Bei einer Polizeikontrolle konnte er weder eine Bescheinigung über lenkfreie Tage noch "ein Schaublatt" für den 16. Oktober 2001 vorlegen. Am 28. März 2002 übersandte er der Bußgeldstelle eine Bescheinigung seines Arbeitsgebers, wonach er am 16. Oktober 2001 Urlaub gehabt habe. In der Hauptverhandlung hat sich der Betroffene dahin eingelassen, er habe am 16. Oktober 2001 kurzfristig Urlaub bekommen und sei deshalb nicht in der Lage gewesen, sich am 17. Oktober 2001 für den Vortag eine Bescheinigung seines Arbeitgebers bzw. ein entsprechendes Schaublatt geben zu lassen. Das Amtsgericht hat in dem Verhalten des Betroffenen einen gemäß 8 Nr. 1 a) der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV) bußgeldbewehrten Verstoß gegen 4 Abs. Fahrpersonalgesetz | Vorlage der Bescheinigung über arbeitsfreie Tage. 1 Satz 1 FPersV gesehen. Als Fahrer des LKWs hätte er bei einer Kontrolle den lückenlosen Nachweis über die Fahrtzeiten der laufenden Kalenderwoche sowie den letzten Arbeitstag der Vorwoche mitführen und den kontrollierenden Beamten vorweisen müssen.
Die Einlassung des Betroffenen stehe einem ordnungswidrigen Verhalten nicht entgegen, da er sich eine entsprechende Bescheinigung von seinem Arbeitgeber vor Fahrtantritt mit "modernen Kommunikationsmitteln" - z. B. per Telefax - hätte übermitteln lassen können. Schließlich habe der Betroffene die fehlende Bescheinigung auch nicht unverzüglich sondern erst am 28. März 2002 nachgereicht. 2. Diese rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts hält einer Überprüfung nicht stand. Das Amtsgericht hat verkannt, dass der Betroffene auf der Grundlage seiner nicht für widerlegten erachteten Einlassung weder verpflichtet war, eine Bescheinigung über lenkfreie Tage vorzulegen, noch eine solche nachzureichen. Gemäß Art. Bescheinigung über lenkfreie tage für lkw fahrer download facebook. 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 8) hat ein Berufskraftfahrer die nach Art. 2 der Verordnung zu verwendenden Schaublätter für die laufende Kalenderwoche sowie das Schaublatt für den letzten Tag der vorangegangenen Woche, an dem er gefahren ist, vorzulegen.
Zu Vorlagepflichten zum Nachweis über Fahrzeiten bei LKW-Fahrern. Oberlandesgericht Düsseldorf Az: 2a Ss (OWi) 300/02 - (OWi) 90/02 III Beschluss vom 03. 01. 2003 Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen. G r ü n d e: I. Cargoforum › Forum › Transport Verkehr Umschlag › Güterkraftverkehr und Nutzfahrzeuge › Bescheinigung für lenkfreie Tage. Das Amtsgericht Mettmann hat den Betroffenen wegen "fahrlässiger Nichteinhaltung einer Sozialvorschrift der EWG" zu einer Geldbuße in Höhe von 75, 00 EUR verurteilt. Auf den Antrag des Betroffenen hat der mit dem Einzelrichter besetzte Senat mit Beschluss vom 2. Januar 2003 die Rechtsbeschwerde zugelassen und die Sache gemäß 80 a Abs. 3 OWiG dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Die Rechtsbeschwerde, mit der der Betroffene die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat - vorläufigen - Erfolg. II. 1. Nach den in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen lenkte der Betroffene als Berufskraftfahrer am 17. Oktober 2001 einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 25 Tonnen.
Eine eigene Sachentscheidung kam nicht in Betracht, da in dem angefochtenen Urteil insbesondere keine Feststellungen zu der Frage getroffen sind, ob die Einlassung des Betroffenen über die kurzfristige Gewährung von Urlaub für den 16. Oktober 2001 zutrifft. Nur in diesem Falle wäre jedoch ein ordnungswidriges Verhalten auszuschließen.
Für den reinen innerdeutschenVerkehr steht eine angepasste Variante zu Verfügung deutschen Behörden haben den Vordruck um die Position "aus anderen Gründen... " erweitert.