Dr. Frederike Schenke Ziegetsdorferstr. 113 93051 Regensburg Wir freuen uns auf Sie!
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Aufwendungen für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung (tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie sowie Verhaltenstherapie) sind nur unter bestimmten Voraussetzungen dem Grunde nach beihilfefähig. Eine wesentliche Voraussetzung ist die vorherige Anerkennung der Behandlung durch die Beihilfestelle in der Regel auf Grund eines durchgeführten Gutachterverfahrens. Besonderheiten bezüglich der psychotherapeutischen Akutbehandlung: Bei einer Akutbehandlung geht es um erste beruhigende ärztliche Gespräche einer akuten Problematik. Beihilfe gebührenordnung psychotherapie de. Aufwendungen hierfür sind als Einzeltherapie in Einheiten von mindestens 25 Minuten bis zu 24 Sitzungen je Krankheitsfall beihilfefähig. Grundsätzlich kann pro Sitzung ein Höchstbetrag von bis zu 51 EUR berücksichtigt werden. Soll nach der Akutbehandlung eine Kurzzeittherapie oder genehmigungspflichtige Therapie erfolgen, werden die im Rahmen der Akutbehandlung durchgeführten Sitzungen entsprechend angerechnet. Besonderheiten bezüglich der Kurzzeittherapie: Bei einer Kurzzeittherapie kann zeitnah (ohne entsprechendes Gutachterverfahren) eine notwendige psychotherapeutische Behandlung durchgeführt werden.
I S. 2316), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 2011 (BGBl. 2661). Damit setzt die Beihilfefähigkeit voraus, dass die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt die Rechnungsbeträge bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung zu Recht in Rechnung gestellt hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Landesamt für Finanzen | Fachliche Themen: Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen. 05. 1996 – 2 C 10. 95 -) sind die Beihilfestellen zur Überprüfung der zahnärztlichen (kieferorthopädischen) Rechnungen im Hinblick auf die beihilferechtlichen Vorschriften zur Angemessenheit der in Rechnung gestellten Beträge verpflichtet. Eventuelle Zweifel sind anhand der Gebührenordnung einschließlich des Gebührenverzeichnisses zu beurteilen. Dabei kann generell davon ausgegangen werden, dass die Gebührenvorschriften eindeutig sind und sowohl von den Beihilfestellen als auch den Gerichten ohne weiteres eindeutig ausgelegt werden können. Lediglich dann, wenn objektive Unklarheiten bzw. objektiv zweifelhafte Gebührenvorschriften Anlass zu ernsthaft widerstreitenden Meinungen über die Berechtigung von Gebührenansätzen geben, muss der Dienstherr vor Entstehung der Aufwendungen seine Rechtsauffassung (generell oder im Einzelfall) deutlich klarstellen, um so die Beihilfefähigkeit dieser Aufwendungen wirksam auszuschließen.
Auch hier wird oft die Abkürzung "GOP" benutzt, was hier aber "Gebührenordnungspunkt" oder "Gebührenordnungsposition" heißt) 35130 Bericht an den Gutachter: Feststellung der Leistungspflicht zur Einleitung einer Kurzzeittherapie 35131 Bericht an den Gutachter: Feststellung der Leistungspflicht zur Einleitung oder Verlängerung einer Langzeittherapie 35140 Biographische Anamnese 35141 Vertiefte Exploration 35150 Probatorische Sitzung (unverändert auch ab dem 1. 7.
9 Hausbesuch, einschließlich Beratung in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt) bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen 10 Nebengebühren für Hausbesuche Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muss, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit oder für den zurückgelegten Weg. Liegt der Ort bis zu 2 Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld: für jede angefangene Stunde bei Tag für jede angefangene Stunde bei Nacht Das Wegegeld wird ersetzt bei einer Entfernung von 2 bis 25 Kilometern: Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden Anmerkung: Die Wegekilometer werden nach dem jeweils günstigsten benutzbaren Fahrtweg berechnet. Das EBM und GOÄ der Psychotherapie. Besucht der Heilpraktiker mehrere Patienten bei einer Besuchsfahrt, werden die Fahrtkosten entsprechend aufgeteilt. Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und außerdem für den Zeitaufwand pro Stunde Reisezeit berechnen.
§§ 18 bis 21 Bundesbeihilfeverordnung ( BBhV) Sind Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung beihilfefähig? Ja – Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen, die zu den wissenschaftlich anerkannten Verfahren gehören und nach den Abschnitten B und G der Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte ( GOÄ) abgerechnet werden, sind nach Maßgabe der Anlage 3 zu den § § 18 bis 21 der Bundesbeihilfeverordnung ( BBhV) beihilfefähig. Muss ich einen Antrag stellen? In einer akuten Situation können Sie sich sofort an eine Fachärztin oder Facharzt bzw. Therapeutin oder Therapeuten wenden. Eine psychosomatische Grundversorgung, eine psychotherapeutische Akutbehandlung sowie ein Kurzzeittherapie sind ebenso wie probatorische Sitzungen ohne vorherige Genehmigung durch die Beihilfestelle möglich. Soll die Behandlung fortgeführt werden, ist für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung ein Gutachterverfahren und die förmliche Anerkennung durch die Festsetzungsstelle erforderlich.