Hallo, gestern abend habe ich mit dem Sucher meines Teleskops einen stern anvisiert. als ich dann durch mein okular schauen wollte sag ich nur schwarz. ich hab alle kappen und schutzfolien abgenommen... wieso seh ich nichts? Community-Experte Teleskop Falls du das noch nicht gemacht hast: Vor dem ersten Benutzen des Teleskops muss man den Sucher auf das Teleskop einstellen! Dazu steckt man ein Okular (nimm zu Beginn eines mit langer Brennweite = geringe Vergrößerung, also eines auf dem eine hohe mm-Angabe wie 25mm oder 30mm draufsteht) ins Teleskop und sucht sich im Teleskop unter Tags (! ) ein weit entferntes Objekt. Z. Sehe Plötzlich nur noch schwarz oder extrem unscharf durch mein Teleskop (Newton). Woran kann das liegen? (Astronomie). B. eine Straßenlaterne, eine Berg- oder Baumspitze, einen Schornstein, … Und dann schraubt man so lange am Sucher (der hat meist 2 oder 3 Schrauben um ihn einzustellen), bis du das selbe Objekt im Sucher siehst. Erst wenn du (unter Tags! ) den Sucher auf diese Weise eingestellt hast, so dass er genau das selbe wie das Teleskop selbst zeigt, sind beide aufeinander abgestimmt und du kannst es in der Nacht am Himmel nutzen.
Dabei überprüfen, ob du das Teleskop selbst dabei nicht wieder verstellt hast. Setz dabei das 20mm Okular ein und wenn die Justage des Suchers erfolgreich war, kannst du auch mit dem 10mm überprüfen, ob das Objekt dann wirklich mittig im Teleskop und im Sucher zu sehen ist. Ich sehe nichts durch mein Teleskop - Einsteigerforum - Neu hier und erste Fragen - Astrotreff - Die Astronomie und Raumfahrt Community. Auch nachts am Himmel immer mit der kleineren Vergrößerug beginnen, also erst 20mm, dann auf das 10mm wechseln. Die Barlow und die Umkehrlinse solltest du nicht benuzten, die Abbildung wird dabei nicht besser, die Umkehrlinse ist eher für Tagbeobachtung gedacht. Gruß Stefan #6 Hallo Stefan H Ich habe nun das "Prössl 20mm" eingesetzt und wenn ich die Kirchenturmspitze im Sucher oben sehe (zwar Spiegelverkehrt) so sehe ich durch das Teleskop nur helles Licht... was mache ich falsch?
Zitat:
Original erstellt von: stefan-h
Hallo "Lutr7", probier das Teleskop doch mal am Tag aus und überprüfe dabei, ob das Sucherfernrohr auf den Haupttubus richtig justiert ist.Ich Sehe Nichts Durch Mein Teleskop Watch
sinnvolle Vergrößerung: 230fach Montierung: EQ-3 Stativ: Aluminiumstativ mit Ablageplatte Gewicht Tubus (kg): 4, 21 Okularauszug ø (Zoll): 1, 25 Sucherfernrohr: 6 x 30 mit Fadenkreuz Gesamtgewicht: ca. Ich sehe nichts durch mein teleskop full. 13 Kg Welche Okular nehme ich für was? würde Mond, Sonne, Galaxin, Planeten beobachten und Fotos schießen. Da ich mich nicht auskenne und alles erst lernen muss, was bedeutet 114/900 und Okular 10mm-25mm, welches muss ich dazu kaufen wenn ich es schärfer, näher aufnehmen will oder es besser sehen will. vielen Dank im vorraus
Ich Sehe Nichts Durch Mein Teleskop Tv
Ich habe mittlerweile extreme Komplexe bekommen, wenn ich mich mit Frauen unterhalte, weil ich die ganze Zeit Angst habe, dass wenn sie erfahren, dass ich überhaupt keine Freunde habe, mich als Creep, Loser und sonstiges betrachten und nichts mehr mit mir zu tun haben möchten. So weit also habt ihr Frauen mich schon getrieben. Hilfe, eine Frau belästigt mich schon seit Wochen sexuell und zwingt mich mit ihr was anzufangen, was tun? Hi, Ich habe einen Fehler gemacht. Ich habe aus Spaß mit einer Frau geflirtet, obwohl ich eigentlich überhaupt kein Interesse an ihr hatte und jetzt lässt sie mich nicht mehr in Ruhe. Und zwar habe ich während der Arbeit aus Spaß mit ihr geflirtet so das man eigentlich deutlich merken konnte, dass es nur Spaß ist. Bei uns arbeiten genau so viele Frauen wie Männer. Ich sehe nichts durch mein teleskop tv. Das ging dann paar Tage lang so weit und wir haben gelacht. Bis ich dann ein das Lagerraum rein gehen musste, wo sie zufällig auch war und sie hat mich dann überrannt und mich schon fast gezwungen meine Nummer zu geben, obwohl ich es nicht wollte.
Solltest du dann immer noch nichts im Teleskop sehen (oder du beim Einstellen unter Tags auch nichts sehen), dann liegt der Fehler wo anders. Wenn dem so ist, sag Bescheid, dann suchen wir weiter nach dem Fehler. Viel Erfolg, Kathi PS. Was für ein Teleskop ist es denn?
Bei Verdacht hat Vermieter Darlegungspflicht Vermieter, die nach dem Auszug des gekündigten Mieters den Eigenbedarf nicht realisieren, die Wohnung nicht wie behauptet nutzen, müssen nachweisen, warum der behauptete Eigenbedarf später weggefallen sein soll. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 44/16) betont, dass in Fällen, in denen der Vermieter den im Kündigungsschreiben behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht umsetzt, der Verdacht naheliegt, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war. Dann muss der Vermieter substantiiert und plausibel darlegen, aus welchen Gründen der mit der Kündigung vorgebrachte Bedarf nachträglich entfallen sein soll. Hier hatte der Vermieter mit der Begründung gekündigt, die Wohnung werde für einen neuen Hausmeister benötigt. Fünf Monate später wurde die Wohnung jedoch an einen Dritten weitervermietet, der Hausmeister zog nie ein. Bgh urteil eigenbedarfskündigung joy. Der habe es sich nach dem Auszug des gekündigten Mieters anders überlegt, die im dritten Obergeschoss gelegene Wohnung sei für ihn wegen seiner schon lang andauernden Kniebeschwerden ungeeignet gewesen.
Bgh Urteil Eigenbedarfskündigung Joy
Folgendes gilt bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf: Nach wie vor muss der Vermieter seine Gründe darlegen. Die Räume müssen beim Eigenbedarf tatsächlich benötigt werden. Der Vermieter muss vernünftige und nachvollziehbare Gründe darlegen, um den Eigenbedarf zu rechtfertigen. Er muss erläutern, wer einziehen möchte und warum gerade zum Kündigungszeitpunkt. Die Wohnung muss dabei zu Wohnzwecken benötigt werden. Eigenbedarfskündigung: BGH mahnt zu größerer Sorgfalt. Eine Eigenbedarfskündigung ausschließlich zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken fällt dagegen nicht unter den gesetzlichen Kündigungstatbestand des Eigenbedarfs oder der wirtschaftlichen Verwertung. Sie ist deshalb nur möglich, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Nutzung hat. Das ist laut dem aktuellen BGH-Urteil der Fall, wenn der Vermieter Nachteile von einigem Gewicht nachweisen kann. Für die teilweise Nutzung als Büro bei gleichzeitiger Wohnnutzung muss er dagegen nur einen beachtenswerten Nachteil darlegen und beweisen.
(BGH, Beschluss v. 9. 2. 2021, VIII ZR 346/19) Das könnte Sie auch interessieren: Eigenbedarf: BGH stärkt Vermieter BGH: Auch nur gelegentliche Nutzung kann Eigenbedarf begründen BGH-Rechtsprechungsübersicht zu Kündigung Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine