285 Jungjäger haben die Jagdbefähigung erhalten. Landesrat Schuler hat im feierlichen Rahmen in der Forstschule Latemar gratuliert. LR Schuler (l. ) sprach bei der von der Jagdhornbläsergruppe Mölten musikalisch umrahmten Feier den starken Verbiss und die für das Ökosystem ausreichend starke Bejagung des Rotwildes an. - Foto: © LPA/Landesamt für Jagd und Fischerei 80 Jungjäger haben an der Jungjägerfeier in der Forstschule Latemar am vergangenen Donnerstag, 12. Mai, teilgenommen. Landesrat Arnold Schuler gratulierte als zuständiger Landesrat für die Jagd und Fischerei den Anwesenden und wies auf die wichtige Bedeutung der Jagdtätigkeit für die Allgemeinheit hin: "Unser Ökosystem erfordert eine ausreichend starke Bejagung des Rotwildes. Die Bestände nehmen in Südtirol nämlich seit Jahren zu und damit auch der Verbiss. " Gleichzeitig appellierte Landesrat Schuler in seiner Ansprache an die Demut der Jäger gegenüber dem Wild und der Natur. An der Feier teilgenommen haben auch Landesforstdirektor Günther Unterthiner, der Direktor des Amtes für Jagd und Fischerei Luigi Spagnolli, Landesjägermeister Günther Rabensteiner, der Obmann der Jagdhornbläservereinigung Andreas Pircher sowie der Präsident der Jägerprüfungskommission Andreas Agreiter.
Diese Richtlinien sind in der Landesjagdordnung enthalten (genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 19. Jänner 2021, Nr. 31, und als Ausgabe 1 Der Jägerzeitung – Sondernummer Landesjagdordnung veröffentlicht). Quelle und Dokumente verlinkt mit: Autonome Provinz Bozen – Amt für Jagd und Fischerei
Das Aquatische Artenschutzzentrum ist Teil des Forstbetriebes der Agentur Landesdomäne. Zentrale Zielsetzung des AASZ ist der Erhalt und die Förderung der autochthonen Fischfauna sowie des Dohlenkrebses. Neben dem Schutz der genetischen Vielfalt sind wir bestrebt, den Wildfischcharakter der gezüchteten Fische zu bewahren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Strukturen im Artenschutzzentrum den natürlichen Lebensraumansprüchen der gehaltenen Fischarten angepasst, sodass diese in einer möglichst naturnahen Umgebung aufwachsen können. Supportive breeding Die Grundlage unserer Artenschutzarbeit ist das so genannte "supportive breeding", die Stützung der Fischbestände über die Vermehrung und Aufzucht von Teilen des Wildfischnachwuchses und anschließender Wiederbesatz in die Ursprungsgewässer. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung der Marmorierten Forelle, dem einzigen heimischen Vertreter der Gattung Salmo (Forellen) in Südtirol. Zusätzlich ist das AASZ darum bemüht, die adriatische Äsche sowie die autochthonen Kleinfischarten zu fördern und zu erhalten.
Arbeitgeber sind zwar gemäß § 618 BGB verpflichtet, Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefahren zu schützen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das Arbeitsgericht Augsburg betont aber, dass es allein Sache des Arbeitgebers sei, in welcher Weise er dieser Verpflichtung nachkommen will. Mit der Vorlage eines Attestes kann daher weder ein Homeoffice-Arbeitsplatz noch z. B. Bescheinigung arbeitgeber home office 2020. ein Einzelbüro verlangt werden. Auswirkungen für die Praxis: Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Augsburg verdeutlicht, dass Arbeitgeber das "Wie" und "Wo" der Erbringung der Arbeitsleistung im Rahmen des billigen Ermessens (§ 106 GewO) auch während der Corona-Krise einseitig festlegen können. Arbeitsschutzvorschriften müssen aber selbstverständlich eingehalten werden. Während der Corona-Pandemie gilt daher: Solange der Arbeitgeber die Einhaltung der Hygieneregeln (Mindestabstand von 1, 50 Meter, Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften etc. ) sicherstellt, kann er die Erbringung der Arbeitsleistung in Präsenz verlangen.
Was ist die Home Office Pauschale? Viele Arbeitnehmer sind in der Corona-Pandemie ganz oder zeitweise im Home Office statt am gewohnten Arbeitsplatz. Da musste oft improvisiert werden mit dem Schreibtisch in der Küche oder im Schlafzimmer. Wer aber kein Arbeitszimmer nachweisen kann, war steuerlich im Nachteil. Mehraufwände konnten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Zudem fiel dann auch die Entfernungspauschale für die Home Office Tage weg. Hier hat der Gesetzgeber gegengesteuert. Als Pauschale kann der Arbeitnehmer 5 Euro für jeden Tag im Home Office in der Steuererklärung geltend machen und das bis zu 600 Euro. Durch das Jahressteuergesetz 2020 ist im Einkommensteuergesetz § 4 Abs. Bescheinigung arbeitgeber home office de. 5 Satz 1 Nr. 6b EstG eingefügt worden. Das geht selbstverständlich nur an Tagen, an denen er nicht auch noch Wegegeld berechnet. Der Arbeitnehmer führt also am besten einen Kalender, wann er zu Hause gearbeitet hat (Home Office Pauschale) und an welchen Tagen er in die Firma gefahren ist (Entfernungspauschale).
16. November 2021 Immer mehr Arbeitnehmer:innen arbeiten im Homeoffice. Dabei fragen sich viele von ihnen, ob sie ihr Homeoffice auch ins Ausland verlegen können. Lesen Sie hier, ob Arbeitgeber:innen das erlauben müssen und was sie dabei beachten sollten. Wenn Arbeitnehmer:innen fragen, ob sie ihr Homeoffice ins Ausland verlegen dürfen, sollten Arbeitgeber:innen arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Aspekte genau in den Blick nehmen. Corona: Kein Homeoffice per Attest. Dann wird schnell klar, dass es mitunter einen großen Unterschied machen kann, ob Arbeitnehmer:innen vom In- oder Ausland aus für ein Unternehmen arbeiten. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die zu beachtenden Aspekte und gesetzlichen Regelungen umfangreich und damit problemanfällig sind. Auch sind die anzuwendenden Regelungen stark vom Einzelfall, insbesondere von der Tätigkeitsdauer sowie dem Tätigkeitsort abhängig. Eine detaillierte Einzelfallprüfung, ob Arbeitgeber:innen das Arbeiten aus dem Homeoffice im Ausland erlauben (sollten) oder nicht, ist also unumgänglich.
19. 01. 2021 ·Steuererklärung Bild:© Kateryna - | Für die Jahre 2020 und 2021 wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 befristet eine Homeoffice-Pauschale eingeführt: 5 Euro pro Tag bei einer Höchstgrenze von 600 Euro pro Jahr (das entspricht 120 Arbeitstagen) sind abziehbar. Die Pauschale können u. a. Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig sind, aber nicht über ein steuerlich abzugsfähiges Arbeitszimmer verfügen, in Anspruch nehmen. Ob und wie sie dies gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen haben, dazu lässt sich jedoch weder im Gesetz selbst noch in dessen Begründung etwas finden. Ist dafür eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich? | Einfache Aufstellung des Arbeitnehmers für Homeoffice-Pauschale reicht In den Gesetzesgründen findet man zumindest einen Hinweis darauf, dass die Regelungen einfach anwendbar sein sollen. Arbeitgeberbescheinigung Homeoffice | Muster zum Download. Daraus ist zu schließen, dass eine Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Homeoffice-Pauschale nicht erforderlich ist. Damit genügt eine einfache Aufstellung über die im Homeoffice verbrachten Arbeitstage.