ANGABEN GEMÄSS § 5 TM Gin City GmbH Speicherstraße 20 81671 München HRB 248186 Registergericht München Steuernummer 143/41/12076 FA München IHK München Umsatzsteuer ID: DE323184958 KONTAKT Telefon: +49 89 6130440 E-Mail: VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT NACH § 55 ABS. 2 RSTV Geschäftsführer: Alexander Baehr Gin City GmbH Speicherstraße 20 81671 München STREITSCHLICHTUNG Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Speicherstraße 20 münchen. HAFTUNG FÜR INHALTE Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
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Im Jahr 2017 hatte der Gesetzgeber die Regelungen zur Publizität im GmbH-Recht verschärft (wir berichteten). Seitdem war in der Praxis hier und da Unsicherheit entstanden. Nun hat der Gesetzgeber noch einmal nachgebessert. Mit Wirkung zum 01. 07. 2018 ist eine neue Verordnung (Gesellschafterlistenverordnung – GesLV) in Kraft. Zu diesem Zweck sieht die Verordnung vor, dass die Gesellschafterliste sowohl nach Geschäftsanteilen als auch nach Gesellschaftern sortiert wird. Entscheidend ist, dass die Geschäftsanteile fortlaufend und in eindeutiger Zuordnung zu den Gesellschaftern mit ganzen arabischen Zahlen als Einzel- oder Abschnittsnummern (1, 2, 3 oder 1. 1, 1. 2., 1. Gesellschafterliste, wie geht das? – huebnerrecht.blog. 3) nummeriert sind. Dabei darf eine vergebene Nummer nicht für einen anderen Geschäftsanteil verwendet werden. Für einen neuen Geschäftsanteil muss die jeweils nächste freie ganze arabische Zahl vergeben werden. Neu eingeführt wurde die Möglichkeit zur Änderung der Nummerierung und Bereinigung der Liste bei drohender Unübersichtlichkeit.
Der Gesellschafterliste müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter zu entnehmen sein sowie die Nennbeträge der Geschäftsanteile und die jeweilige prozentuale Beteiligung des Gesellschafters am Stammkapital. Wie die GmbH-Gesellschafterliste konkret ausgestaltet sein soll, hat nunmehr der Verordnungsgeber geregelt. Im Folgenden soll auf das Ziel und den Hintergrund der GesLV (unter 2. ), deren Anwendungsbereich (unter 3. ) und die inhaltlichen Anforderungen der GesLV (unter 4. ) näher eingegangen werden. Unsere Ausführungen schließen mit einem Beispiel einer Gesellschafterliste und einem Fazit. Die einfache Identifikation der Gesellschafter und die Transparenz der Gesellschafterverhältnisse sollen gewährleistet werden. 2. Änderung § 40 GmbHG - Ergänzung Gesellschafterliste - FoReNo.de. Ziel und Hintergrund der Gesellschafterlistenverordnung Die GesLV enthält insgesamt sechs Paragraphen und klärt einige wesentliche Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Gesellschafterliste. Sinn und Zweck der GesLV ist eine Vereinheitlichung der GmbH-Gesellschafterlisten in inhaltlicher und struktureller Hinsicht, um die Nutzerfreundlichkeit zu steigern.