Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Mann, - der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder - der die Vaterschaft anerkannt hat oder - dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Eine Vaterschaftsanerkennung ist bereits während der Schwangerschaft möglich. Jugendamt groß gerau vaterschaftsanerkennung youtube. Bei Fragen können Sie sich an das Standesamt oder an die Mitarbeiter*innen des Bereiches Rechtliche Jugendhilfe wenden. Wo kann die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden? - Jugendamt - Standesamt - Notar - bei einer deutschen Auslandsvertretung Gebühren / Kosten Gebührenfrei ist die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt und beim Standesamt Weitere Informationen Infoblatt Rechtliche Jugendhilfe (PDF) Benötigte Unterlagen - Personalausweis oder Reisepass - Geburtsurkunde des Vaters - Gegebenenfalls die Geburtsurkunde des Kindes Bitte beachten Sie, dass Sie einen Termin für die Vaterschaftsanerkennung benötigen.
Der Amtsvormund fungiert als gesetzlicher Vertreter eines Kindes oder Jugendlichen und vertritt sein Mündel in den Aufgabenkreisen Personensorge und Vermögenssorge. Die Amtsvormundschaft ist im Gegensatz zur Amtspflegschaft umfassend und nicht nur auf Teilbereiche der elterlichen Sorge begrenzt. Das Familiengericht bestellt das Jugendamt durch Gerichtsbeschluss. Der Amtsvormund übernimmt die Aufgaben, die ihm übertragen werden, wenn die Sorgerechtsinhaber zu deren Wahrnehmung nicht mehr in der Lage oder berechtigt sind. Jugendamt des Landkreises Groß-Gerau. Der Amtsvormund vertritt nicht nur die rechtlichen Interessen des Mündels; er/sie hat sich auch um die persönlichen Belange zu kümmern und seine Erziehung zu gewährleisten. Im Rahmen der Personensorge kann der Amtsvormund im Einzelfall für die Regelung von Bestimmungen des Aufenthalts Regelung des Umgangs Sicherstellung des Lebensunterhaltes und Versicherungsschutzes Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Sicherstellung von Pflege und Erziehung Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge Sicherstellung von Schul- und Berufsausbildung Klärung status- und namensrechtlicher Fragen Im Rahmen der Vermögenssorge für die Prüfung, Geltendmachung und Regelung von Erbansprüchen Anlage von Mündelvermögen und Vermögensverzeichnissen und ggfs.