Kompetenzzentren Niedersachsen hat 12 Kompetenzzentren zur Durchführung regionaler Fortbildung eingerichtet. Diese bieten für die regionale Lehrkräftefortbildung an allgemein bildenden Schulen in den entsprechenden Landkreisen Lehrkräftefortbildungen an. Kontakt VeDaB Technische Unterstützung - Webformular Ihr Name Ihre E-Mail Adresse [Pflichtfeld] Website Betreff Nachricht [Pflichtfeld] Ich bin kein Roboter
Somit sind von dieser arbeitsrechtlichen Vorgabe alle Personen betroffen, die in der Vergangenheit bereits ein Beschäftigungsverhältnis zum Land Niedersachsen eingegangen sind. Gleichzeitig ist in diesem Kontext zu berücksichtigen, dass eine erneute Beschäftigung ohne Sachgrund zu einem späteren Zeitpunkt damit vollständig ausgeschlossen ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein Beschäftigungsverhältnis mit Sachgrund auch dann einzugehen, wenn bereits zuvor ein Arbeitsvertrag bestanden hat. Eine solche Begründung liegt z. dann vor, wenn eine Schule eine Vertretungsstelle ausgeschrieben hat. Bildung in Niedersachsen - Niedersächsischer Bildungsserver. Der tatsächliche Beschäftigungsumfang ist abhängig vom Bedarf der Schule bzw. des Studienseminars sowie von dem zur Verfügung stehenden Budget bzw. von den Einstellungsmöglichkeiten, die den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung zugewiesenen worden sind. Die Vergütung richtet sich generell nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und der dazugehörigen Entgeltordnung.
Die Unterrichtshilfen wurden im Rahmen einer Zusammenarbeit... weiterlesen Türen müssen deutlich zu erkennen, sicher zu passieren, leicht zu öffnen und zu schließen sein. Türen müssen so eingebaut und angeordnet sein, dass vorbeilaufende Schülerinnen und Schüler, aber auch andere Personen, durch nach außen aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden.... Gefahrstoffe dürfen nur an dafür geeigneten Orten gelagert werden. Sie dürfen nicht an solchen Orten gelagert werden, an denen dies zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen, z. Wartungs- und Reinigungspersonal, führt. Deshalb sind diese Räume gegen das Betreten... Jeder der sich verletzt oder erkrankt ist, hat Anspruch auf eine unverzügliche, schnelle und angemessene Hilfe. Je nach Schwere der Verletzung bzw. Erkrankung müssen die Kräfte vor Ort schnell handeln können. Kultusminister legt Erlass zur Gewaltprävention und Sicherheit in der Schule vor | Nds. Kultusministerium. Es muss möglich sein einen Notruf abzusetzen und die Hilfsmittel zur Erstversorgung... weiterlesen
Es gibt an allgemein bildenden Schulen insgesamt 843. 148 Schülerinnen und Schüler (Stichtag 16. 09. 202), davon 788. 037 an öffentlich und 55. 111 an privaten Schulen. An berufsbildenden Schulen gibt es insgesamt 249. 573 Schülerinnen und Schüler (Stichtag 15. 11. 2020), davon 231. 603 an öffentlichen und 17. 970 an privaten Schulen. Die Schülerinnen und Schüler wirken am Leben in der Schule und bei der Entscheidung über ihre eigenen Angelegenheiten im Schulbereich mit. Diese Mitwirkung ergibt sich aus dem Bildungsauftrag der Schule (§ 2 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz – NSchG). Die Schülerinnen und Schüler werden an den schulischen Belangen und Entscheidungsprozessen der einzelnen Schule über die kollektive Schülervertretung (Klassensprecherinnen und Klassensprecher, Schülerrat) und die Vertretung in den schulischen Gremien (Schulvorstand, Konferenzen, Ausschüsse) beteiligt. Die kollektiven Mitwirkungsrechte werden durch gewählte Schülervertreterinnen und -vertreter auf verschiedenen Ebenen (Schule, Gemeinde, Kreis, Land) wahrgenommen.
Sicherheitsbeauftragte Unterstützen den Unternehmer bei der Stärkung von Arbeitssicherheit und Gesundheit im Berieb. Aufgrund ihrer innerbetrieblichen Kenntnisse sind sie ein wichtiger Ansprechpartner für ihre Kolleginnen und Kollegen in Sachen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sicherheitsbeauftragte nehmen in der Arbeitsschutzorganisation eines Unternehmens eine wichtige Rolle ein. In allen Unternehmen, die mehr als 20 Beschäftigte haben, ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin nach den Bestimmungen des § 20 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, Sicherheitsbeauftrage zu bestellen. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht an Bord von Seeschiffen, denn hier verlangt das Seearbeitsgesetz, dass Sicherheitsbeauftrage schon bei mehr als 5 Besatzungsmitgliedern für jedes Schiff zu bestellen sind. An Bord von Seeschiffen sollten die Sicherheitsbeauftragen aus dem Kreis der Mannschaftsdienstgrade ausgewählt werden. Sie sollten bereits eine längere Berufserfahrung in dem Bereich des Schiffsbetriebes gesammelt haben, für den sie bestellt werden.
Durch eine Verknüpfung der verschiedenen Ebenen der Schülervertretung wird sichergestellt, dass die Erfahrungen, Wünsche, Sorgen, Nöte und Vorschläge der Schülerinnen und Schüler nicht unbeachtet bleiben, sondern schließlich beim Landesschülerrat in einem Gremium zusammenfließen, das aufgrund seiner Mitwirkungsmöglichkeiten in der Lage ist, die Anregungen aufzugreifen und sich für die Realisierung auf Landesebene einzusetzen. Die Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrkräfte sind verpflichtet, auf die Bildung von Schülervertretungen (SV) hinzuwirken und diese bei ihrer Arbeit zu unterstützen. In den Schulen können sich die Schülerinnen und Schüler gemäß § 80 Abs. 6 NSchG unter den Lehrkräften eine Beraterin oder einen Berater wählen. Auf Ebene der Landesschulbehörde stehen ebenfalls SV-Beraterinnen und -Berater zur Verfügung, die die Aufgabe haben, die SV-Beraterinnen und -Berater an den Schulen sowie die Schülervertretungen zu beraten, fortzubilden und bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Busemann: "Verbindliche Regelungen und abgestimmtes Verhalten" "Mit dem jetzt vorliegenden Erlass zur Gewaltprävention und zu einem individuellen Sicherheitskonzept geben wir den Schulen in Niedersachsen ein Handlungsmuster. Das Konzept bezieht sowohl bauliche Gestaltungsmöglichkeiten und die Umgebung der Schule als auch Verhaltensstrategien zur Vorbeugung und bei Gewaltvorkommnissen mit ein", machte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann am 21. 02. 2005 vor Journalisten in Hannover deutlich. "Wir brauchen verbindliche Regelungen und ein abgestimmtes Verhalten aller Lehrkräfte. Wir beziehen Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie außerschulische Fachkräfte zum Beispiel der Polizei, von Beratungsstellen der Kommunen und der Kirchen, die Schulträger und die kommunalen Präventionsräte mit ein", erläuterte Busemann den Erlass, der spätestens zum März des Jahres rechtskräftig werden soll. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sei der ursprüngliche Erlassentwurf insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Abstimmung ergänzt und erweitert worden.