für mein Rechtsempfinden anders aus, dann hättest du ggf. einen Auftrag erteilt. 14. 000, 00 €??? Wohnst du in einem Mehrfamilienhaus? Falls du nicht Auftrag erteilt hast, so wie ich es beschrieben habe, dann weise die Rechnung zunächst mal zurück. Falls doch, dann lasse dir eine prüfbare Rechnung zusenden. Da sollte man vlt. vorher mal fragen, ob es ein kostenloser Kostenvoranschlag ist! Ab wann muss man einen architekten bezahlen van. Natuerlich haben die einen Haufen Papierkram um hier einen Preis zu nennen. Aber sie haetten auch vorab ne Mitteilung machen muessen, um was fuer einen Aufwand es sich dabei handelt und was fuer Kosten da kommen. Ich wuerde mich auf alle Faelle weigern! Du hast niemanden beauftragt kostenpflichtige Plaene zu erstellen u. bist davon ausgegangen, dass der Kostenvoranschlag kostenfrei ist.
Du hast Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung nach HOAI und kannst natürlich mit dem Architekten über Minderungen verhandeln. tja, da fragt man vorher ob der Kostenvoranschlag kostet oder nicht. Allerdings sind 14. 000 schon ein Wort und ein bisschen überzogen. Die Firma oder der Architekt hätte dich darauf aufmerksam machen müssen, dass die Arbeiten kostenpflichtig sind. Architektenkosten fürs Einfamilienhaus » Mit diesen ist zu rechnen. Man kann nicht voraussetzen, dass ein Laie mit derart hohen Kosten rechnen muss. Du solltest der Baufirma das schriftlich mitteilen. Wenn der Architekt Pläne gemacht hat, hat er diese nach euren Wünschen gefertigt oder einfach so nach seinem Gutdünken? An einen Kostenvoranschlag ist die Baufirma dann aber auch gebunden. Deshalb muss vorher ziemlich genau geplant werden, was für Arbeiten zu machen sind. Der Architekt wird sich mit Dir mehrfach unterhalten haben, um deine Wünsche zu erfahren. Im Kostenvoranschlag wird nicht nur eine Endsumme genannt, sondern die Leistungen im einzelnen benannt. Und das macht Arbeit.
Weil nach meiner Erfahrung und Zeit- Aufwandsschätzung das ein angemessenes Honorar ist. Wie gesagt, wenn Sie eine Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand wünschen, dann kommt deutlich mehr dabei heraus. Es sind dann circa 6. 500, - € netto. Ab wann muss man einen architekten bezahlen de. Bedenken Sie bitte, dass es damals keinen Einwand von Ihnen gab, womit ich mich auf Basis des Angebots für beauftragt fühlte und schließlich auch die ganze Leistung abgewickelt habe…. " Daher meine erste Frage zur Basis des Honoraranspruchs: Was ist die Basis ihres Honoraranspruchs – die HOAI, eine Abrechnung auf Stundenbasis oder eine Pauschale? Falls die HOAI die Basis ist: Welche anrechenbaren Kosten sind anzusetzen? Die HOAI-Tabellen starten erst bei 25. 000 Euro. Falls die Abrechnung auf Stundenbasis erfolgen muss: Muss die Architektin nicht zumindest darlegen, wie viele Stunden sie wofür verwendet hat? Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren Punkt zum Thema erbrachter Leistungsumfang: Die Architektin hat in der Honorar-Berechnung gemäß HOAI-Rechner die Leistungsphasen 6 bis 8 einbezogen, womit ich grundsätzlich einverstanden bin.
Sollte es aber zu Problemen kommen, ist der Architekt oft eine wertvolle Hilfe. Als Bauherr kann man seine Meinung oft nicht so gut und fachlich begründet äußern wie der Architekt und die eigene Stimme hat deshalb oft weniger Gewicht. Natürlich macht es auch Sinn, während der Bauphase statt dem Architekten einen Bauingenieur zu engagieren, der als Baubegleitung fungiert. In diesem Fall braucht man dann natürlich keinen Architekten für diese Leistungen engagieren und auch nicht bezahlen. Bei Problemen nach Fertigstellung kann man sich ebenfalls wenn nötig an einen Bauingenieur für die Nachbetreuung wenden. Wenn keine Ausschreibung und Vergabe geplant ist, sondern man ohnehin mit Unternehmen zusammenarbeiten möchte, die man bereits kennt, kann auch Phase 6 entfallen. Mit dem Wegfall jeder Leistungsphase erhält der Architekt dann einen geringeren Anteil des Gesamthonorars. Frage: Welchen prozentualen Anteil am Gesamthonorar machen die einzelnen Leistungsphasen aus? Kostencheck-Experte: Das können Sie ganz einfach aus der nachstehenden Tabelle entnehmen: Mit jeder Leistungsphase, die beauftragt wird, wird dann der entsprechende Anteil am Gesamthonorar fällig.
1/15 BILDERN © © Microsoft und Partner erhalten möglicherweise eine Vergütung, wenn Sie Produkte über empfohlene Links in diesem Artikel erwerben. 2/15 BILDERN 3/15 BILDERN Lachsauflauf Für einen saftigen Lachsauflauf schichtet zunächst vorgekochte Nudeln oder Kartoffelscheiben in eine Auflaufform, gebt zerbröckelten Lachs darüber, übergießt alles mit Sahne oder Béchamelsoße, fügt noch frisch gehackten Schnittlauch hinzu und bestreut alles mit Käse. Backt nun alles bei 180 °C für eine halbe Stunde im vorgeheizten Ofen. 4/15 BILDERN Die Diashow wird auf der nächsten Folie fortgesetzt 5/15 BILDERN Endivienauflauf Endiviengratin ist sehr geschmackvoll und eignet sich besonders für diejenigen, die auf ihre Linie achten möchten. Kocht dazu die Endivien im Dampfgarer und legt sie dann in eine Auflaufform. Verquirlt zwei Eigelb mit fettarmem Quark, gebt diese Mischung über die Endivien und überstreut alles mit etwas geriebenem Greyerzer. Anschließend die Form für etwa 25 Minuten bei 180 °C in den Ofen stellen.
Hallo Leute, ich habe Donnerstagabend ein Kartoffelgratin mit Hackfleisch gemacht und würde gerne wissen, ob ich das noch essen kann.. Das Hackfleisch wurde vorher gebraten, die Kartoffeln waren gekocht, das Ganze kam dann mit Sahne in eine Auflaufform und dann nochmal in den Ofen, Hackfleisch ist also auf jeden Fall gut durch. Die Reste stehen seitdem mit Folie drüber im Kühlschrank. Und ja, ich weiß, ich soll einfach nur dran riechen und dann entscheiden, aber ich wollte mal ein paar Erfahrungen zu dem Thema hören;) Schonmal vielen Dank für eure Antworten:) Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Also ich bin im allgemeinen recht "hart im nehmen" und Mindesthaltbarkeitsdaten interessieren mich nicht die Bohne. Aber bei Hack hab ich schon fiese Erfahrungen gemacht, WIE SCHNELL das schlecht werden kann, da bin ich etwas vorsichtiger. Ich finde es schwer "aus der Ferne" zu sagen, ob es noch gut ist, oder nicht. Es reicht ja schon, das jemand sich mit der Gabel mit der er gegessen hat noch ein Stückchen aus der Form holt, und schon sind Bakterien dran, die es schneller schlecht werden lassen.
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Lasagne hat bei mir auch schon mal 4 Tage überstanden Zum Glück kann man bei Hack verdammt gut riechen ob es schlecht ist. Mach einfach ein Stück warm und riech dran, ist es nicht mehr gut merkst du das SOFORT;) genau, wie du schon richtig sagtest:mach einfach den Geruchstest: wenn es nicht komisch riecht, ab in den Ofen! Das habe ich auch schon unzählige Male es sollte natürlich gut durchgegart Appetit! Zwei, drei Tage ist das höchste der Gefühle. Hackfleisch und Sahne auch wenn es durchgebraten ist, kann unter Umständen zu Magen-Darm Probleme führen. Es ist Deine Entscheidung, ob Du es essen willst oder es in die Tonne machst. Nein, auf keinen fall. Also 2-3 Tage, OKAY, aber heute ist Montag und es ist mittag... also nein. Lieber nicht. Manche Sachen halten sich ziemlich lange. Aber was anderes außer Sicht-, Geruchs- und Geschmackskontrolle werden dir nicht über bleiben, um zu klären ob dein Auflauf wirklich noch essbar ist.