Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, Türen zu öffnen und Chancengerechtigkeit für alle zu schaffen. Minister Prof. Dr. Konrad Wolf stellte zusammen mit dem Vorsitzenden der Landeshochschulpräsidenten- konferenz Prof. Michael Jäckel und seinem Stellvertreter Prof. Kristian Bosselmann-Cyran den Gesetzesentwurf der Öffentlichkeit vor. "Mit der Novelle des Hochschulgesetzes werden mehrere Ziele verfolgt: Regelungsbedarfe der Vergangenheit werden nachgeholt, neue Formen der Beteiligung setzen den Rahmen für zukünftige Leitungs- und Gremienaufgaben, Mitwirkungsoptionen werden erweitert, Zuständigkeiten auch dezentral zugeordnet (z. B. Übersicht Hochschulgesetze. Berufungsrecht), das Ziel der Gleichstellung bleibt ein zentrales Element. Die Praxis wird letztlich zeigen, wie das Gesamtwerk den Alltag der Hochschulen verändert. Das neue Gesetz erweitert das Aufgabenfeld der Hochschulen. Es spiegelt die gewachsenen Anforderungen an diese Institution. Diesen Herausforderungen werden und müssen wir uns stellen.
Positionspapier zum Referent:innenentwurf eines neuen Hochschulgesetztes vom Juni 2020. Die LandesAStenKonferenz (LAK) Rheinland-Pfalz begrüßt die Novellierungdes Hochschulgesetzes. Im Zusammenhang mit dem Hochschulzukunftsprogramm wurde festgestellt, dass das Hochschulsystemin Rheinland-Pfalz einige Anpassungen benötigt, damit es den vergangenund zukünftigen Entwicklungen standhalten und diese zur Innovation nutzenkann. Viele der Änderungen sehen wir als positiven Wandel an, jedoch reichen sie zum Teil nicht weit genug. Es gibt weiterhin Bereiche im Hochschulgesetz, welche einen grundlegenden Wandel benötigen. Einer der prägnantesten Bereiche ist die Demokratisierung der Hochschulgremien, unter denen beispielsweise das Themen Parität im Senat oder studentische Vize-Präsidentinnen fallen. Ebenso wichtig ist für uns die Abschaffung derAnwesenheitspflichten. Hochschulgesetz rheinland pfalz region. In den nachfolgenden Positionierungen zu den Paragraphen sind die Paragraphen nach dem Referentinnenentwurf Stand 19. 02. 2019 maßgeblich.
I Saarland 2021, 85, S. 2629 ff. ) Saarländisches Hochschulgesetz Gesetz über die Hochschule der Bildenden Künste - Saar (Kunsthochschulgesetz - KhG: Art. 1708 über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und die Hochschule für Musik Saar) Vom 04. 2010 (ABl. I Saarland 2010, 14, S. 1176 ff., berichtigt in ABl. I Saarland 2010, 30, S. 1378), zul. ) Kunsthochschulgesetz Gesetz über die Hochschule für Musik Saar (Musikhochschulgesetz - MhG: Art. 2 des Gesetzes Nr. 1708 über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und die Hochschule für Musik Saar). Vom 04. 1176 ff. ) Musikhochschulgesetz Gesetz Nr. Hochschulgesetz rheinland pfalz e. 1368 - Saarländisches Berufsakademiegesetz (Saarl. BAkadG) Vom 27. 1996 (ABl. Saarland 1996, 21, S. 438 f. ) Saarländisches Berufsakademiegesetz (Saarl. BAkadG) Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes Vom 15. 2013 (GVBl. Sachsen 2013, 1, S. 3 ff. durch Gesetz vom 30. Sachsen 2021, 36, S. 1122 ff. ) Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz - SächsHSFG Gesetz über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (Sächsisches Berufsakademiegesetz - SächsBAG: Art.
1 des Gesetzes zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg) Vom 28. 2014 (GVBl. I Brandenburg 25. 2014, 18, S. 2020 (GVBl. I Brandenburg 31. 2020, 26, S. ) Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG Graduiertenförderungsverordnung (GradV) Vom 15. 2000 (GVBl. II Brandenburg 11. 2000, 18, S. 325 ff., zul. durch Verordnung vom 15. 2011 (GVBL. Brandenburg II 22. 2011, 13, S. 1 f. ) Graduiertenförderungsverordnung Bekanntmachung der Neufassung des Bremischen Hochschulgesetzes Vom 09. 2007 (GBl. Bremen 2007, 31, S. Rheinland pfalz hochschulgesetz. 339 ff. durch Gesetz vom 24. Bremen 2021, 26, S. 216 ff. ) Bremisches Hochschulgesetz Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG: Art. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Hochschulrechts) Vom 18. 2001 (GVBl. I Hamburg 2001, 26, S. 171 ff. durch Gesetz vom 17. I Hamburg 2021, 45, S. 468) Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) Hamburgisches Berufsakademiegesetz (HmbBAG: Art. 1 des Gesetzes über die Bildung von Berufsakademien in Hamburg) Vom 29. I Hamburg 2005, 22, S. 253 ff. durch Gesetz vom 28.
): Hochschulrecht in Bund und Ländern. 49. Ergänzungslieferung. C. F. Müller, Heidelberg 2017. Michael Hartmer & Hubert Detmer (Hrsg. ): Hochschulrecht. Ein Handbuch für die Praxis. 3., neu bearbeitete Auflage. Müller, Heidelberg 2017. Arne Pautsch, Anja Dillenburger: Kompendium zum Hochschul- und Wissenschaftsrecht. Landeshochschulgesetz – Wikipedia. De Gruyter, Berlin 2011. Werner Thieme: Deutsches Hochschulrecht. Das Recht der Universitäten sowie der künstlerischen und Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. 3., vollständig neu bearbeitete Auflage. Carl Heymanns, Köln u. a. 2004. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Kritik an fehlender Transparenz und Exmatrikulationsregeln Allerdings übt die Studierendenvertretung auch Kritik an den neuen Regelungen: Demnach bedauert der AStA, dass es immer noch möglich sei, "dass Studierende eine Prüfung als nicht bestanden gewertet bekommen, zu der sie sich nicht einmal angemeldet haben, weil sie eine Frist aus der Prüfungsordnung versäumt haben" (§ 26 Abs. 2). Der AStA sei der Auffassung, dass nur "mangelnde Leistungen oder Fehlverhalten der Studierenden und die Nichtteilnahme" zum Nichtbestehen führen dürften. Auch der Entscheidung, dass der Senat weiterhin "das einzige Organ der Hochschule, das hochschulöffentlich tagen muss" bleibe, steht der AStA kritisch gegenüber. Tagungen des Fachbereichsrats und des Hochschulrats sind weiterhin nicht hochschulöffentlich (§ 41 Abs. Hochschulgesetze - Deutscher Hochschulverband. Durch diese fehlende Transparenz sei "eine breitere Beteiligung der Mitglieder der Hochschulen vertan" worden, so der AStA. Intransparenz ist zudem ein Faktor, der allgemein eine niedrige Wahlbeteiligung begünstigt – auch für Studierendenvertretungen an der JGU.
Ein Landeshochschulgesetz ( LHG) ist in Deutschland ein Gesetz, mit dem die Länder in der Bundesrepublik Deutschland ihre Gesetzgebungshoheit im Hochschulbereich ausüben. Diese ist den Ländern durch das Grundgesetz im Rahmen ihrer Kulturhoheit zugewiesen; die frühere Rahmenkompetenz des Bundes ist seit der Föderalismusreform von 2006 weggefallen. Das Hochschulrahmengesetz gilt jedoch als bisheriges Bundesrahmenrecht fort ( Art. 125a und Art. 125b des Grundgesetzes). Die Landeshochschulgesetze enthalten im Allgemeinen Regelungen zur Personalstruktur und inneren Organisation der Hochschule, zur Mitbestimmung der einzelnen Mitgliedergruppen im Rahmen der Gruppenhochschule sowie zur Ordnung von Forschung, Lehre und Studium einschließlich Hochschulzulassung und Studienabschlüsse. Alle Länder haben heute jeweils ein Hochschulgesetz für alle ihre Hochschulen; in einigen Ländern umfasst es auch Berufsakademien und Studentenwerke. Früher gab es in mehreren Ländern auch nach Hochschularten (Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen, …) getrennte Gesetze.
Andere hingegen nennen den 16. 06, ab dem die Jungfuchse raubmündig sein sollen. Somit hast du einen gewissen Spielraum und entscheidest ab dem 01. 07 situationsabhängig selbst ob du den Altfuchs (tierschutzgerecht/waidgerecht) erlegen kannst. In der Verordnungsbegründung steht: "Zwar sind die Jungfüchse im Juli unter Umständen noch nicht vollständig raubmündig, allerdings ist die Vorverlegung unter Abwägung der Belange von Elterntierschutz und Artenschutz vertretbar. " Daher kannst in BW in Zukunft ab 01. 07. (bzw. ab heute) Alt und Jungfuchs erlegen Zuletzt bearbeitet: 2 Jul 2021 #12 Fallen bei euch Sauen auch in die "allgemeine Schonzeit"? #13 Nein, sind per Sondererlass davon ausgenommen, zumindest bis 2022. #14 Der Sondererlass gilt nur für Waldinnenbereiche. Jagd- und Schonzeiten in Baden-Württemberg. Somit bis 28. 02. 2022 keine Schonzeit für Schwarzwild auf gesamter Fläche. Ohne Sondererlass während der allg. Schonzeit: Im Feld sowie bis zu 200m in den Wald hinein sind sie generell immer frei und auch während der allg. Schonzeit ist es somit erlaubt sie zu bejagen.
Nicht einmal der letzte Wildtierbericht aus 2018 gibt fundierte Hinweise auf ein Erfordernis der Fuchsjagd hinsichtlich des Artenschutzes. Wohl aber bestätigt er die Angemessenheit der bisherigen Schonzeit für Füchse bis zum 31. Juli eines Jahres. Erschreckend ist allerdings ebenso, dass Reinhold Pix, Sprecher der Grünen für Wald, Wild und Wein, ins gleiche Horn bläst. Schonzeitverkürzung für Füchse in Baden-Württemberg stößt auf Kritik! | Pressecop24.com. Pix hält es für erforderlich, dass in Baden-Württemberg Jahr für Jahr 50 bis 70 Tausend Füchse erschossen werden, obwohl man seit Jahrzehnten durch die Fuchsjagd im Ländle keine messbaren Artenschutzerfolge erzielt, eine Verwertung der Fuchsfelle in der Regel nicht erfolgt, die artinterne Geburtenregulierung durch die Jagd zerstört wird und es zahlreiche Belege dafür gibt, dass Fuchsbestände in Deutschland und im Ausland ohne jegliche Jagd weder zunehmen, noch epidemiologisch auffallen. +++ Über Wildtierschutz Deutschland e. : Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht.
Die allgemeine Schonzeit, die den Wildtieren während der Setz-, der Brut- und der Aufzuchtzeit nach dem Winter etwas Ruhe vor jagdlicher Nachstellung gewähren sollte, wurde wohl auf Druck des Landesjagdverbandes bereits mit der Einführung des JWMG durch die Ausnahme, Wildschweine zu bejagen, konterkariert. Inzwischen ermöglichte Hauk wohl mittels allgemeiner und unbegrenzter Ermächtigung die beliebige Aussetzung dieser Jagdruhe auf dem parlamentarisch nicht steuerbaren Verordnungsweg und führt so das Gesetz in diesem Punkt ad absurdum. Nun hat der Minister per Verordnung zum 1. Juli d. J. erwirkt, dass etliche Schonzeiten während der Aufzuchtzeit von Jungtieren um einen ganzen Monat von bisher 30. Juli auf nun den 30. Juni verkürzt werden. Hauk nimmt damit billigend in Kauf, dass die Elterntiere von gerade mal sechs Wochen alten Fuchswelpen im Rahmen der Jagd getötet werden und letztere somit verhungern. Selbstständig sind junge Füchse erst im Alter von etwa drei bis vier Monaten. Die Verkürzung der Schonzeit begründet der Minister wie folgt: "Zwar sind die Jungfüchse im Juli unter Umständen noch nicht vollständig raubmündig, allerdings ist die Vorverlegung unter Abwägung der Belange von Elterntierschutz und Artenschutz vertretbar. Schonzeitverkürzung für Füchse in Baden-Württemberg stößt auf Kritik | Presseportal. "
8. März 2022 Die parasitäre Hautkrankheit Räude beim Rotfuchs, die sich im "Ländle" seuchenhaft ausbreitet, ist nicht zu unterschätzen. Teilweise mussten Baujagden abgesagt werden, um die Erdhunde zu schützen. Jagdzeit fuchs bw 5. Ein von Räude geplagter Fuchs (Symbolbild: Flatcoater) Als passionierter Jäger, Hundeführer und Tierarzt möchte ich Ihnen, liebe Leser, von einem Fall berichten, der mir bestätigte, die doch so kleine Räudemilbe nicht zu unterschätzen. Unlängst wurde ich kontaktiert, dass ein Fuchs seit zwei Tagen an einem großen Wohnhaus eingerollt unter einer Fichte schlief und sich durch Menschen nicht stören ließe. Mit Flinte und Hund bewaffnet, machte ich mich auf den Weg. Dort angekommen erlöste ich Reineke von seinem Leid. Ich hatte leider vergessen, die Autotür zu schließen, was meine KLM-Hündin Cindy ausnutzte, raussauste und brav den Fuchs apportierte, wie es sonst ihre Aufgabe ist. Bis dahin war mir nicht klar, dass der Fuchs Räude hatte, ansonsten hätte ich meine Hündin heruntergetrillert.