Wenn es zu Schäden an Verglasungen oder zu Unstimmigkeiten über die Qualität von Scheiben kommt, wird meist auf die "Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen" verwiesen. Doch wofür gilt und was ist diese Richtlinie? Grob gesagt: Die Richtlinie gilt für Ihre Fenster und Verglasungen durch die Sie aus Ihrem Gebäude rausschauen oder in andere Räume sehen. Hier haben wir auch bereits ein erstes wichtiges Bewertungskriterium. Sie sollen herausschauen, also durchsehen. Hadamar-Richtlinie überarbeitet. Die Durchsicht ist entscheidend. Zur Bewertung stellen Sie sich in einem Abstand von mindestens 1 m vor die Scheiben und schauen bei diffusem Tageslicht (z. B. bedeckter Himmel) von innen nach außen. Direkte Sonneneinstrahlung oder künstliche Lichtquellen sind Tabu. Was Sie nun noch bei Ihrer Durchsicht beeinträchtigt, können Sie auf die Zulässigkeit gemäß dieser Richtlinie überprüfen. Erfahrungsgemäß kommt es leider häufig zu Meinungsverschiedenheiten bei der Abnahme, was nun Beanstandungsfähig ist und was nicht.
Die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen wurde überarbeitet und im März 2019 veröffentlicht. Das anerkannte Nachschlagewerk hat sich in vielen Streitfällen als Grundlage für die Glasbeurteilung und die Schlichtung bewährt. Laut Ausage des Instituts für Verglasungstechnik und Fensterbau mit Sitz in Hadamar ergänzen zahlreiche Firmen ihre AGBs mit der Richtlinie. Auch über die deutschen Grenzen hinaus besitze diese Richtlinie Akzeptanz und werde bei Aufträgen gesondert vereinbart. Entspricht Ihr Glas der Norm | Smart Glass Repair. 1. Warum wurde die Richtlinie überarbeitet? In der DIN EN 1279-1:2018-10 zu Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) wurde das Konzept der Richtlinie in diese europäische Norm übernommen, jedoch wurden wesentliche Details zum Vorteil der Isolierglashersteller geändert. Der entscheidende Aspekt nach Norm ist der Betrachtungsabstand von drei Metern. Damit ist er wesentlich größer als in der Richtlinie, die nur einen Meter Abstand vorsieht. Somit können die Fehler im MIG schlechter entdeckt werden.
Die Beurteilung erfolgt entsprechend den nachfolgend beschriebenen Prüfgrundsätzen mit Hilfe der in der Bild 1 angegebenen Zulässigkeiten. Isolierglas in der Ausführung mit beschichteten, in der Masse eingefärbten Gläsern bzw. Verbund- und Verbundsicherheitsgläsern oder vorgespannten Gläsern (Einscheiben-Sicherheitsglas, teilvorgespanntes Glas) können ebenfalls, unter Berücksichtigung der bestehenden Stoffnormen, mit Hilfe der Tabelle 32 beurteilt werden. Richtlinie Zur Visuellen Beurteilung Beschichtete. Diese ÖNORM gilt nur eingeschränkt für Isolierglas in Sonderausführungen, wie zB Isolierglas mit Sprossen im Scheibenzwischenraum (SZR), Isolierglas mit im Scheibenzwischenraum eingebauten Elementen, Isolierglas unter Verwendung von Gussglas, angriff-hemmende Verglasungen und Brandschutzverglasungen sowie Systeme mit sichtbarem Randverbund (z. Nurglasstoß). Diese Glaserzeugnisse sind in Abhängigkeit von den verwendeten Materialien, den Produktionsverfahren und den entsprechenden Herstellerhinweisen zu beurteilen.
Dabei dürfen die Beanstandungen nicht besonders markiert sein. Das bedeutet, dass die Betrachtung des Hintergrunds, die Prüfung der Verglasungseinheiten gemäß Tabelle 1, in einem Abstand von etwa 1 m zur betrachteten Oberfläche aus einem Betrachtungswinkel, welcher der allgemein üblichen Raumnutzung entspricht, vorzunehmen ist. Geprüft wird bei diffusem Tageslicht (z. B. bei bedecktem Himmel) ohne direktes Sonnenlicht oder künstliche Beleuchtung. Prüfung für Verglasungen (Einbaudatum nach 10. 2018) Ebenfalls Durch und keine Aufsicht, sowie ohne besondere Markierung. Abstand 3m von Innen nach Außen und einem Betrachtungswinkel möglichst senkrecht zur Glasfläche. Betrachtungsdauer bis zu einer Minute lang je Quadratmeter Glasfläche. Mehrscheiben-Isoliergläser, die von außen beurteilt werden, müssen im Einbauzustand beurteilt werden, wobei der Abstand und Winkel wie auch von Innen nach Außen einzuhalten ist (senkrecht und min. 3m)! Beurteilt wird die visuelle Qualität von Isolierglas für das Bauwesen.
Isolierglas in der Ausführung mit beschichteten, in der Masse eingefärbten Gläsern bzw. Verbund- und Verbundsicherheitsgläsern oder vorgespannten Gläsern (Einscheiben-Sicherheitsglas, teilvorgespanntes Glas) können ebenfalls, unter Berücksichtigung der bestehenden Stoffnormen, mit Hilfe der Tabelle 1 beurteilt werden. Diese ÖNORM gilt nur eingeschränkt für Isolierglas in Sonderausführungen, wie zB Isolierglas mit Sprossen im Scheibenzwischenraum (SZR), Isolierglas mit im Scheibenzwischenraum eingebauten Elementen, Isolierglas unter Verwendung von Gussglas, angriffhemmende Verglasungen und Brandschutzverglasungen sowie Systeme mit sichtbarem Randverbund (zB Nurglasstoß). Diese Glaserzeugnisse sind in Abhängigkeit von den verwendeten Materialien, den Produktionsverfahren und den entsprechenden Herstellerhinweisen zu beurteilen. Prüfung für Verglasungen (Einbaudatum vor 10. 10. 2018) Generell ist bei der Prüfung auf Mängel die Durchsicht durch die Scheibe und nicht die Aufsicht maßgebend.