« Hausbau-, Sanierung Teilen: ▾ Superstruppi 5. 3. 2019 - 10. 4. 2021 12 Antworten | 6 Autoren Guten Morgen, stimmt diese Aussage? Danke und sonnige Grüße, Struppi ob der garten eben ist oder nicht - die frage die sich hier stellt: wie hoch ist der niveauunterschied an den beiden mauerseiten. Es werden Stützmauern mit 6m und höher ohne Winkelfundament gemacht, hängt ganz von den Gegebenheiten ab;) des glaub i jetzt wieder weniger. was hindert die dann am umfallen? entweder einfach die Masse, das sind dann Schwergewichtsmauern, oder eine Rückverankerung wie zb. Bodenvernagelung oder Anker. Hallo, eine Wurfsteinmauer hat auch kein "L" und steht auch oftmals recht hoch - also so pauschal kann man das leider nicht sagen. wenn du aber ein 80cm tiefes und 60cm breites Fundament machst und Steckeisen rein (umknicken) und dann eine 1m hohe Mauer, wirst denk ich kein L brauchen bei einem Lehmboden. Stützmauer bauen - Die 5 besten Anleitungen. Aber wie gesagt solche Aussagen sind schwierig. PS ich würde eine Mauer immer ca 3cm schief zum Hang machen, dann drückt sie sich gerade:) LG!
Poidl92 schrieb: Rückverankerung wie zb. Bodenvernagelung oder Anker. ich denke von der frage her abgeleitet - es geht hier um ein gartemäuerle mit 1m höhe. und da werden solche sonderkonstruktionen wie auch immer wohl eher nicht gefragt sein. die frage bleibt. entscheidend ist der niveauunterschied. und wenn die mauer 1m höheres niveau vom nachbargarten abfangen muss, da brauchts ein L. faustregel: fundamentbreite =1/3 der mauerhöhe. stimmt! Gibt aber situationen wo ein Aushub für ein L-fundament nicht möglich ist, z. b genau an der grundgrenze. Stützmauer für ebenen Garten: Bis 1m Höhe kein L-Fundament nötig? | Bauforum auf energiesparhaus.at. Da kann man sich durch eine stärkere Mauer, mit höherer Masse und evtl. einer Neigung weiterhelfen AUsführung hängt aber nicht nur von der Höhe ab, sondern auch von der Last auf den gestützten Bereich. Im Normalfall ist aber die 1/3 Regel ausreichend an der grundgrenze kannst das L auch drehen. dann bleibst auf deinem grund. fährt man halt ums kennen tiefer/breiter. genau den fall hab ich hinterm haus. Hallo! Danke für die zahlreichen Antworten!
B. wenn ich das möchte, den Gemüsegarten mit einer 3m Mauer umzäunen darf, sofern es nicht an der Grenze ist (auch wenn es jetzt kein Sinn macht). Ich glaube auch, dass man so eine Mauer auch nicht bewilligen lassen bzw. anzeigen müsste. In unserer Gemeinde gibt es sehr viel, bzw. fast nur Hanglage. Diese Bestimmung bring einige auch beim Hausbau ziemlich in die Bedrulie. Denn teilweise ist das natrülich gewachsene Gelände, steiler als 1, 5m Höhe auf 5m. Hier ist es theoretisch nicht erlaubt auch nur irgend eine Terrasse anzulegen... MissT schrieb: Musst Du diese Veränderung bewilligen lassen oder anzeigen? Meines Wissens nicht. Stützmauer 1m hochschule. Wenn meine Annahme richtig ist, dann würde ich mir von der Gemeinde auf meinem Grund & Boden nicht so dreinreden lassen, wenn kein Nachbar betroffen ist. Diese Geländeveränderung ist bewilligungspflichtig, detto die Stützmauer. user3032 schrieb: Ich glaube auch, dass man so eine Mauer auch nicht bewilligen lassen bzw. anzeigen müsste. Da irrst du, die Mauer ist ein Bauwerk und somit bewilligungspflichtig.
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