25. 08. 2017 | 25 UF 83/17 | OLG Köln entsorgter Vater Wird bei Umgangsboykott dem umgangsverweigernden Elternteil das Sorgerecht entzogen? Ordnungsgeld für Umgangsberechtigten, der Kind in Konflikt drängt | Recht | Haufe. Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mal wieder mit der Frage beschäftigt, ob das Sorgerecht einer umgangsverweigernden Mutter entzogen werden soll und auf den Vater übertragen werden soll. Das Oberlandesgericht entschied zumindest im vorliegendem Verfahren, das der umgangsboykottierenden Mutter das Sorgerecht entzogen werden sollte. Welche Gründe sprechen für einen Sorgerechtsentzug bei Umgangsverweigerung? Vater mit Tochter (Symbolbild) Im vorliegendem Fall war es zunächst so, das unter anderem das Kontinuitätsprinzip gegen eine Herausnahme des Kindes sprach, da die betroffenen Kinder seit Jahren im mütterlichen Haushalt lebten. Die Sachverständige stellt neben dem Umgangsboykott jedoch fest, das die Mutter aufgrund ihres "zwanghaften Persönlichkeitsstils", eines kontrollierenden und " überdurchschnittlich strafendem Erziehungsstill" sowie einer fehlenden Bindungstoleranz die Entwicklung der Kinder langfristig behindert werde.
Durch die Aufteilung des Mehrbedarfs zwischen den Eltern und Anerkennung der Kindergartenkosten als Mehrbedarf hat der BGH dieses System modifiziert (BGH v. 2008 – XII ZR 150/05, FamRZ 2008, 1152 = FamRB 2008, 198). Dagegen wurden die Umgangskosten anfangs nur beim Selbstbehalt anerkannt (BGH v. 2005 – XII ZR 56/02, FamRZ 2005, 706 = FamRB 2005, 163). Dann verbreitete sich das Wechselmodell, für das die Düsseldorfer Tabelle überhaupt keinen Abrechnungsmodus zur Verfügung stellen konnte. Hierzu haben Hammer (FamRB 2006, 275 [281]), Klinkhammer (in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl., § 2 Rz. 449, 450), Seiler (in Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch FAFamR, 8. Aufl., Kap. 6 Rz. 25 UF 83/17 OLG Köln: Sorgerechtsentzug wegen Umgangsboykott. 294, 295) und zuletzt Bausch/Gutdeutsch/Seiler (FamRZ 2012, 258) Berechnungsvorschläge für den Interessenausgleich gemacht. Schließlich hat der BGH in seiner Rechtsprechung zum Betreuungsunterhalt auf die Möglichkeit einer Betreuung durch den umgangsberechtigten Elternteil hingewiesen (BGH v. 6.
Heft 8 / 2012 In der aktuellen Ausgabe des FamRB ( Heft 8, Erscheinungstermin: 1. August 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen. Eheliches Güter- und Vermögensrecht BGH v. 24. 5. 2012 - IX ZR 168/11, Verjährung der Zugewinnausgleichsforderung, FamRB 2012, 233 OLG Nürnberg v. 16. 2. 2012 - 9 UF 1427/11, Sittenwidrigkeit wegen ehevertraglicher Umkehrung des Zugewinnausgleichs, FamRB 2012, 234-235 Unterhaltsrecht BGH v. 11. 1. 2012 - XII ZR 22/10, ALG II-Bezug und Übergang des Unterhaltsanspruchs, FamRB 2012, 235-236 OLG Karlsruhe v. 8. 3. 2012 - 2 WF 174/11, Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes während Übergangszeit nach freiwilligem sozialem Jahr, FamRB 2012, 236-237 Versorgungsausgleich BGH v. BGH: Umgangsvereitelung und Sorgerechtsentzug - Anwalt Wille. 18. 4. 2012 - XII ZB 325/11, Private Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht im Versorgungsausgleich, FamRB 2012, 237-238 OLG Schleswig v. 30. 2012 - 12 UF 29/12, Verfassungswidrigkeit des § 32 VersAusglG?, FamRB 2012, 238-239 Kindschaftssachen BVerfG v. 28. 2012 - 1 BvR 3116/11, Sorgerechtsentzug und Kindesherausnahme bei Umgangsverweigerung, FamRB 2012, 240-241 KG v. 2012 - 17 UF 50/12, Einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge, FamRB 2012, 241-242 KG v. 2012 - 17 UF 50/12, Verdacht des sexuellen Missbrauchs, FamRB 2012, 242-243 OLG Celle v. 2012 - 10 WF 11/12, Absenkung des Festwerts in Kindschaftssachen, FamRB 2012, 243 Abstammung/Adoption EuGHMR v. 22.
Handreichung vom VAMV: Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern Haben die Eltern die gemeinsame Sorge, so muss bei anstehenden Entscheidungen unterschieden werden zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens Alle Entscheidungen, die leicht wieder aufzuheben sind, sind Entscheidungen des täglichen Lebens. Hier haben die Eltern jeweils eine alleinige Handlungs- und Entscheidungsbefugnis. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung Hier müssen die Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Das heißt also, es ist ein Mindestmaß an Kommunikation und Einvernehmen zwischen den Eltern notwendig. Zu den Angelegenheiten von besonderer Bedeutung gehören alle Entscheidungen, die nur schwer oder gar nicht zu ändern sind, wie z. B. : die Grundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt die Kita- und Schulauswahl die Vermögenssorge die Gesundheitssorge die Religionszugehörigkeit Grundentscheidungen zum Umgang etc. Das heißt, auch ein Umzug des Kindes mit der Mutter/dem Vater in eine andere Stadt bedarf der schriftlichen Zustimmung des anderen Elternteils.
2012 - Beschwerde Nr. 23338/09 (Kautzor. /. Deutschland), Recht des potentiellen biologischen Vaters auf Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft, FamRB 2012, 243-245 Verfahrensrecht BGH v. 2012 - XII ZB 323/11, Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde, FamRB 2012, 245-247 BGH v. 7. 2012 - XII ZB 421/11, Unbedingte Einlegung eines Rechtsmittels, FamRB 2012, 247-248 OLG Köln v. 21. 2012 - 4 WF 49/12, Berücksichtigung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe, FamRB 2012, 248 OLG Oldenburg v. 23. 12.
Das Oberlandesgericht habe versäumt zu prüfen, ob eine Umgangspflegschaft im vorliegenden Fall ein milderes Mittel sei. Dazu führt der BGH aus: "Eine Aussichtslosigkeit der Umgangspflegschaft lässt sich nur annehmen, wenn es nach den getroffenen Feststellungen offensichtlich ist, dass eine Umgangspflegschaft keinen Erfolg haben wird. Selbst eine nahe liegende Vermutung, die Umgangspflegschaft werde nicht die erwünschten Wirkungen zeitigen, reicht aber nicht aus, um von ihrer Anordnung abzusehen und sogleich weiterreichende Maßnahmen nach § 1666 BGB zu ergreifen. Vielmehr kann von einer Umgangspflegschaft jedenfalls gegenüber einer vollständigen Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts mit dem Ziel einer Heimunterbringung nur abgesehen werden, wenn die Umgangspflegschaft sich entweder als unwirksam erwiesen hat oder von vornherein offensichtlich aussichtslos ist. Das ist hier nicht hinreichend festgestellt. Allein die Beeinflussung des Kindes durch Mutter und Großmutter genügt dazu nicht.
Das Kind befindet sich im Heim der Jugendhilfe. Das OLG hat die Beschwerde der Mutter zurückgewiesen. Diese hat nach VKH-Bewilligung durch den BGH Rechtsbeschwerde eingelegt und u. a. Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Einlegungs- und Begründungsfrist beantragt. Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen? Kostenloses FK Probeabo 0, 00 €* Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar * Danach ab 14, 75 € mtl. 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte Endet automatisch; keine Kündigung notwendig Ich bin bereits Abonnent Eine kluge Entscheidung! Bitte loggen Sie sich ein. Facebook Werden Sie jetzt Fan der FK-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion. Zu Facebook
Einstimmung in den Advent - OSB Zum Inhalt springen Einstimmung in den Advent Zu Beginn der Adventszeit hielt M. Magdalena für die Gemeinschaft einen Impuls zur Einstimmung auf diese besondere Zeit. Hier finden Sie einen Zusammenfassung dieses Impulses: Damit Gott in allem verherrlicht werde (RB 57, 9) Mit dem Advent beginnt das neue Kirchenjahr. Bei allem Neuen, das dieses mit sich bringen wird, soll uns die bewährte Tradition eine Stütze sein. Der alte Spruch, der die benediktinischen Köster seit Jahrhunderten begleitet und in ihrer Tradition verwurzelt ist lautet: Ut In Omnibus Glorificetur Deus (U. I. O. G. D) (RB 57, 9) Man schreibt ihn auf Wetterfähnchen, Uhren und Klosterpforten. Warum haben das so viele Generationen der Mönche und Nonnen/Schwestern getan? Warum haben sie sich die Worte immer vor Augen gestellt? Ist es nur eine Zierde an unseren Klostermauern oder steckt mehr dahinter. Einstimmung in den advent arkansas. Damit Gott in allem verherrlicht werde. Jeden Tag und jede Stunde sollen wir in unserem Leben die Ehre Gottes vor Augen haben.
Adventfeier der Volksschule Weissbriach 2019, Foto © alfred santner – Dieses Portal wird gesponsert von: Am Sonntag, den 01. Dezember 2019 fand im hiesigen Kultursaal das Adventfest der Volksschule Weissbriach im Gitschtal statt. Die Kinder der Volksschule waren gut vorbereitet und brachten ein umfangreiches Programm, mit Gesangseinlagen, Theaterstücke, Musikeinlagen und waren vor allem mit ganz viel Freude und Enthusiasmus dabei. Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt und platze fast aus allen Nähten. Die Zuseher waren begeistert von den Leistungen der Kinder der Volksschule Weissbriach. Die Kinder der Volksschule Weissbriach im Gitschtal mit Fr. Dir. Claudia Zankl, VL Doris Mößler und VL Angelika Telesklav. Einstimmung in den Advent. Adventfeier der Volksschule Weissbriach 2019, Foto © alfred santner – Der evangelische Pfarrer Mag. Mariuz Bryl und Diakon Michael Ebner, Adventfeier der Volksschule Weissbriach 2019, Foto © alfred santner – Grußworte kamen vom Bürgermeister der Gemeinde Gitschtal, Christian Müller, vom evangelischen Pfarrer Mag.
Im Warten auf Christus ist das Licht der neuen Schöpfung Gottes schon gegenwärtig. Wie bei Vögeln, die mitten in der Nacht anfangen, vom Licht des neuen Tages zu singen. Im Glauben bewahren wir deshalb das christliche Morgenland – mitten in der Nacht. Im Warten ist eine Haltung, in der der Kommende schon gegenwärtig ist, nicht seinen Schatten, sondern sein Licht vorauswirft. Warten im Advent ist so eine Mischung von brennender Geduld und Gegenwart des Zukünftigen. Warten im Advent ist wie Morgenlob in der Nacht. 6. Einstimmung in den adventures. Die Unbeschreiblichkeit des Lichts Physikalisch lässt sich Licht im Dualismus von Welle und Teilchen beschreiben, eine Materie, die zugleich Welle ist. Ähnlich verhält es sich auch mit dem Leuchten der Liebe. Wir leuchten selbst, wenn wir andere Menschen lieben. Und doch sind es nicht wir, sondern es ist Gottes Geist, Christus in uns. Wir haben Anteil an der einen unbedingten, allumfassenden, schöpferischen Liebe Gottes. Zu dieser Liebe Gottes gehört es, dass sie ihr Objekt nicht vorfindet, sondern schafft.