Leider wurden nur 4 Anzeigen für "brennholz-eiche-buche" in "Kaminholz & Brennholz kaufen & verkaufen" in Nordrhein-Westfalen gefunden. Speichere diese Suche in deiner Merkliste, und erhalte bei neuen Anzeigen optional eine E-Mail. Inseriere eine Suchanzeige. Andere können dir dann etwas passendes anbieten. brennholz-eiche-buche - Weitere Anzeigen in der Kategorie Holz, Brennholz (ohne einschränkende Suchkriterien) Black Splitter S1X Kegelspalter Holzspalter Baggerzubehör Technische Daten (ohne Baggeraufnahme und Hydraulikschläuche) Trägergerät: 6 - 18 Tonnen Gewicht: 208 kg Hydraulikmotor 800+: 180 – 370 bar, 801 ccm, max. Darf man Brennholz im Nebenerwerb verkaufen?. Drehmoment 4020 Nm Antriebswelle: 120... 19. 04. 2022 34508 Willingen (Upland) Holz, Brennholz Sägespaltautomat Sägespalter Tajfun 480 Joy orführmaschine wie neu Tajfun 480 Joy - Vorführmaschine wie neu - Schnittdurchmesser bis 48 cm Spaltkraft bis zu 25 To. Joystickbedienung 2 Spaltgeschwindigkeiten hydraul. Längenbegrenzer hydraul. Niederhalter... 18. 2022 12247 Berlin Sägespaltautomat Sägespalter Tajfun 480 Joy 13.
Wie funktionier das dann bei Einnahme-Überschussrechnung? Ich führe formlos Einnahmen und Ausgaben auf und muss von der Differenz einen gewissen%-Satz Steuer abführen? Wie ist es wenn ich z. B. eine Maschine kaufe die so teuer ist dass ich in diesem Jahr ein Minus "erwirtschafte"? von Florian1980 » Sa Mär 26, 2016 23:19 Ich habs mir auch lange überlegt, verlockend wäre die Möglichkeit mittels Werbung einfacher an Kundschaft zu kommen. Nachteilig wäre, dass meine Schlepper jetzt schon teils Illegal im (Stadt)wald, sind aber halt Privat, nicht gewerblich (macht das einen Unteraschied bei der "Steuerhinterziehung? ) Berufsgenossenschaft, Haftpflicht u. s. w. kommt auch noch dazu. Brennholz verkaufen ohne gewerbe der. Ich hab beschlossen, es reicht, meine Familie und Freunde mit Brennholz zu versorgen und mir eine (von mir festgelegte) Aufwandsentschädigung pro RM geben zu lassen. Florian1980 Beiträge: 2438 Registriert: Mo Apr 16, 2012 18:08 Wohnort: Neckarwestheim von Hellraiser » So Mär 27, 2016 7:43 Hallo, Finanzamt und Formlos passt nicht zusammen, da gibt es für alles Formulare.
Ein gewisser Überschuss (Gewinnerzielungsabsicht - ggf. auf 3 Jahre angelegt) sollte vorhanden sein damit es keine Liebhaberei ist. Jetzt ein wenig Gehirnschmalz investiert kann später viel Ärger ersparen. Eichsi Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 23:02 Beiträge: 16664 Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld Moin micha, das ist alles eine Frage der Regelmäßigkeit. Wenn Du mal zu viel Holz gemacht hast und einen Überschuss verkaufst, interessiert es das Finanzamt nicht. Willst Du das jedes Jahr machen, halte ich holgis Vorschlag für den Richtigen. Grüße, Eichsi _________________ In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden! @Holgi und die übrigen Unternehmensberater:... / muss ich diesen Umsatz fast schon im Monat machen. Von daher kann ich da nicht so ganz mitreden. Ich denke das was er machen kann und will an Holz, wird bei uns mehr oder weniger verschenkt.. So, nun meld mal an deinen Brennholzhandel. Diese Branche floriert ja extrem. Uuuuund? Brennholz verkaufen ohne gewerbe in hamburg. Da steht genau das, was ich gesagt habe holgis Tipp: Zitat: Man machst ne einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und auf den Überschuss zahlt man Steuern.
Dies kann bei Schmuck, aber auch bei Karten grundsätzlich der Fall sein. Eigenschöpfungen können auf allgemeinen Vorgaben von Auftraggebern beruhen, müssen laut Rechtsprechung aber in der künstlerischen Umsetzung durch die Künstlerin gestaltet sein. Bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 17. 7. 1-hänger: in Nordrhein-Westfalen | markt.de. 1958 führte eine gewerbliche Zweckbestimmung dazu, dass eine gestalterische Leistung generell nicht als eine künstlerische Tätigkeit eingestuft wurde. Seither hat sich die Rechtsprechung jedoch grundlegend geändert, hier in Bezug auf Grafik design er: "Für die Gerichte ist seitdem allein entscheidend, ob der Grafik design er ohne Rücksicht auf die spätere Verwendung seiner Arbeit schöpferische Leistungen vollbringt, also Leistungen, in denen sich seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft widerspiegeln und die neben einer hinreichenden Beherrschung der Technik der betreffenden Kunstart eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreichen. " Sofern eine einschlägige (Hochschul-)Ausbildung vorliegt, ist davon auszugehen, dass die "hinreichende Beherrschung der Technik" vorliegt.
Und was spricht denn gegen die Behandlung als Liebhaberei durch das Finanzamt? Da ist doch die optimale Lösung, weil du quasi amtlich und hoheitlich bestätigt bekommst, dass keine Steuern anfallen. Dagegen spricht, dass Du die Ausgaben nicht verrechnen kannst usw. Es erscheint mir wenig sinnvoll, sich wegen der möglichen Steuern auf nen Hunni Gewinn mit dem FA anzulegen abu_Moritz Registriert: Mittwoch 21. Gewerbliches Verkäuferkonto eröffnen | Verkäuferportal. Mai 2008, 09:07 Beiträge: 1255 Wohnort: 72667 holgi hat geschrieben: Man machst ne einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und auf den Überschuss zahlt man Steuern. auf 3 Jahre angelegt) sollte vorhanden sein damit es keine Liebhaberei ist.. was passiert wenn es Liebhaberei wird? kann man dann nichts mehr gegenrechnen, muss aber auch die Einnahmen nicht mehr angeben? oder wird einem dann verboten das weiter zu betreiben? _________________ Gruß Jo abu Moritz = "Vater von Moritz" wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen... abu_Moritz hat geschrieben: holgi hat geschrieben: Man machst ne einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und auf den Überschuss zahlt man Steuern.