Das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) vom 18. Dezember 2018 und die am 01. Januar 2019 in Kraft getretene Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) enthalten zahlreiche Neuerungen für die Haushaltsplanung, Finanzbuchhaltung und die Aufstellung der Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse. Eine wesentliche Änderung betrifft die Vorschriften zur Bilanzierung und Abschreibung von Vermögensgegenständen. Diese werden durch den neuen § 36 Abs. 2 KomHVO NRW um die Möglichkeit der Anwendung des Komponentenansatzes erweitert. Aktuell überarbeiten wir unsere Kommentierung zur KomHVO NRW. Nkf abschreibungstabelle new life. Vorab möchten wir im Folgenden bereits Hinweise zu den Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Komponentenansatzes geben und wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung und Anwendung des Komponentenansatzes beantworten. Ziel dieser Ausarbeitung ist es, den Mitarbeiter/innen in den Kommunen erste Informationen zum Komponentenansatz zu geben. Einige Aspekte sind noch auslegungsbedürftig, so dass nicht alle Sachverhalte und Fragestellungen zum jetzigen Zeitpunkt Berücksichtigung finden konnten.
Basiert auf den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten. Damit wird sie dem Prinzip der nominellen Kapital erhaltung gerecht. Handelsrechtlich in § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) und steuerrechtlich in §7 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Degressive Abschreibung Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung wird im Anschaffungsjahr zu Beginn der Nutzungsdauer ein bestimmte Abschreibungsprozentsatz festgelegt und von den Anschaffungskosten abgeschrieben. Nkf abschreibungstabelle nrw.de. In den darauffolgenden Jahren wird der Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben. Die lineare Abschreibung wurde im NKF als Standard festgelegt, die degressive Abschreibung darf nur dann verwendet werden, wenn der Nutzungsverlauf des betreffenden Vermögensgegenstand es dadurch nachweislich besser abgebildet werden kann (§ 35 Abs. 1 S. 2 GemHVO NRW). Kalkulatorische Abschreibung Erfasst den Werteverzehr für materielle und immaterielle Gegenstände des Anlagevermögen s, die nicht innerhalb einer Rechnungsperiode verbraucht werden, in der Betriebsbuchhaltung bzw. Kosten-Leistungs-Rechnung ( KLR).
Die Praktiker halten die Deckelung der Ausgleichsrücklage auf den Wert in der Eröffnungsbilanz nicht für sachgerecht. Der einmal mit Blick auf eine vergangene Periode festgesetzte Wert ist so ein zufällig zustande gekommener Wert. Die Aussagekraft für die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune ist umso schwächer, je länger der Zeitraum zur Bemessung der Höhe der Ausgleichsrücklage von dem tatsächlichen Haushaltsjahr entfernt ist. Die Deckelung des Wertes führt in der Praxis im Übrigen auch zu dem Phänomen, dass die Einführung des NKF noch um 1 oder 2 Jahre nach hinten verschoben wird, da mit einer günstigeren Steuereinnahmesituation gerechnet wird. Nkf abschreibungstabelle new york. In dem Schreiben wird gefordert, dass eine Dynamisierung der Ausgleichsrücklage zugelassen wird. Dafür lassen sich folgende Gründe anführen: Drei-Monats-Frist für die Zuleitung des bestätigten Entwurfs des Jahresabschlusses an den Rat gem. § 95 Abs. 3 GO Die 3-Monats-Frist für die Zuleitung des bestätigten Entwurfs des Jahresabschlusses durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister an den Rat gem.
03. 2012 nicht beschlossen worden ist. Der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf für eine Weiterentwicklung des NKFG enthält eine Vielzahl von redaktionellen Änderungen, die aus Sicht der Geschäftsstelle weitgehend unproblematisch sind. Es wurden viele Forderungen der kommunalen Spitzenverbände aus der Evaluierung aufgegriffen. Der Gesetzentwurf enthält teilweise sehr grundsätzliche Neuregelungen, die zum Teil über die Initiative zur Evaluierung des NKF in der 15. 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz und Umlagengenehmigungsgesetz – Kommunen in NRW. Legislaturperiode hinausgehen.
Im Einzelnen handelt es sich vorbehaltlich weiterer gesonderter Vorschläge insbesondere um folgende Themenkomplexe, die einer Neuregelung bedürfen: Haushaltsausgleich im NKF Gemäß § 75 Abs. 3 GO ist in der Bilanz zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals eine Ausgleichsrücklage anzusetzen. Diese kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und der allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe der Erträge bemisst sich nach dem Durchschnitt der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangen Haushaltsjahre. Eine nachträgliche Dynamisierung dieser Ausgleichsrücklage ist im Gesetz nicht vorgesehen. NKF-Handreichung des NRW-Innenministeriums neu aufgelegt – Kommunen in NRW. In der Praxis hat sich bisher gezeigt, dass die Höhe der Ausgleichsrücklage stets begrenzt wird durch 1/3 der jährlichen Steuereinnahmen und der allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe eines Drittels des Eigenkapitals ist in der Praxis dagegen bisher nicht relevant.