Seit Wochen streiten sich Regierung und Opposition über die Höhe der Regelleistung und das Bildungspaket für arme Kinder. Die Gesetzesänderung wird daher nicht vor März dieses Jahres in Kraft treten können. Da die neue Regelleistung für Kinder künftig ohne den Bedarf für Bildung und Teilhabe berechnet wird, müssen auch diese Leistungen rückwirkend zum Januar gewährt werden, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Das bedeutet Kindern und jungen Erwachsenen ein soziokulturelles Existenzminimum zu gewährleisten, das ein Leben in Würde ermöglicht. Die Sache hat aber einen Hacken: Leistungen für Bildung und Teilhabe werden größtenteils nur auf Antrag erbracht. Darauf weist der Erwerbslosenverein Tacheles e. V. aus Wuppertal jetzt hin. Ausnahme ist hier das sogenannte Schulpaket, das aber ohnehin erst mit Beginn des neuen Schuljahres zum August 2011 ohne Antrag fällig wird. Die anderen Bildungs- und Teilhabeleistungen müssen dagegen jetzt beantragt werden, um rückwirkend Ansprüche zu sichern.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch bei einer Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann. Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Fachlich freigegeben am Zuständige Stelle Landkreis/kreisfreie Stadt, Jobcenter Teaser Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können Sie bei Ihrem zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt beziehungsweise Jobcenter beantragen.
Soziales und Gesellschaft Inklusion und Teilhabe Inklusion ist ein Menschenrecht. Wörtlich bedeutet es Einbeziehung und Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Jeder Mensch hat besondere Eigenschaften. In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, unterschiedlich zu sein. Alle sind willkommen und Anderssein ist kein Makel, sondern eine Bereicherung. Inklusion ist gelungen, wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, egal ob im Wohnviertel, in der Kindertagesstätte, in der Schule, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit.
Wenn das Stadtschulamt sagt, dass Sie die Fahrtkosten nicht zurückbekommen, können Sie Widerspruch einlegen. Achtung! Das kann Geld kosten. Wenn Sie Fahrtkosten zurückbekommen, schickt Ihnen das Stadtschulamt ab dem 2. Jahr die kostenlose Jahres-Fahrkarte für Ihr Kind nach Hause.