Dort können Sie auch den für jede Maßnahme an einem Baudenkmal notwendigen Antrag auf baurechtliche Genehmigung oder denkmalrechtliche Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz stellen. Anträge sind unter Beifügung aller für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen sowie eines Kosten- und Finanzierungsplans über die Untere Denkmalschutzbehörde beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege zu stellen. Der Antrag ist über die Untere Denkmalschutzbehörde einzureichen. Diese nehmen die Anträge entgegen und prüfen hierbei die Vollständigkeit der Angaben, bevor sie an das Landesamt für Denkmalpflege bzw. Tersteegenhaus: Wieder Licht im Tunnel ? - Heimatmuseum TersteegenhausHeimatmuseum Tersteegenhaus. seine Dienststellen mit einer entsprechenden fachlichen Stellungnahme weitergeleitet werden. Bitte legen Sie dem Antrag in jedem Fall die Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen bei, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehen. Kirchengemeinden reichen den Antrag auf ihrem Dienstweg beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege ein.
In Nordrhein-Westfalen hat die Denkmalförderung einen hohen Stellenwert, d. h., die Städte und Gemeinden, die Religionsgemeinschaften aber vor allem auch private Eigentümer von Baudenkmälern können Zuschüsse zu Aufwendungen erhalten, wenn diese aus Gründen des Denkmalschutzes besonders gravierend sind. Diese denkmalbedingten Mehrkosten können z. B. durch die kostspielige Renovierung einer Fachwerkfassade oder eines Dachstuhls, die (Wieder-) Eindeckung eines Daches mit Sandsteinplatten anstelle von Ton- oder Zementziegeln, die Wiederherrichtung historischer Fenster, verursacht sein. Denkmalschutz und Denkmalförderung | Bezirksregierung Detmold. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Umfang und Schwere der Schäden, der Bedeutung des Baudenkmals und den finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers. Die Höhe der Zuwendung beträgt für Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu 30 Prozent und für Private bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge sind schriftlich mit Formblatt (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung – Denkmalförderung -) vor Maßnahmebeginn bis zum 1. Oktober des dem Denkmalförderungsprogramm vorausgehenden Jahres einzureichen.
Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist vom Zuwendungsempfänger in diesen Fällen in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen oder sonstigen Mitteln zu finanzieren. 4. Zuwendungsfähig sind die unmittelbaren, projektbezogenen Sach- und Personalausgaben. VI. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Die Bewilligungsbehörde lässt auf Antrag des Zuwendungsempfängers die Verwendung anderer, zur Erreichung des Zuwendungszwecks gleichwertige Standards zu, soweit diese wirtschaftlich sind. Die für die Beurteilung des Antrages erforderlichen Angaben sind diesem beizufügen. VII. Verfahren Bewilligungsbehörde ist das Sächsische Staatsarchiv. Förderanträge für das Jahr 2022 sind bis zum 1. August 2022 und für die Folgejahre bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Anträge auf Kofinanzierung von Vorhaben, die im Rahmen des Sonderprogramms der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts gefördert werden, sind ebenfalls bis zum 31. Dezember des Vorjahres einzureichen.
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören insbesondere auch - Ausgaben für die Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmalen, wenn hierbei auf ausreichende originale Substanz zurückgegriffen wird, - Ausgaben für den denkmalgerechten Ersatz von Bauteilen, - Kosten einer baugeschichtlichen oder restauratorischen Untersuchung und Dokumentation, - Architekten- und Ingenieurhonorare, - Ausgaben für die Darstellung der denkmalpflegerischen Bedeutung eines Kulturdenkmals, - Ausgaben für die Erforschung und Erhaltung des archäologischen Erbes. Ausgenommen von einer Förderung sind: - der Erwerb eines Kulturdenkmals, - Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen. Antragsverfahren Die Förderung erfolgt nur auf Antrag. Antragsformulare sind bei der Unteren Denkmalschutzbehörde erhältlich. Vor Stellung des Antrages sollte unbedingt ein Gespräch mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde geführt werden und ggf. mit der Denkmalfachbehörde.
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