2. 700 Seiten, Lexikonformat, gbd. ca. 380, 00 € erscheint im August 2022 ISBN 978-3-504-31183-4 Assmann/Schlitt/von Kopp-Colomb Prospektrecht Kommentar ProspektVO, WpPG, DelVO 2019/979, DelVO 2019/980, VermAnlG, VermVerkProspV Ein Muss für jeden Juristen im Bank- und Kapitalmarktrecht. 4. neu bearbeitete Auflage 2022, ca. 2100 Seiten Lexikonformat, gbd. ca. 350, 00 € ISBN 978-3-504-40108-5 2. Bankrecht und Bankpraxis - E-Books. neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2023, ca. 2500 Seiten Lexikonformat, gbd. erscheint im November 2022 ISBN 978-3-504-43013-9 Umfassende Praxis-Darstellung des Retail und Commercial Banking sowie des Investmentbanking aus Insidersicht. 6. neu bearbeitet Auflage 2022. 662 Seiten Lexikonformat, gbd., 299, 00 € lieferbar ISBN 978-3-504-40092-7 Ihre zuverlässige Quelle zur Beantwortung aller Fragen des Übernahmerechts. Hier finden Sie detaillierte, übersichtliche und gut strukturierte Erläuterungen des WpÜG und der WpÜG-AngVO. 3. neu bearbeitete Auflage, 2020, 1640 Seiten, gebunden Leinen, 170x240 ISBN 978-3-504-40081-1 Hier finden Sie alles zur Strukturierung, Vorbereitung, Durchführung und den Rechtsfolgen der verschiedenen Emissionsformen.
2005, 1158 Seiten, 145x210 149, 00 € ISBN 978-3-504-40085-9 Artikel 1 bis 11 von 11 gesamt
[verfügbar ab Jahrgang 2008] Dr. Anna-Maria Beesch (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt a. M. ), Prof. Dr. Stephan Meder (Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte, Universität Hannover) Mit dem juris PraxisReport Bank- und Kapitalmarktrecht erhalten Sie monatlich Anmerkungen zu den wichtigsten aktuellen Entscheidungen und gesetzlichen Neuerungen des Rechtsgebietes. Der klar strukturierte Aufbau jeder Anmerkung ist fokussiert auf Ihre berufliche Praxis: Renommierte Autoren fassen die Entscheidungen inhaltlich zusammen und ordnen sie in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung und Literatur ein. Jede Anmerkung ist in gewohnter juris Qualität mit der besprochenen Entscheidung im Volltext verlinkt, genauso wie alle zitierten Entscheidungen und Normen. Auf Wunsch können Sie Ihren juris PraxisReport zusätzlich per E-Mail abonnieren. Modul Bank- und Kapitalmarktrecht PLUS - beck-online. Einfacher und verlässlicher können Sie in Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht nicht auf dem Laufenden bleiben. Inhalt: Der juris PraxisReport Bank- und Kapitalmarktrecht ist eine praxisbezogene Fachzeitschrift für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Richter sowie Juristen in Rechtsabteilungen von Banken.
Allerdings sei nach dem vorliegend im Raum stehenden Beschluss des Insolvenzgerichts nicht generell jedwedes Arbeitseinkommen pfändungsfrei, sondern nur sol-che Guthaben, die auf Überweisungen der im Beschluss explizit genannten Z-GmbH, also des ehemaligen Arbeitgebers des Schuldners, beruhten. Folglich seien Zahlungen Dritter, wie hier des neuen Arbeitgebers des Schuldners in Gestalt der S-GmbH, nicht vom gerichtlichen Erhöhungs-beschluss umfasst. Zwar werde der Drittschuldner in entsprechender Anwendung des § 407 BGB in der Ein-zelzwangsvollstreckung durch eine Zahlung an den Schuldner von seiner Verpflichtung gegenüber dem Pfändungsgläubiger frei, wenn er das dem Schuldner auferlegte Verfügungsgebot und das ihm obliegende Zahlungsverbot (§ 829 ZPO) bei Vornahme der Leistung nicht kenne. Startseite - Bankrecht und Bankpraxis. Ob entspre-chendes in der Insolvenz des Schuldners zu gelten habe, bedürfe indes keiner Entscheidung, da zugunsten der Beklagten eine Nichtkenntnis hinsichtlich der Insolvenzbefangenheit der schuldne-rischen Forderungen nicht angenommen werden können.
Auskunftspflichten der Banken ".. erfreulicher Tiefgrü sofern ist die Anschaffung des vorliegenden Buches durchaus zu empfehlen" netzwerk
1. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners kann dessen kontoführende Bank nach § 82 Satz 1 InsO diesen nicht mehr mit befreiender Wir-kung gegenüber der Insolvenzmasse über pfändbare Anteile des Guthabens auf dem Pfän-dungsschutzkonto verfügen lassen. 2. Liegt ein Nachweis oder eine Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrags nach § 850k Abs. 4 ZPO nicht vor, verbleibt es bei der geringeren Pfandfreiheit des Sockel-betrags 3. Der Umfang der Pfandfreistellung durch das Insolvenzgericht wird durch die gerichtliche Anordnung konkretisiert. 4. Ob in entsprechender Anwendung von § 407 Abs. 1 BGB der Drittschuldner in der Insol-venz des Schuldners bei Kenntnis der Verfahrenseröffnung durch eine gleichwohl vorge-nommene Zahlung an den Schuldner frei wird, wenn er die Insolvenzbefangenheit der schuldnerischen Forderung nicht kannte, bleibt offen. (OLG Dresden, Urt. Bankrecht und bankpraxis login. v. 13. 10. 2021, Az. 13 U 560/21, WM 2022, S. 379 ff. ) In dem der Entscheidung des OLG Dresden zugrunde liegenden Fall hatte ein Insolvenzschuldner bei dem beklagten Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Pfän-dungsschutzkonto geführt, auf das regelmäßig dessen bei der Z-GmbH erzielten Einkünfte in "an der Quelle" unpfändbarer Höhe eingingen.
Mit der 5. Auflage 2017 wurden u. a. die umfangreichen Änderungen zum Bankaufsichtsrecht, die Neuerungen durch die Verbraucherkreditrichtlinie, die EU-Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) sowie wichtige BGH-Entscheidungen zu AGB-rechtlichen Fragestellungen eingearbeitet. Aufgenommen wurde ein komplett neues Kapitel zu digitalen Zahlungsdiensten. Die 5. Auflage wurde umfassend überarbeitet. Eingearbeitet wurden u. Hellner/steuer bankrecht und bankpraxis. die umfangreichen Änderungen zum Bankaufsichtsrecht, die Neuerungen durch die Verbraucherkreditrichtlinie, die EU-Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) sowie wichtige BGH-Entscheidungen zu AGB-rechtlichen Fragestellungen. Aufgenommen wurde ein komplett neues Kapitel zu digitalen Zahlungsdiensten.
Auch die ENEV schreibt dir vieles vor usw. Druckwächter für Ofen die nichts bringen usw. Entweder man hält sich an die Vorschriften oder eben nicht. #5 Du bekommst eine mechanische rückstauklappe in jedem Baumarkt oder bei jedem Baustoffhändler! Das Risiko musst du für dich selbst abwägen. #6 Das stimmt wohl. Zumindest Deinem ersten Absatz stimme ich zu. Allerdings fällt es mir beim Thema Rückstausicherung echt schwer hier einfach die teure Lösung zu schlucken, nur weil die DIN es so will, wenn selbst Kessel in anderen Märkten was anderes sagt.... #7 Danke. Da hast Du recht. Mir geht es nur darum das Risiko so gut wie möglich einschätzen zu können. Rückstausicherung bei BAUSTOFFSHOP.DE. Bis jetzt habe ich den Eindruck gewonnen, dass abseits von Verweisen auf DIN und Versicherungen es wohl keinen überprüfbaren technischen Grund gibt, warum eine gescheite mechanische Klappe nicht auch sicher funktionieren sollte. Regelmäßige Kontrolle vorausgesetzt. #8.. überprüfbaren technischen Grund gibt, warum eine gescheite mechanische Klappe nicht auch sicher funktionieren sollte.
#1 Hallo zusammen, dies ist mein erster Beitrag hier. Zuerst: Ja, ich weiß, dass laut DIN eine mechanische Rückstausicherung für fäkalienhaltiges Wasser nicht erlaubt ist. Allerdings will ich wissen warum. Ich habe etwas recherchiert und interessanterweise ist es in den USA, Canada und auch der Schweiz scheinbar vollkommen üblich und anerkannt (gesetzlich und von den Versicherungen) auch bei fäkalienhaltigem Abwasser eine mechanische Rückstausicherung zu nutzen. Entweder als einfache oder als doppelte Klappe, auch mit zusätzlicher manueller Betätigung. Bei unserem Neubau ohne Keller, an einem leichten Gefälle, wird vom Fertighaushesrteller der nächsthöhere Kanaldeckel als Rückstauebene angesehen. Normalerweise fließt das Abwasser aber natürlich nicht den Berg rauf. Regenwasser wird in einen separaten Kanal geführt. Es geht also "nur" um Schmutzwasser, und hier auch nur aus dem EG. Ich habe die Möglichkeit mir vom Fertighaushersteller den Einbau einer Rückstausicherung für das EG des EFHs (gibt auch WC im OG/DG) nur vorbereiten zu lassen und den Einbau der Rückstausicherung bauseits zu erledigen bzw. erledigen zu lassen.
Regelmäßige Kontrolle vorausgesetzt. und daran wirds dann im Zweifel scheitern. Hängt was unter der Klappe, ist die Klappe bei Rückstau funktionslos. Das Risiko will halt kein Hersteller in Deutschland tragen.. Zuletzt aktualisiert 08. 05. 2022 Im Forum Sanitär / Bad / WC gibt es 1171 Themen mit insgesamt 12208 Beiträgen