Stattdessen wird das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen herangezogen. Vom Nettoeinkommen, das z. aus Lohn und Gehalt, Rente oder Arbeitslosengeld bestehen kann, werden zunächst Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen. Die übrige Summe ist das bereinigte Nettoeinkommen, das für die Pfändungstabelle relevant ist. Hat ein Schuldner mehrere Einkommen, werden diese zusammengerechnet. Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein Girokonto, mit dem ein Schuldner auch im Falle einer Pfändung monatlich über einen pfändungsfreien Grundbetrag verfügen kann. Dieser liegt nach der aktuellen Pfändungstabelle bei 1133, 80 Euro. Grundsätzlich kann das Guthaben auf dem P-Konto, ebenso wie bei anderen Konten auch, durch die Gläubiger gepfändet werden. Ist die Corona-Prämie pfändbar? - Insolvenzrecht - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Ein gewisser Grund-Freibetrag bleibt dabei aber immer pfändungsfrei. Das soll den Schuldner davor schützen, wegen der Pfändung zum Sozialfall zu werden. Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Die Bank kann Kontoführungsgebühren für das P-Konto erheben, diese dürfen aber nicht höher ausfallen als bei einem normalen Konto.
Was darf ich behalten? Diese Frage stellen sich viele Schuldner, die eine Privatinsolvenz als Weg aus der Schuldenfalle in Erwägung ziehen. Glücklicherweise ist der Selbstbehalt gesetzlich geregelt, sodass das Existenzminimum gesichert ist. Bei einer Verbraucherinsolvenz gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie bei einer Pfändung. Der Gläubiger kann versuchen, über Sachwerte oder das Arbeitseinkommen an sein Geld zu kommen. Befindet sich der Schuldner nicht im Insolvenzverfahren, hilft ihm dabei ein Gerichtsvollzieher. Handelt es sich um eine Pfändung in einer laufenden Privatinsolvenz, übernimmt der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder die Aufgabe der Vollstreckung. Die Frage nach dem Selbstbehalt spielt direkt nach der Eröffnung der Privatinsolvenz sowie in der Wohlverhaltensphase eine wichtige Rolle. Insolvenz selbständig pfaendungsfreigrenzen . Verwertung des Vermögens zu Beginn des Insolvenzverfahrens Um seine Schulden zu begleichen, ist der Schuldner verpflichtet, Teile seines Vermögens abzugeben. Direkt am Anfang des Privatinsolvenzverfahrens prüft der Insolvenzverwalter, welche Vermögenswerte er zu Geld machen kann.
Wie hoch der Selbstbehalt exakt ist, richtet sich nach der Höhe des Lohns und der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen. Über unseren Pfändungsrechner oder die Pfändungstabelle mit den aktuellen Pfändungsfreibeträgen finden Sie schnell heraus, wie viel Sie von Ihrem Einkommen behalten dürfen. Photo by Micheile Henderson on Unsplash Oliver Schulz Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u. a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e. V. Pfändungsfreigrenzen - Schuldner Community. ) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e. V.. Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z. auf.
Dabei schaut er nach Bargeld, Bankkonten und Wertpapiere, aber auch auf Sachwerte. Mit der Summe, die dadurch zusammenkommt, begleicht er die Verfahrenskosten und zahlt – sofern vorhanden – den Rest an die Gläubiger. Der Insolvenzverwalter muss dabei die gleichen Regeln beachten wie bei einer "normalen" Sachpfändung. Während er viele Dinge pfänden darf, wie z. Insolvenz selbständig pfändungsfreigrenzen tabelle. B. Elektronikartikel, Schmuck, Antiquitäten oder Luxusartikel, darf er das bei anderen Gegenständen nicht. Zu den unpfändbaren Sachen gehören u. a. Alltagskleidung und Arbeitskleidung notwendige Möbel und Haushaltsutensilien Fernseher (wenn es sich nicht um eine Luxusvariante handelt) Ehering Schulden-Ersteinschätzung – kostenlos, schnell, bundesweit – Darf man Haus und Auto behalten? Bei der Frage, was man behalten darf, schwingt häufig die Angst mit, dass die eigene Immobilie oder das geliebte Auto im Rahmen einer Zwangsversteigerung verwertet werden könnten. Leider ist diese Sorge sehr berechtigt, da es für diese Werte keinen besonderen Pfändungsschutz gibt.