Hallo, Ich bin jetzt 17 (bald 18) Jahre alt und bin gerade mit dem Jugendamt im Gespräch über stationäre Jugendhilfe, da ich aus verschiedensten Gründen (was ich jetzt nicht weiter erläutern möchte) zuhause nicht mehr leben kann. Aufgrund meiner Depressionen und auch einigen traumatischen Erlebnissen haben die Jugendamtsmitarbeiter eine therapeutische Wohngruppe vorgeschlagen. Ich hätte dazu jetzt einige Fragen. Wie läuft ein Tag da normal so ab? Wie lang darf man draußen bleiben? Wie siehts mit Handys aus? Muss man die abgeben, z. B zu bestimmten Zeiten? Darf man einen Laptop mitnehmen? Kontrollieren die ob man z. B die Hausaufgaben macht? Was gibts da sonst so für Regeln? Ist es in so einer Wohngruppe eher chillig oder streng? Ich lese immer das man in seinen Freiheiten sehr eingeschränkt ist, stimmt das wirklich und wenn ja in wie fern? Wird man dort Schulisch unterstützt? Was sind die Regeln in einer Wohngruppe? (Jugendliche). Sind die Betreuer geschult für traumatisierte/depressive Jugendliche? Was sind die unterschiede von einer therapeutischen Wohngruppe zu einer normalen?
Es versteht sich, dass nur Filme in Frage kommen, die deiner Therapie nicht schaden und bis FSK 12 freigegeben sind. Du kannst auf deinem Zimmer einen Laptop oder PC haben, der nicht mit dem Internet verbunden ist. Handys sind erlaubt, dürfen aber hauptsächlich zum telefonieren und SMSen genutzt werden und nicht zu exzessivem Internetgebrauch. Da die Online- und Computerspielsucht stark zunimmt, wirst du deine Mediennutzung mit deinem Bezugstherapeuten besprechen und gegebenenfalls Sonderregelungen treffen. Für Erledigungen die Online getan werden müssen, kannst du die öffentlichen Internetcafés nutzen. Da wir uns alle in unserem Haus wohlfühlen wollen, darf grundsätzlich in unserer Einrichtung nicht geraucht werden. Du verzichtest während der Therapiezeit auch auf den Konsum von Alkohol. Wie oben schon angeführt, sind alle Drogen und Rauschmittel generell verboten. Therapeutische wohngruppe regensburg. Dieser Grundsatz ist für uns ganz wichtig. Wenn du ihn ignorierst oder dich nicht daran halten willst, macht ein weiterer Aufenthalt bei uns keinen Sinn mehr.
Handy darfst du mitnehmen, allerdings wird es dir abgenommen wenn du damit nicht gut umgehen kannst. Also z. B. den ganzen Tag dran hängst, beim Essen oder Gruppengesprächen dran gehst, ständig Musik laufen hast, Apps laufen hast die nicht für dich geeignet sind,.... Internet gibt es in der Regel mindestens an einem GruppenPC. Da hast du einen Zugang und kannst eine vorher bestimmte Zeit daran arbeiten. WLAN gibt es meist nicht. Rausgehen darf man. Je nachdem in welche WG du kommst kann das sehr sehr unterschiedlich sein, deshalb kann man dazu wirklich gar keine Aussage machen. Wenn Drogen bei dir ein bekanntes Thema sind, dann kann das durchaus sein. Wird aber nicht bei allen Bewohnern regelmäßig gemacht, sondern nur wenn es eben angebracht ist. Hausregeln - Eser21.de. In der Regel werden deine Sachen nicht durchsucht (ausser in geschlossener Jugendhilfe). Allerdings kann es sein, dass man es bei Einzelnen Bewohnern mal macht, wenn ein Verdacht besteht das z. B Drogen eingeschmuggelt werden, Waffen mitgebracht werden oder andere gefährliche Sachen.
Mit Rauchen sieht es wohl schlecht aus, da es erst ab 18 erlaubt ist. Hi, ich bin auch in einer Wohngruppe (manche sagen auch Heim) aufgewachsen. Rauchen wirst du da höchst wahrscheinlich nicht dürfen. Handy und Internet - klar! Kann aber sein, dass du dein Handy abends abgeben musst. Wenn die den Verdacht haben, dass du Drogen nimmst, dürfen die Drogentests machen. Nein, deine Sachen durchsuchen die eigentlich nicht. Wie ist es in einer Therapeutischen Wohngruppe? (Schule, Psychologie, Jugendamt). Natürlich hast du Privatsphäre, jeder hat sein eigenes Zimmer, Doppelzimmer sind nicht erlaubt. Hallo, Du darfst als ein 16 Jähriger dort nicht Rauchen die werden es immer Kontrollieren ob du Zigaretten dabei hast. Dein Handy darfst du mit nehmen. Ab bestimmte Uhrzeiten muss du es bei deinen Betreuer abgeben. Damit du nicht immer an deinen Handy bist. Wenn du raus gehst bekommst du es immer für die Notfälle. Nein Drogentests machen Sie nicht, nur wenn du dafür bekannt bist oder Sie die Info auf den Tisch haben. Das du Drogen zu dir nimmst. Dann können Sie es von dir verlangen.
therapeutische Einrichtung?? Das sind alles Frage, die Du dem Jugendamt noch stellen kannst. Aber noch bevor Du dort hin kommst, sonst wirst Du überrascht sein, das Du es vielleicht dort noch weniger aushältst. Woher ich das weiß: Recherche
Es ist wichtig für dich, hier im Haus anzukommen und dich ganz darauf einzulassen. Darum verzichtest du während der Probezeit (4 Wochen) gänzlich auf Besuche und Telefonate von außen (Ausnahme in Absprache mit deinem Bezugstherapeuten). Sowie es deinem Ziel im Haus nicht im Wege steht, freuen wir uns, wenn du nach dieser Einlebphase Besuch bekommst. Allerdings musst du deinen Gast immer vorher anmelden und die Hausgemeinschaft informieren. Für Besuche steht das gemeinsame Wohnzimmer zur Verfügung, nicht dein eigenes Zimmer. Sofern dein Gast an den Mahlzeiten teilnimmt, muss er vorher angemeldet werden und einen Unkostenbeitrag für das Essen (2, 50 Euro für ein Mittagessen, 1, 50 Euro für ein Abendessen bzw. Frühstück) bezahlen. Übernachtungen sind nur in seltenen Fällen und nach Absprache mit uns möglich. Den Unkostenbeitrag von 5 Euro pro Person bezahlst du direkt an uns. In der Nähe befindet sich eine Jugendherberge. Dir wird von uns ein möbliertes Zimmer für die Zeit deines Aufenthaltes bei uns zur Verfügung gestellt.
Jugendamtsleiterin Dr. Cornelia Arnold überreichte im Stadtteiltreff "Oase" die prall gefüllte Box den Kindertagespflegerinnen Karin Hoffmann und Alexandra Birke. Mit großen staunenden Kulleraugen packten die Tagespflegekinder zusammen mit ihren "Tagesmuttis" den Kinderschutzkarton im Anschluss aus: die darin enthaltenen bunten Stifte und die Bücher "Willkommen in der Tagespflege" und "Klein" sorgten dabei für besonders große Freude unter den Kleinsten. Daneben beinhaltet der neu entwickelte Kinderschutzkarton der Landeshauptstadt Magdeburg aber vor allem zahlreiches Informationsmaterial rund um das Thema Kindeswohl und Kindesgefährdung: So bieten die darin enthaltenen Broschüren und Leitfäden beispielsweise allgemeine Hinweise zum Kinderschutz und zum Umgang mit möglichen Gefährdungssituationen. Auch hilfreiche Kontaktdaten von Netzwerkpartnerinnen und –partnern sowie von verlässlichen Ansprechpersonen für den Bedarfsfall sind Teil des Inhalts. SFWS | Orientierungskatalog. Zudem wurden besonders wichtige Informationen in mehrere Sprachen übersetzt, sodass Kindertagespflegepersonen auch fremdsprachige Eltern bei Anfragen an die entsprechenden Netzwerkbeteiligten vermitteln können.
Referent*in: Brigitte Paterson Dipl. Sozialpädagogin (FH); Zertifizierte Case Management Ausbilderin (DGCC); Weiterbildung in systemischer Beratung und prozessorientiertem Coaching in moderner Psychologie und Organisationsberatung; Zusatzausbildung in Tanz- und Bewegungspädagogik. Langjährige Tätigkeit im Jugendamt (ASD) sowie in der ambulanten Jugendhilfe (freier und öffentlicher Träger). LO 58/2022 – Kinderschutz-Zertifikatskurs: Insoweit erfahrene Fachkraft – Lüttringhaus. Seit 2013 freiberuflich tätig als Trainerin für Case Management im nationalen und internationalen Kontext, sowie in der Team, - und Führungskräfteentwicklung im Profit- und Non-Profit Bereich.
Inhalte: Fallsupervisionen Coaching bei der Kollegialen Beratung zur Gefährdungseinschätzung Kurskorrektur in "Sackgassen" während der Umsetzungsphasen Präsentation der Arbeitsergebnisse (Verschriftlichung eines Falls aus der eigenen Praxis anhand des Falldarstellungsbogens zur Kollegialen Kurzberatung zur Gefährdungseinschätzung) Ziel: Aktuelle, offene Fragen sind in der Fallsupervision mit konkreten Handlungsperspektiven bearbeitet.