Ich? hätten mir die Stimmen doch gesagt... Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest. Zitat Sheldon Cooper madeja Beiträge: 212 Registriert: 17. 09. 2008, 19:49 Wohnort: Frankfurt #3 16. 2009, 13:32 wenn das AG nicht innerhalb der Frist ans ArbG weitergeleitet hat, ist Verjährung eingetreten. jojo.. hier unabkömmlich! Beiträge: 3129 Registriert: 26. 2007, 15:07 Beruf: manchmal Rechtspfleger Wohnort: Voerde #4 16. 2009, 13:33 Es wird im Zweifel nicht das erkennbar falsche Gericht sein, daher m. E. nicht verjährt. Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang, Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana) Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... ZPO-Überblick: Die Verweisung des Rechtsstreits - Anwaltsblatt. Viva St. Pauli! " target="blank #5 16. 2009, 14:44 @nephele Was meinst Du denn mit "die gegenseite jetzt verweisung an das zuständige gericht beantragt"? Die Gegenseite weiss doch noch gar nix davon! @madeja "wenn das AG nicht innerhalb der Frist ans ArbG weitergeleitet hat, ist Verjährung eingetreten. "
Deshalb hemmt die Einreichung der Klageschrift auch in diesem Fall rückwirkend die Verjährung, wenn die Klage nur unverzüglich nach der vom Kläger nicht verzögerten (positiven oder negativen) Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird 12. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Das Prozesskostenhilfeverfahren weist keine (dem Kläger zuzurechnenden) Verzögerungen auf. Über das ordnungsgemäße Prozesskostenhilfegesuch vom 23. 2012 hat das Landgericht – nach Anhörung der Beklagten – zeitnah mit Beschluss vom 28. 02. 2012 entschieden. Es kam auch anschließend zu keiner dem Kläger vorwerfbaren Verfahrensverzögerung. Nach Zustellung des Bewilligungsbeschlusses am 1. Verjährungshemmung unzuständiges gericht. 03. 2012 hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers mit Schriftsatz vom 07. 2012 mitgeteilt, die ursprünglichen Anträge weiterverfolgen zu wollen. Am 9. 2012 hat das Landgericht die Zustellung der Klageschrift verfügt. Die Zustellung selbst ist am 16. 2012 erfolgt. Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann dem Kläger auch nicht vorgeworfen werden, es unterlassen zu haben, unter Hinweis auf die drohende Verjährung eine zeitnahe Veranlassung der Bekanntgabe des Prozesskostenhilfegesuchs erbeten zu haben.
Mahnverfahren Verjährungsfalle beim Übergang ins Streitverfahren von Büromanagerin Konstanze Halt, Frankfurt a. M. Im Rahmen des Mahnverfahrens ist bereits im Mahnbescheidsantrag die Möglichkeit gegeben, bei einem Widerspruch des Schuldners den Übergang vom Mahnverfahren in das streitige Verfahren anzukreuzen. In diesem Fall haben Sie einen Klageantrag gestellt, was sowohl für die Gerichtskosten als auch für die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs Auswirkungen hat (zu den Gerichtskosten auch schon: BRAGO prof. 9/97, 3; 2/99, 20; 7/99, 84). Mahnen Sie auf diese Weise Ihr Anwaltshonorar an, sollten Sie dabei Folgendes beachten: Antrag auf Übergang ins Streitverfahren löst Gerichtskosten aus Legt der Antragsgegner gegen Ihren Mahnantrag Widerspruch ein, gilt kostenmäßig: Mit dem Eingang des Widerspruchs fällt für den Übergang in das Streitverfahren entsprechend Nr. 1210 GKG KV die "restliche" Verfahrensgebühr von 2, 5-Gerichtsgebühren automatisch an. Genauer: Die halbe Gebühr nach Nr. 1100 KV GKG für das Mahnverfahren wird auf die dreifache Gebühr nach Nr. Verjährungshemmung unzuständiges gericht mit. 1210 KV GKG für das Streitverfahren angerechnet.
Moderator: Verwaltung Borbarad Super Power User Beiträge: 886 Registriert: Dienstag 1. März 2005, 15:47 Ausbildungslevel: (Dipl. -)Jurist Rechtshängigkeit Klage bei unzuständigem Gericht? Hi kurzes Fällchen. A erhebt Klage zum VG Düsseldorf obwohl er zum VG Köln müsste. Zwischenzeitlich ist die Klagefrist abgelaufen. Hemmt der Antrag beim (örtlich unzuständigen) VG Düsseldorf die Verfristung, so dass nach Verweisung zum VG Köln verhandelt werden kann oder hat der A Pech gehabt? Im Zivilrecht ist es ja so, dass sogar die unzulässige Klage die Verjährung der Forderung hemmt... Kann man den Gedanken auch aufs ÖR übertragen und wenn ja, aus welcher Norm ergibt sich das? Verjährungshemmung - und die Klagezustellung "demnächst" | Rechtslupe. TanteKäthe Fleissige(r) Schreiber(in) Beiträge: 209 Registriert: Samstag 10. März 2012, 13:57 Re: Rechtshängigkeit Klage bei unzuständigem Gericht? Beitrag von TanteKäthe » Montag 23. April 2012, 13:21 Aus meiner Sicht ist die Klagefrist gewahrt. Die Klageerhebung (§ 74 Abs. 1 Satz 1 VwGO) muss nicht zwingend beim örtlich zuständigen Gericht erfolgen (vgl. § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
Die richtige Anwendung der Verweisungsvorschriften in §§ 281 ZPO, 17a GVG bereitet weithin große Probleme, wie die gerichtliche Praxis sowie die Zahl und die teils ziemlich skurrilen Sachverhalte der dazu ergangenen Entscheidungen zeigen. Deshalb soll im Folgenden näher dargestellt werden, nach welchen Vorschriften ein Rechtsstreit verwiesen werden kann, was bei der Anwendung dieser Vorschriften zu beachten ist und wie diese sich unterscheiden. 1. Verweisung wegen sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit, § 281 ZPO Ist das angegangene Gericht sachlich oder örtlich unzuständig richtet sich die Verweisung nach § 281 ZPO. Danach erklärt sich das unzuständige Gericht auf Antrag der klagenden Partei für unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das zuständige Gericht, unter mehreren zuständigen Gerichten an das vom Kläger angegebene. Diese Verweisung erfolgt durch kurz zu begründenden Beschluss; den Parteien ist zuvor rechtliches Gehör zu gewähren. Verwiesen wird der Rechtsstreit gem. Rechtshängigkeit Klage bei unzuständigem Gericht? - Jurawelt-Forum. § 281 ZPO nur auf Antrag der klagenden Partei – stellt diese keinen Verweisungsantrag, weist das Gericht die Klage als unzulässig ab.
Pegje Foren-Praktikant(in) Beiträge: 39 Registriert: 22. 02. 2008, 13:01 Wohnort: Jena 08. 01. 2009, 11:03 Hallo Leute, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Folgender Sachverhalt: Wir haben am 31. 12. 2008 eine Klage wegen Verjährung per Fax an das Gericht versandt. Heute habe ich in der Post ein Schreiben vom Gericht, dass es örtlich unzuständig ist. Ist die Sache jetzt verjährt, da Klage noch nicht bei der Gegenseite zugestellt wurde. Wir haben jetzt 2 Wochen Zeit um Verweisung zu beantragen. Aber hat das jetzt noch einen Sinn. Mir ist schon ganz schlecht. Hoffe Ihr habt positive Nachrichten für mich. Ein Mensch, der keine Dummheiten macht, macht auch nichts Gescheites. puppa2402 Kennt alle Akten auswendig Beiträge: 810 Registriert: 30. 04. 2008, 12:14 Wohnort: Erkrath #2 08. 2009, 11:05 Die Sache ist nicht verjährt. Mach einfach den Antrag auf Verweisung an das Gericht fertig. Wichtig ist ja der Eingang bei Gericht und der war ja am 31. Verjährungshemmung unzuständiges gericht einreiseverbot in mecklenburg. 08. Nach dem Antrag verweist das Gericht automatisch dann an das zuständige.
#7 09. 2009, 09:08 O. K. Ich danke dir. Jetzt geht es mir schon viel besser. Ein Mensch, der keine Dummheiten macht, macht auch nichts Gescheites.
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