Preise Preis bis 2 Personen: 90, 00 Euro pro Tag jede weitere Person: 10, 00 Euro pro Tag mindestens 3 Übernachtungen; in den Monaten Mai, Juni, Juli, August, September mindestens 5 Übernachtungen oder nach Absprache mit den Vermietern Anreise ab 15 Uhr - Abreise bis 10 Uhr Die Kurtaxe ist zusätzlich zu entrichten. Stornobedingungen: Bis 7 Tage vor Anreise kostenfreies Storno, danach 90% Stornokosten.
Haus Unterseeblick Herzlich willkommen auf der Seite der Ferienwohnungen im Haus Unterseeblick. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern auf unserer Seite und freuen uns, von Ihnen zu hören. Mehr entdecken Entdecken Sie unsere Ferienwohnungen. Gerne machen wir Ihnen ein Angebot.
Für einen längeren Aufenthalt am See – gerade wenn Ihr in einer Gruppe oder mit der Familie unterwegs seid – ist eine Ferienwohnung oder sogar ein Ferienhaus die perfekte Unterkunft. Hier seid Ihr unter Euch und könnt gemeinsame Abende auf dem Sofa verbringen, zusammen kochen, Spiele spielen oder nach einem ereignisreichen Tag spät nachts in die Kissen fallen – das Frühstück gibt es, wann immer Ihr Lust darauf habt. Die Unterkünfte am Badesee Horn sind gut ausgestattet und für jeden Urlaub ist das Passende dabei: Vom Garten mit Grillterrasse bis zum eigenen kleinen Privatstrand, die Möglichkeiten sind vielfältig! Finde jetzt Dein eigenes kleines Urlaubsparadies. An diesem See haben wir leider keine Ferienwohnungen direkt am Wasser gefunden, vielleicht findest Du Deine Traum-Unterkunft in diesen Top 10 Ferienwohnungen – Seeblick garantiert! Top 10 Ferienwohnungen am See Seen in der Umgebung Name des Sees Distanz / km PLZ Ort Klein Meiseldorfer Fischteich 8, 6 3730 Meiseldorf Badeteich St. Leonhard 11, 4 3571 St. Ferienwohnung Haus Im Horn (Deutschland Hagnau am Bodensee) - Booking.com. Leonhard am Hornerwald Edlerseeteich 14, 8 2093 Geras Oberhofteich 15, 4 2093 Thurnberger Stausee 15, 8 3543 Krumau am Kamp Langer Teich 16, 0 2093 Pfandlteich 17, 6 2094 Drosendorf-Zissersdorf Hannelteich 19, 2 2073 Schrattenthal Bergwerkseen 20, 0 2091 Langau Edelteich 21, 8 2095 Drosendorf-Zissersdorf
04. 1989 - 2 W 60/89]). c) Hinreichende Erfolgsaussicht. Rn 20 Die beabsichtigte Rechtsverfolgung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig sein (BGH NJW 01, 1646; OVG Hamburg FamRZ 20, 180). Es sind dieselben Anforderungen zu stellen wie iRd Prüfung von VKH und PKH ( § 76 FamFG, § 114 ZPO). Die Vorschusspflicht kann nicht an geringere Voraussetzungen als die VKH/PKH geknüpft werden und darf nicht schon dann eingreifen, wenn die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos erscheint (grundl BGH FamRZ 01, 1363). d) Bedürftigkeit. Rn 21 Der berechtigte Ehegatte muss außerstande sein, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen. Maßstab hierfür sind nicht §§ 76 FamFG, 114 ff ZPO, sondern die Billigkeit. Ein Kostenvorschuss wird daher nicht erst bei Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts, sondern schon bei Gefährdung des angemessenen Unterhalts geschuldet (Hambg NJW 60, 1768). Ein Vorschussanspruch kommt auch in Betracht, wenn die Vermögenslage des auf Vorschuss in Anspruch genommenen Ehegatten wesentlich günstiger ist als die des Berechtigten und dieser einen vorhandenen Verm...
Startseite Region Langen Erstellt: 29. 08. 2013, 02:59 Uhr Kommentare Teilen © Archiv/Strohfeldt Langen - Die Grünen rufen dazu auf, den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) bei seiner Klage gegen die Genehmigung des Kiesabbaus im Bannwald finanziell zu unterstützen. Beim politischen Brunch der Partei machte die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Ursula Philipp-Gerlach, deutlich, dass private Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zwischen 10 000 und 15 000 Euro kosten, aber mangels unmittelbarer persönlicher Betroffenheit kaum Aussicht auf Erfolg haben. Anders sei dies bei der BUND-Klage, da zweifelhaft sei, ob das angewandte Bergrecht überhaupt einschlägig sei. Zudem seien diverse Einwendungen der Naturschutzverbände nicht oder kaum berücksichtigt worden. Lesen Sie mehr zum Kiesabbau in unserem Stadtgespräch Die Relevanz des betroffenen Waldgebietes für die Trinkwasserversorgung in Mörfelden-Waldorf wurde den rund 60 Besuchern der Veranstaltung vom dortigen Ersten Stadtrat Franz Urhahn (Grüne) beschrieben.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1451/01 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn W... gegen a) den Beschluss des Landgerichts München I vom 29. Juni 2001 - 24 Qs 25/01 -, b) Amtsgerichts München vom 26. April 2001 - 1122 Bs 16/00 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Hassemer, Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 30. Januar 2002 einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe: Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Sie hat keine Aussicht auf Erfolg. Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht aufgezeigt. Zwar räumt das so genannte einfache Recht unter den Voraussetzungen der §§ 374 ff. StPO auch Privatpersonen die Möglichkeit ein, als Privatkläger den staatlichen Strafanspruch zu verfolgen.