Moderator: WernerSchell thorstein Sr. Member Beiträge: 457 Registriert: 04. 03. 2008, 22:22 Geteilter Dienst - Diskussionen zur Rechtmässigkeit Geteilter Dienst - Diskussionen zur Rechtmässigkeit... Es gibt in der Pflege regelmässig Diskussionen zur Rechtmässigkeit sogenannter geteilter Dienste. Nun ist es ja so, dass in fast alle Pflegediensten und auch in vielen Heimen geteilte Dienste zur Tagesordnung gehören. Für mich ist es daher nicht nachvollziehbar, dass hier einerseits immer wieder rechtliche Bedenken, z. B. Annahmeverzug, vorgebracht werden, andererseits es noch kein gültiges Urteil zu diesem Thema geben sollte. Geteilte dienste pflege in paris. Hätten zigTausende von Mitarbeitern die Chance, dass der AG die Zwischenzeiten/Pausen bei geteilten Diensten auch vergüten muss, gäbe es diese Klagen doch längst? PflegeCologne phpBB God Beiträge: 734 Registriert: 23. 09. 2007, 09:47 Geteilter Dienst - Verstoß gegen §§ 242 und 315 BGB Beitrag von PflegeCologne » 21. 02. 2011, 16:40 Hallo, ich halte den hier angesprochenen "geteilten Dienst" für klar rechtswidrig, diesbezügliche Zeiteinteilungen verstoßen u. a. gegen die §§ 242 und 315 BGB.
Trotzdem ist es arbeitsrechtlich problematisch. Maximilian Renger: Inwiefern das? Fachanwalt Bredereck: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt dem Arbeitgeber zwingende Ruhepausen für den Arbeitnehmer zwischen den Diensten vor. Bei Verstößen gegen das ArbZG macht sich der Arbeitgeber sogar unter Umständen strafbar. Nach § 5 ArbZG etwa muss zwischen zwei Diensten eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten werden. Im Bereich der Pflegeberufe kann dies nach § 5 Abs. 2 ArbZG unter bestimmten Voraussetzungen auf 10 Stunden verkürzt werden. Teildienste/geteilte Arbeitszeit - was ist zulässig im Arbeitsverhältnis und wie verhält es sich mit dem Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung? - Dr. Gloistein & Partner. Diese Vorgabe lässt aber Arbeitszeiten am Morgen und am Abend desselben Tages als problematisch erscheinen. Maximilian Renger: Also wird in den betroffenen Bereichen, wie der Pflege, am laufenden Band gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen? Fachanwalt Bredereck: Ich würde das durchaus so sehen. Wer als Arbeitnehmer damit kein Problem hat, muss sich natürlich nicht beschweren. Wer sich aber mit den abgehackten Arbeitszeiten nicht abfinden will, dürfte sich darauf berufen können, dass die Regelungen im Arbeitsvertrag zu den Teildiensten teilnichtig sind, und verlangen können, dass die Arbeitszeiten so geändert werden, dass die Ruhezeiten gewahrt sind.
Sowas klärt man vorher ab. Pflegedienstleiter stationäre Altenpflege Weiterbildungen Weiterbildung Praxisanleiter, vereantwortliche Pflegefachkraft §71 SGB XI, aktuell in Weiterbildung Pflegedienstleitung nach AVPfleWoqG #12 vielen dank an alle, die sich sehr rege an dieser diskussion beteiligen! im dienstplan vorplanen, kommt dadurch, das noch resturlaube, versetzung und eine plötzliche schwangerschaft sowie krankenscheine (die man in der vergangenheit nicht vorhergesehen hat;-))eingetreten sind. Geteilte dienste pflege in new york. mitarbeiter aus dem freien wochenende ziehen, möchte niemand, da haben die mitarbeiter beschlossen eher einen teidienst zu fahren als ein wochenende ein zu sind auch nur ausnahmen, ansonsten funktioniert es auch ohne teildienste. ich muss dazu sagen, das ich pflegedienste kenne, wo grundsätzlich teildienste gefahren werden und nicht nur am we. #13 Erlaubt sind Teildienste auf jeden Fall. Das Arbeitszeitgesetz ist da sehr deutlich. Hier der Auszug auf den es ankommt: § 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Ich denke aber, dass die Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, solche Dienste ausdrücklich vereinbaren können. MfG Pflege Cologne Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei: von thorstein » 22. 2011, 13:21 Das ist ja eines der Probleme: entweder solche Dienste sind rechtswidrig oder man kann sie im Sinne der Vertragsfreiheit vereinbaren. Unabhängig davon sind sie in der Regel eben nicht vereinbart, falls eine solche Vereinbarung tatsächlich im Dienstvertrag stehen müßte. von PflegeCologne » 22. 2011, 14:36 ich denke, dass meine Antwort grundsätzlich richtig ist. Täglich geteilte Dienste - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Der hier in Rede stehende "geteilte Dienst" ist dann nicht zulässig, wenn er so nicht vereinbart ist und nur auf einer Weisung des Arbeitsgebers beruht. Sind sich aber die Vertragsparteien über die Teilung des Dienstes einig, dafür kann es auf beiden Seiten ja gute Gründe geben, können sie dies entsprechend vertraglich festlegen.
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Mfg Zuletzt bearbeitet: 07. 2017 #10 Tja, heikle Frage: wann kauft man sich einen Ersatzakku? Jetzt, wo man sie gut bekommt? Zubehör Für Cubot Max - Prestarepair.com. Oder in 1-2 Jahren, damit man einen frischen bekommt? #11 Die Frage muss jeder für sich selbst beantworten. Da ich mein Max ständig benutze, (Video, Game, Internet), wollte ich einen Ersatzakku vor Ort haben. Zuletzt bearbeitet: 06. 2017 h0sch180 Experte KMoon Ambitioniertes Mitglied