Nicht unter Druck setzen lassen PSL-BAYERN-TICKER Nr. 1 | Ob bei Post oder vielen Speditionen und Logistikbetrieben, der Krankenstand steigt. Überlegungen, dass dies vielleicht an den Arbeitsbedingungen liegt, hört man aber selten. Nicht nur der Arbeitsdruck, sondern auch "Kleinigkeiten" wie, dass man keinen Tag frei bekommt, selbst wenn man es langfristig anmeldet, gehören zu den Dingen, die frustrieren und krank machen. Stattdessen wird der Druck noch erhöht: Krankengespräch heißt das Zauberwort, das jetzt alles heile machen soll. Deswegen ein paar Klarstellungen über die rechtliche Lage: Krankengespräch während der Krankheit? Während der Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel niemand verpflichtet, an einem Krankengespräch teilzunehmen. Krankengespräche, Krankenrückkehrgespräche? - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Wir sagen: Das gilt genauso für Beamte. Krankengespräch am freien Tag oder während des Urlaubs? Krankengespräche sind Arbeitszeit. Das gilt auch für die Anfahrt zum Krankengespräch. Es hat grundsätzlich in der Arbeitszeit stattzufinden.
In einer Betriebsversammlung am 20. 12. 2018 kündigte diese an, Krankenrückkehrgespräche führen zu wollen. In einem späteren Vortrag zur Umstrukturierung wurde die Absicht angekündigt, Fürsorgegespräche mit Mitarbeitern führen zu wollen, bei denen vermehrt Krankheitstage auftreten. Diese hätten das Ziel, Krankheitsursachen und damit zusammenhängende Arbeitsbedingungen zu klären. In der Folgezeit fanden immer wieder Gespräche mit länger erkrankten Arbeitnehmern statt, allerdings nicht mit allen, die dieses Kriterium erfüllt hatten. Der Betriebsrat in A fordert den Arbeitgeber auf, dieses zu unterlassen, da die Durchführung solcher Gespräche seiner Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegen würden. Das Arbeitsgericht lehnte den Antrag des Betriebsrats bereits aus formalen Gründen ab. LAG Nürnberg: Mitbestimmungsrechte liegen nicht vor Auch das LAG Nürnberg (Urteil vom 02. "Krankengespräche" sollen Fehlzeiten reduzieren. 03. 2021, Az. 7 TaBV 5/20) sah die Anträge des Betriebsrats bereits aus formellen Gründen als unzulässig an, äußerte sich jedoch inhaltlich weitergehend: Nach § 87 Abs. 1 BetrVG habe der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen.
Regel 2: Führen Sie zwei Gespräche Der Erfolg eines Fehlzeitengespräches hängt auch von Ihrem Mitarbeiter ab, der für Ihr angestrebtes Ziel, die Reduzierung von Fehlzeiten, offen sein sollte. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Ihr Gespräch in zwei Termine aufzuteilen. Beim ersten Gespräch heißen Sie den Mitarbeiter nach seiner Krankheit wieder im Team willkommen. ᐅ Mitarbeitergespräche-Vorlaufszeit. Erklären Sie ihm eventuelle Neuerungen und wie eine schnelle Einarbeitung/Wiedereigliederung vollzogen werden kann. Beim zweiten Gespräch, das spätestens nach einer Woche stattfinden sollte, besprechen Sie mit Ihrem Mitarbeiter die Ursache für seine Fehlzeiten und erarbeiten Lösungen für die Reduzierung. Beachten Sie dafür die Regel 3. Regel 3: Ursachenklärung – Holen Sie den Mitarbeiter bei sich selbst ab Zeigen Sie Interesse und erkundigen Sie sich nach seinem jetzigen Befinden. Ihr Mitarbeiter erfährt so Zuspruch von Ihrer Seite. Damit schaffen Sie eine Basis, die es ihm erleichtert, offener über seine Krankheit sprechen zu können.
Fragen, die gegen diese Recht verstoßen, müssen nicht beantwortet werden. Die Nicht-Beantwortung darf keine negativen Folgen für die Mitarbeiter haben. An den Gesprächen dürfen neben dem Betroffenen, dem Vorgesetzten und einem Vertreter der Personalabteilung auch ein Mitglied des Betriebsrates und der Betriebsarzt teilnehmen. Die Krankengespräche werden protokolliert, soweit sie sich mit den in dieser Betriebsvereinbarung niedergelegten Inhalten decken. Den Betroffenen und dem Betriebsrat wird jeweils eine Kopie des Protokolls überreicht. Angaben über Häufigkeit und betriebliche Ursachen der Fehlzeiten dürfen genauso gespeichert werden wie Erkenntnisse über betriebliche Gesundheitsgefährdungen und –schäden. Die aus den Krankengesprächen gewonnenen Informationen über den Gesundheitszustand der Mitarbeiter dürfen nicht für eine krankheitsbedingte Kündigung verwendet werden. Soweit es zu einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen kommt, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass die Erkenntnisse über den Kündigungsgrund aus einer anderen Informationsquelle stammen.
LAG Nürnberg: Mitbestimmung nur bei formalisierten Gesprächen Ein Arbeitgeber darf ohne Zustimmung des Betriebsrates mit einzelnen Arbeitnehmern "Fürsorgegespräche" wegen ihres Krankenstandes führen. Dienen nicht formalisierte Gespräche dem Ziel, die Krankheitsursachen und die damit zusammenhängenden Arbeitsbedingungen zu klären, besteht keine Mitbestimmungspflicht, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 02. 03. 2021 (AZ: 7 TaBV 5/20). Im Streitfall ging es um den Betreiber bundesweit ambulanter Nierenzentren, in denen Patienten insbesondere eine Dialyse erhalten konnten. Als ein Standort eine neue Verwaltungsleitung erhielt, prüfte diese den Krankenstand der 45 Mitarbeiter. Danach wiesen 2018 nur sechs Beschäftigte keine Fehltage auf. Sieben Mitarbeiter waren an mehr als 100 Tagen, vier Mitarbeiter an mehr als 50 und weitere vier an mehr als 30 Tagen erkrankt. Der Arbeitgeber führte daraufhin mit insgesamt sechs Mitarbeitern "Fürsorgegespräche" durch.
denn der Beschäftigte soll ja auch etwas dazu sagen. Und am Endes des Abs. 2 steht dann: Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Erstellt am 07. 2015 um 19:00 Uhr von gironimo Ich neige erst einmal als BR dazu, auf die Mitbestimmung des BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu drängen. Ohne BV keine Krankengespräche. Im absoluten Einzelfall, kann die betroffene Kollegin den BR hinzuziehen, wenn sie will (sie sollte tun; wie schon gesagt wurde: § 82. 2 BetrVG) Erstellt am 10. 2015 um 14:34 Uhr von Globus und ich hoffe, dass es nie zu einer bv kommen wird... BEM viel viel besser... schon gesehen? :
Wenn ich eins ganz sicher weiß, dann ist es die Tatsache, das meine allerliebste beste Freundin eine waschechte Pinzessin ist. Mit dem vollen Programm: Prinz, weißes Pferd, perfekte Haare, Diamant-Diadem, Schloss, Orangerie in der ich wohnen darf, Schirmherrin einer hippen Charity-Organisation. Alles da. Theoretisch. Wir sind dann schonmal vorbereitet, wenn es losgeht mit dem Prinzessin-Sein. Seit ich sie kenne (und das ist inzwischen ziemlich lange) beeindruckt sie mich mit ihrem Wissen über die wunderschönen Disney-Prinzessinnen. Sie kann mir aus dem Schlaf heraus sorfort sagen, wer welches Kleid beim obligatorischenFilm-Abschlussball trägt, wer welchen Schurken besiegt, wie der Prinz heißt, welches Lied die Prinzessin singt, wenn sie sich malerisch an den Dorfbrunnen lehnt oder so. Sie hats einfach drauf. Und damit sie sich noch ein bisschen mehr wie eine Prinzessin fühlt, gabs dieses Jahr zu ihrem Geburtstag eine Torte, Cupcakes und Macarons im Look von Belle von "Die Schöne und das Biest".
[Part 1 - Nico] Ich wache auf mit dem Kopf auf dem Tresen, neben mei'm Bier Bin ich noch, oder schon wieder hier? Ich erkenne durch den Tunnelblick ein schauriges Wesen Will nur ficken und zum Glück sind wir zu blau um zu reden Ich stell mir vor, dieses Untier bis zum Rand zu füllen Denn ein Mann muss tun, was sein Schwanz tun will Ich fange an zu flirten, merke, ich bin doch noch in Form Schmeiß' 'ne Aspirin und lad sie ein auf Molle und Korn.. und Korn... Die alte Frage: "zu mir oder zu dir? "