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Öffentliche Veranstaltungen Die Polizei Hannover, die Feuerwehr Hannover und das Eventmanagement der Landeshauptstadt Hannover haben – in Zusammenarbeit mit Veranstalterinnen und Veranstaltern – ein Mustersicherheitskonzept für Veranstaltungen erarbeitet und in den letzten Jahren weiterentwickelt. Dieser Musteraufbau ist Teil für Genehmigungsverfahren bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum, wie auch bei Veranstaltungen in temporären Versammlungsstätten, bei denen Polizei, Stadt und Feuerwehr gemeinsam entscheiden, dass ein Sicherheitskonzept notwendig ist. Sicherheitskonzepte haben sich im Laufe der zurückliegenden Jahre immer stärker zu einem zentralen Instrument entwickelt, um Sicherheit bei Veranstaltungen zu organisieren und zu bieten. Bewertet werden zum Beispiel einzelne Szenarien wie Unwetter, Stromausfall oder Überfüllung. Der Umgang im Eintrittsfall wird auf diese Art und Weise geklärt. Gleichzeitig werden Maßnahmen beschrieben, die die Wahrscheinlichkeit, dass solche Szenarien eintreten, reduzieren.
Ein Sicherheitskonzept sorgt unter anderem dafür, dass im Notfall auch entsprechend gehandelt wird, weil allen Verantwortlichen die notwendigen Schritte bekannt sind. Ziel eines Sicherheitskonzeptes ist es die Verantwortlichkeiten festzulegen, verantwortliche Personen zu benennen, Störungen zu beschreiben, die Verfahrensregeln und Kommunikationswege festzulegen und den Personaleinsatz zu planen. Aufgestellt und umgesetzt wird das Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung oder Versammlungsstätte immer vom Veranstalter oder Betreiber. Die Sicherheitsbehörden prüfen jeweils nur die Plausibilität und Schlüssigkeit des eingereichten Konzeptes. Anzeige- oder Genehmigungsverfahren bleiben davon unberührt. Wann braucht man ein formelles Sicherheitskonzept? Bei Veranstaltungen innerhalb von Versammlungsstätten mit mehr als 5. 000 Besucherplätzen ist ein formelles Sicherheitskonzept, das nach einem festgelegten Verfahren mit den Sicherheitsbehörden abzustimmen ist, zwingend erforderlich. Abhängig von der voraussichtlichen Gefährdungslage kann ein formelles Sicherheitskonzept bereits bei geringerer Besucherzahl gefordert werden.
Darüber hinaus kann ein solches Sicherheitskonzept auch für Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten notwendig sein. Dabei richtet sich das Erfordernis nach Art und Umfang der jeweiligen Veranstaltung (beispielsweise Besucherzahl, Örtlichkeit, Flucht- und Rettungswege, feuergefährliche Handlungen oder Zuschauerverhalten). Ob in diesen Fällen ein formelles Sicherheitskonzept für die Veranstaltung notwendig ist, entscheiden die Sicherheitsbehörden im Einzelfall. Zur Abklärung wenden Sie sich an die Ansprechpartner im Veranstaltungs- und Versammlungsbüro, die für Ihre Veranstaltung zuständig sind. Tipps zur Aufstellung eines Sicherheitskonzeptes sowie das Formular, das für die Abstimmung zwischen dem VVB, der Branddirektion und der Polizei benötigt wird, erhalten Sie bei den Hinweisen der Branddirektion zur Sicherheit bei Veranstaltungen (siehe Infokasten unten). Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines formellen Sicherheitskonzeptes nicht den erforderlichen Antrag beziehungsweise die Anzeige für die Veranstaltung ersetzt.
Dort heißt es: "Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten". Eigentlich ist die Verordnung als Betriebsvorschrift für Versammlungsstätten anzuwenden, doch auch für öffentliche Veranstaltungen verlangen Kommunen immer öfter die Erstellung eines Sicherheitskonzepts. Dahinter steckt – im Hinblick auf die jüngsten Terrorakte in Deutschland oder den Geschehnissen bei der Loveparade in Duisburg – zum einen der Wunsch nach mehr Sicherheit zum anderen die Sorge, haftbar gemacht zu werden, falls eine Veranstaltung doch zur Katastrophe für die Besucher wird. In der Regel sind es große Events mit mehreren Tausend Besuchern, für die ein Sicherheitskonzept gefordert wird. So wird es für Versammlungsstätten erst ab 5000 Besucherplätzen zwingend notwendig. Die Frage bleibt jedoch, was genau unter "Erfordert es die Art der Veranstaltung" zu verstehen ist. Weil das Gesetz so schwammig formuliert ist, liegt es wohl im Ermessen der zuständigen Behörde, wann sie ein Sicherheitskonzept verlangt und wann nicht.
Somit bieten wir Ihnen als Veranstalter größtmögliche Veranstaltungssicherheit, sodass Ihr Image ebenfalls keiner Gefährdung ausgesetzt ist. Wählen Sie Ihren Ansprechpartner Köln/Bonn Berlin Hamburg München Stuttgart Dresden Magdeburg International Muster eines Sicherheitskonzeptes Sicherheitskonzepte für Events / Großveranstaltungen befolgen stets ein generelles Muster, welches sich inhaltlich individuell gestaltet, angepasst an die vorliegenden Rahmenbedingungen und den Veranstaltungstyp. Die wesentlichen Elemente eines Sicherheitskonzept-Musters beinhalten die Beschreibung des Events, die Beurteilung von möglichen Risikofaktoren und Gefahrengütern sowie die vorzunehmenden Maßnahmen. Außerdem werden Ansprechpartner sowie deren Erreichbarkeiten festgelegt. Ziel ist es, Veranstaltungssicherheit beruhend auf einem individuell strukturierten Sicherheitskonzept zu generieren und bei erneut auftretenden Veranstaltungskonzepten Neubewertungen durchführen zu können. Drei Kategorien umfasst ein Sicherheitskonzept: Veranstaltungsbeschreibung Aufbauten Gefährdungsanalyse, Szenarien, Maßnahmen Kategorie 3 bietet Schnittstellen zwischen involvierten Behörden, dem Veranstalter und ggf.