Der Einlieferungsbeleg ist die Bestätigung des Postdienstleisters (z. B. Deutsche Post AG) für den Absender einer Sendung, dass dieser die Sendung beim Postdienstleister abgegeben hat. Der Einlieferungsbeleg enthält (für Sendungen in Deutschland) u. a. das Datum der Einlieferung sowie eine Sendungsnummer zur elektronischen Sendungsverfolgung. Ein Einlieferungsbeleg ist der eindeutige Nachweis dafür, dass (bzw. wann) eine Sendung verschickt wurde. Der Einlieferungsbeleg wird häufig in Kombination mit Einschreiben und im Online-Handel verwendet. Einlieferungsbeleg bei Einschreiben (Post, Deutsche Post). So kann einerseits der Händler den Versand der Ware, und andererseits der Kunde ggf. die Rücksendung der Ware nachweisen. Weiterführende Informationen Zurück
Beispiel 1: Sie wollen einen innerdeutschen Standardbrief als Einwurf-Einschreiben verschicken. Einlieferungsbeleg - Compart. Dann addieren Sie das Porto für einen Standardbrief (0, 85 Euro) und den Zuschlagpreis für ein Einwurf-Einschreiben (2, 35 Euro). Beispiel 2: Sie wollen einen Großbrief nach Spanien als gewöhnliches Einschreiben verschicken. Dann addieren Sie das Porto für einen Großbrief international (3, 70 Euro) und den Zuschlagpreis für ein Einschreiben International (3, 50 Euro).
Nachweis für den Zugang einer Kündigung (credit:adobestock/Paolese) Bei der Zustellung von Kündigungen kommt es immer wieder zu Problemen. Wir haben schon in zahlreichen Beiträgen an dieser Stelle über die Problematik berichtet. So bestreitet z. B. der Empfänger eines Kündigungsschreibens bei normaler Postzustellung, überhaupt ein Schreiben erhalten zu haben. Er kann auch einwenden, in dem Briefumschlag sei ein leeres Blatt Papier gewesen oder aber der Briefumschlag habe keinen Inhalt gehabt. Die "Ausreden" sind vielfältig. In allen Fällen muss sich dann das Arbeitsgericht mit der Frage befassen, ob eine Kündigung zugegangen ist bzw. ob der Arbeitgeber den dazu notwendigen Beweis erbracht hat. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat nun in einer aktuellen Entscheidung eine weitere Fall-Konstellation entschieden (LAG Baden-Württemberg v. 17. Unterschiede zwischen Einschreiben und Einwurf-Einschreiben. 9. 2020 – 3 Sa 38/19). Es geht dabei um die Frage, ob der Nachweis für den Zugang einer Kündigung durch Einwurf-Einschreiben geführt werden kann und welche Dokumente dazu vorgelegt werden müssen.
da bei unversicherten Sendungen alles egal ist So ist es, deswegen gibts aber auch den kostenpflichtigen Extraservice mit der Versicherung... Im normalfall trägt bei einem Privatverkauf der K das Versandrisiko, da du aber Grundlos vom vertraglich ausgemachten Versand abgewichen bist, trägst jetzt du das Risiko, bist auch mit allem Beweispflichtig... # 2 Antwort vom 15. 2015 | 19:28 Nun ja, der Zettel seht aus wie bei einem Paket: gelb, mit dem weißen Ausdruck drauf. Da steht groß "Einlieferungsbeleg" und darunter "Sendungsnummer: JJD144... " Hier hast ja wohl du selber den Fahler gemacht, hättest deinem Boten doch nur sagen müssen, es muss ein versichertes Paket sein, mehr hättest du doch gar nicht machen müssen, also erstmal ist es somit deine Schuld! Hatte ich gesagt, wurde aber aus Unwissenheit dennoch nicht so gemacht. Ist passiert und nützt nun auch nichts, da einen Schuldigen zu suchen. # 3 Antwort vom 15. 2015 | 19:56 Von Status: Unbeschreiblich (99864 Beiträge, 36976x hilfreich) Was genau wurde denn als Versandform vertraglich vereinbart?
Discussion: Einlieferungsbeleg/Quittung oder Sendungsinformation? (zu alt für eine Antwort) Paketversand Deutsche Post und DHL: Mit der Online-Frankierung kann ich eine fertige Versandmarke mit Empfängeradresse ausdrucken und auf das Paket kleben. Bei der Postannahmestelle kriege ich dann einen Einlieferungsbeleg/Quittung mit der Sendungsnummer, Gewicht, Empfangsland, Aufgabedatum und -Zeit. Der Empfänger kriegt jetzt eine E-Mail-Nachricht, dass das Paket unterwegs ist, wenn ich das so vorgegeben habe. So weit so gut. Nun gibt es aber Annahmestellen, die kein Einlieferungsbeleg erstellen, sondern nur eine Beleg "Sendungsinformation". Dabei wird lediglich der Strichcode auf der Versandmarke eingescannt. Die Sendung wird noch nicht ins Trackingsystem aufgenommen. Das geschieht dann erst später in einer Verteilzentrale. Als Lieferant kann ich dem Empfänger nicht nachweisen, dass die Sendung auf dem Weg zu ihm ist. Was muss ich tun, damit ich ein Einlieferungsbeleg kriege? In zwei verschiednenen Postannahmestellen wurde mir verständnislos versichert, das sei unmöglich!
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