Mieter dürfen Ihre Wohnung grundsätzlich ganz oder teilweise untervermieten, Voraussetzung ist das Einverständnis des Vermieters. Der Mieter hat das Recht mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen, wenn der Vermieter die Untervermietung verweigert, § 540 BGB (Gebrauchsüberlassung an Dritte). Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn ein Kündigungsverzicht oder Zeitmietvertrag vereinbart wurde. Dem Vermieter entstehen keine Nachteile durch die Untervermietung, da der Mieter für den Untermieter haftet. Die Personalien des Untermieters müssen mitgeteilt werden. Denn der Vermieter hat stets ein Recht zu wissen, wer in seiner Wohnung wohnt. Die Genehmigung sollte stets schriftlich festgehalten werden. Untervermietung bei berechtigtem Interesse Der Mieter kann ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung der Wohnung haben, § 553 BGB, d. h. die Untervermietung ist zu gestatten. Der BGH (Urt. v. 11. Berechtigtes Interesse: Einzimmerwohnung untervermieten? - n-tv.de. 06. 2014; AZ. : VIII ZR 349/13) entschied, dass sich der Vermieter bei Nichtgestattung schadensersatzpflichtig machen könne.
Untermietung ist schwierig. Prinzipiell hat ein Mieter kein Recht, selbst im Rahmen seiner eigenen Familie, die gemietete Wohnung zu untermieten. Die Erlaubnis des Vermieters ist also Pficht. Vielfach geht es darum, ob der Mieter einen Teil der Wohnung untervermieten darf. Hier sieht das Gesetz (BGB) vor, dass der Mieter von Wohnraum einen Anspruch auf Erlaubnis des Vermieters hat, wenn er nach Abschluss des Vertrags ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Was aber heißt das nun konkret? Wann berechtigte Interessen des Mieters vorliegen Eine Besonderheit gilt für die Vermietung von Wohnraum. Besteht für den Mieter einer Wohnung nach dem Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, so kann er von Ihnen die Erlaubnis dazu Interesse des Mieters kann mit rechtlichen, wirtschaftlichen, familiären oder sonstigen Verhältnissen begründet sein. Ein dringendes Interesse braucht nicht vorzuliegen. Untervermietung und berechtigtes Interesse (Urteil) - Berliner MieterGemeinschaft e.V.. Als berechtigt gilt jedes höchstpersönliche Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem ispiel: Ihr Mieter kann sich krankheitsbedingt nicht in der Wohnung aufhalten, er befindet sich berufsbedingt vorübergehend im Ausland, nimmt an auswärtigen Umschulungsmaßnahmen teil, oder er startet zu einem einjährigen berufsbedingten in folgenden Fällen haben die Gerichte ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung angenommen: Der Mieter möchte sich finanziell entlasten.
Außerdem kann in dem Vertrag eine Kautionszahlung bestimmt werden. Auch die Kündigungsfristen richten sich nach den normalen gesetzlichen Vorschriften. Bei einer unmöblierten Untervermietung beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate, diese verkürzt sich bei einer möblierten Untervermietung auf lediglich zwei Wochen.
# 2 Antwort vom 6. 2007 | 16:31 Von Status: Master (4957 Beiträge, 452x hilfreich) Hallo Gökhan, abgesehen davon, daß es sich hier nicht um Unter vermietung, sondern um Weiter vermietung handeln würde (wie Eirene schon geschrieben hat), erkenne ich Euer Problem nicht ganz. Dein Vater kann doch seinen Sohn in seine Wohnung aufnehmen. Gut, im Hinblick auf Überbelegung wären 36 qm grenzwertig, aber wenn sie nicht von zwei Personen gleichzeitig genutzt werden, dürfte das nicht problematisch sein. Warum hat Dein Vater also überhaupt einen Antrag auf Untervermietung gestellt? # 3 Antwort vom 6. 2007 | 18:27 Von Status: Praktikant (986 Beiträge, 551x hilfreich) # 4 Antwort vom 6. 2007 | 18:52 Du alter Sparfuchs! Berechtigtes Interesse an Untervermietung (Urteil) - Berliner MieterGemeinschaft e.V.. Würde aber tatsächlich Weiter vermietung erfordern und ließe sich auch anders regeln (wenn überhaupt NK nach Personen verteilt werden). # 5 Antwort vom 6. 2007 | 20:31 Von Status: Student (2096 Beiträge, 619x hilfreich) Wegen der Größe brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Da gabs ein Urteil, wo ein Vermieter fand 5 Personen in einer 60 qm Wohnung wären zuviel.
Vor einer Untervermietung der Wohnung ist also stets die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Fehlt die Zustimmung des Vermieters, so stellt die Untervermietung der Wohnung eine Vertragsverletzung dar, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Vermieter die Untervermietung nicht hinnehmen muss. Hat der Mieter hingegen ein gesetzliches oder vertragliches Recht zur Untervermietung, kann in Einzelfällen allenfalls eine ordentliche – also fristgebundene – Kündigung gerechtfertigt sein. Auch ohne Erlaubnis des Vermieters darf der Mieter aber nahe Familienangehörige dauerhaft in die Wohnung aufnehmen. Dazu zählen jedenfalls Ehegatte und Kinder. Einer Entscheidung des Landgericht Berlins zufolge ist auch die Schwiegermutter erfasst. Ferner ist der Mieter natürlich berechtigt, jederzeit Besuch zu empfangen. Grundsätzlich steht es dem Vermieter frei, eine Untervermietung zu genehmigen oder diese abzulehnen. Liegen die nachfolgend dargestellten Voraussetzungen vor, ist er allerdings gesetzlich verpflichtet, die Erlaubnis zur Untervermietung zu erteilen.
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Zunächst war danach das Verhältnis von gegenseitigem Nachgeben maßgeblich, die Beklagtenseite ist der Klägerseite ganz überwiegend entgegen gekommen: Symbolfoto: sabthai/Bigstock Die Beklagtenseite hat der Untermiete zugestimmt, jedoch zunächst mit einer Einschränkung und zwar in zeitlicher Hinsicht auf etwa 1, 5 Jahre. Dies bedeutet ein erhebliches Entgegenkommen der Klägerseite, wenngleich die Klägerseite deutlich machen konnte, dass sie ohnehin keine längere Untervermietung beabsichtigt hatte, was ebenfalls in die Wertung einzustellen ist. Weiter hat die Klägerseite erklärt, bis zu 500, 00 € für etwaige Mängel und Schönheitsreparaturen nach Auszug zu zahlen. Das Gericht ist überzeugt davon, dass jedenfalls Schönheitsreparaturen in jener Höhe anfallen, so dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass diese Zahlung in voller Höhe geleistet wird. Das Nachgeben ist also, wenngleich es von einer Bedingung abhängig gemacht wurde, in Höhe von 500, 00 € einzustellen. Bei einem Streitwert von etwa 4.
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