Scharnhorstsiedlung: Mieten schon wieder 20 Prozent teurer Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Die Häuser in der Scharnhorstsiedlung in Elstal wurde 1996/97 saniert. © Quelle: Jens Wegener Innerhalb von nur vier Jahren gab es für die Mieter der Elstaler Scharnhorstsiedlung von der Aitia GmbH die zweite "Anpassung" um 20 Prozent. Und es droht schon die nächste Kostensteigerung. Wohnung Mieten, Kleinanzeigen für Immobilien in Elstal | eBay Kleinanzeigen. Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Elstal. Gerade mal drei Monate ist es her, dass die Elstaler Familie Streich die letzte Mieterhöhung – die zweite innerhalb von vier Jahren – hinnehmen musste. Für ihre Dreiraum-Wohnung in der Scharnhorstsiedlung zahlen Peter und Elke Streich statt 530 Euro nun seit Januar 661 Euro, plus Kosten für Heizung und Warmwasser. "Es waren wieder 20 Prozent mehr. Wir machen uns große Sorgen, dass wir demnächst diese Wohnung nicht mehr bezahlen können", sagt Peter Streich. Und er ergänzt: "Unser Vermieter hat durchklingen lassen, dass die ganze Siedlung Mitte dieses Jahres verkauft werden soll.
Zur Kappungsgrenzenverordnung In Brandenburg ist die Kappungsgrenzenverordnung zum 1. September 2014 in Kraft getreten. Die Länder Berlin, Hamburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben bereits eine solche Verordnung. Durch ein Gutachten hatte das Brandenburger Ministerium 2014 die Wohnungsmarktdaten analysieren lassen. Es wurden die Gebiete ermittelt, in denen es zu wenige Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gibt. Wohnung in elstal mieten. Im Ergebnis erfüllen 30 Gemeinden die Voraussetzungen für eine Kappungsgrenze (darunter Falkensee und Dallgow-Döberitz). Dort dürfen innerhalb von drei Jahren die Mieten (bei laufenden Verträgen) bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur um 15 Prozent steigen. Der Verordnungsentwurf ist damals mit den kommunalen Spitzenverbänden, den wohnungs-wirtschaftlichen Verbänden und dem Mieterbund diskutiert worden. Das Ministerium weist darauf hin, dass es sich um eine rein zivilrechtliche Regelung handelt, bei der die Mieter – wie bei allen Regelungen im Mietrecht – selbst prüfen können, ob der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben einhält.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Soweit die Grundrissgrafiken Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Haus mieten in Elstal bei immowelt.de. Mietpreisänderungen bleiben vorbehalten. Bei den Fotos handelt es sich um Beispielfotos.