"Der Fall wurde im Rahmen einer Handyauswertung in einem anderen Kontext bekannt und zur Anzeige gebracht, gegen ihn wird wegen Volksverhetzung ermittelt", so die Polizei. Polizeipräsident Maßmann: "Ganz klare Botschaft: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten werden konsequent verfolgt. Wir treten jeglichen demokratiefeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegen. " Eine Vielzahl strafrechtlich relevanter Posts werde jedoch gar nicht erst angezeigt. Begegnen einem im Netz Hasspostings oder ist man selbst davon betroffen, sollte sofort Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Nicht nur die Polizei selbst verwies im Internet auf die Aktionswoche, auch andere in der Öffentlichkeit stehende Personen unterstützten sie. Streit im Hausflur: Beleidigung des Vermieters führt zu außerordentlicher Kündigung – DATEV magazin. Mit dabei war beispielsweise der Leeraner Landrat Matthias Groote. Auf einem Foto ist der Landrat mit einem Tablet zu sehen, auf dem der Hashtag #HassIstKeineMeinung steht. "Hass und Hetz dürfen keinen Platz haben. Nirgenwo. Auch im Netz muss gelten: Respekt und Toleranz", so Groote bei Twitter.
Man hat bloß etwas falsches getan. Das ist ein großer Unterschied. Juden hatten es nicht immer leicht. Hitler hat immerhin 6 Millionen Juden getötet. Dafür fühlen sich viele Deutsche schuldig. Deswegen wollen sie nicht, dass sowas nochmal passiert. Sie sind sehr empfindlich, was Judenbeleidigungen angeht. Aber die Welt ist ungerecht
Die Beklagten sind der Ansicht, es gehe darum, sie schlecht zu machen, um sie aus dem Mietverhältnis heraus zu mobben. Die Kläger meinen, durch die schwere Beleidigung sei das für die Vertragserfüllung unerlässliche Vertrauen zerstört worden, daher habe man kündigen dürfen. Das AG München hat den Klägern recht gegeben uud die vier Mieter dazu verurteilt, ihre gemeinsame Wohnung in Oberschleißheim zu räumen. Wieso ist man ein schlechter Mensch, wenn man Juden beleidigt? (Religion, Islam, Christentum). Die Bewohner haben nun bis Ende Juli 2022 Zeit, auszuziehen und diese an ihre Vermieter zurück zu zugeben. Nach Auffassung des Amtsgerichts ist die erklärte Kündigung wirksam: "Die Zurechtweisung des Vermieters im Beisein anderer Hausbewohner und Mieter durch die Wendung "Halt die Fresse" stellt eine Kundgabe der Nichtachtung und Missachtung dar, da sie den Vermieter auf eine unmenschliche Ebene herabwürdigt. […] Erschwerend kommt hinzu, dass der Beklagte […] diese Herabwürdigung im Beisein anderer Hausbewohner getätigt hat, was der Missachtung ein noch stärkeres Gewicht verleiht, da Beleidigungen umso stärker wirken, je mehr Menschen diese vernehmen können.
Daher baten sie den Vermieter, die Nachbarn auf die Einhaltung der Hausordnung hinzuweisen. Gemeinsam begab man sich zu der Wohnung der Beklagten. In dem darauffolgenden Gespräch eskalierte die Situation. Einer der Bewohner beleidigte schließlich den Vermieter mit den Worten "Wer bist Du? Halt die Fresse" und berührte diesen am Oberkörper, sodass er ausweichen musste. Dieser erstattete daraufhin Strafanzeige und kündigte das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos. Die Beklagten sind der Ansicht, es gehe darum, sie schlecht zu machen, um sie aus dem Mietverhältnis heraus zu mobben. Die Kläger meinen, durch die schwere Beleidigung sei das für die Vertragserfüllung unerlässliche Vertrauen zerstört worden, daher habe man kündigen dürfen. Der zuständige Richter gab den Klägern recht. Andrij Melnyk: Der „unerträgliche“ Botschafter. Die erklärte Kündigung ist wirksam: "Die Zurechtweisung des Vermieters im Beisein anderer Hausbewohner und Mieter durch die Wendung "Halt die Fresse" stellt eine Kundgabe der Nichtachtung und Missachtung dar, da sie den Vermieter auf eine unmenschliche Ebene herabwürdigt.
[…] Erschwerend kommt hinzu, dass der Beklagte […] diese Herabwürdigung im Beisein anderer Hausbewohner getätigt hat, was der Missachtung ein noch stärkeres Gewicht verleiht, da Beleidigungen umso stärker wirken, je mehr Menschen diese vernehmen können", heißt es in der Urteilsbegründung. Urteil wegen Mietwucher in München: Vermieter muss mehrere tausend Euro... Gericht: Keine Abmahnung erforderlich Und weiter: "Noch schwerwiegender tritt hinzu, dass die Beleidigung von einer Tätlichkeit flankiert war, welche zugleich zumindest nötigenden Charakter hatte. " Weil das für die Vertragserfüllung "unerlässliche Vertrauen" durch den Bewohner zerstört worden sei, sei keine Abmahnung erforderlich. Doch nicht nur der Bewohner, der den Vermieter beleidigte, sondern auch die drei Mitbewohner müssen nun ausziehen, da die Leistungen unteilbar seien. "Die Gebrauchsgewährung, zu der sich der Vermieter verpflichtet (…) kann nur gegenüber allen erbracht oder beendet werden. Deshalb ist eine Teilkündigung gegenüber einem von mehreren Mietern unzulässig", so das Gericht.