Okt. 2003 119 4 Dann solltest du dir vielleicht mal die Mühe machen, deine Frage so zu formulieren, daß wir sie auch richtig verstehen. OK Also, ich will nur wissen ob zb. 1, 3G, Kl 1/2/3/4 ist? Die beiden Sachen haben erstmal nichts miteinander zu tun. In einigen Ländern ist es zwar so, daß Consumer-Feuerwerk mit 1. 4G gleichgesetzt ist, hierzulande aber eben nicht. Welcher Artikel (egal welche Klasse) in welche Lagergruppe fällt, kannst du unter dem von mir weiter oben geposteten Link zur BAM nachschauen. Kurzzusammenfassung (ohne Garantie nach Recherche in den BAM-Lagergruppenzuordnungen): PI: 1. 4S, 1. 4G PII: Munter in 1. 4S/G und 1. 3G verteilt PIII: Alles 1. 4G, allerdings gibt es auch nicht viel PIV: Alles möglich PT1: Primär 1. 4G, teilweise 1. 4S und 1. 3G PT2:1. 2G - 1. Gefahrgut 1.4 s1 download. 4S alles vertreten Z*: 1. 1G, 1. 3G, 1. 4S Pyrotechnische Sätze: 1. 4G Sonstige pyrotechnische Gegenstände (mit Ausnahmebewilligung, etc): Alle Lagergruppen Prinzipiell hat die BAM-Klasse aber nichts mit der Lagergruppenzuordnung zu tun..
Gruss aus Unterfranken Gerald
Die Vorschriften für das Überwachen gelten – gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial ausgenommen – für Güter der Klasse 1 nach den Vorschriften in Kapitel 8. 5 S1 Absatz 6 ADR in Abhängigkeit von deren Zuordnung zu Unterklassen und Verträglichkeitsgruppen sowie ihrer Gesamt-Nettoexplosivstoffmasse. Für Güter anderer Klassen wird das Überwachen gefordert, wenn für sie in Kapitel 3. 2 Tabelle A Spalte 19 ADR einer der Codes S14 bis S24 angegeben ist. Für den Geltungsbereich der GGVSEB wird in Anlage 2 Nummer 3. Fahrerauge sei wachsam. 3, ergänzend zu Kapitel 8. 4 ADR, die Überwachung aller Fahrzeuge und Container verlangt, die mit orangefarbener Tafel zu kennzeichnen sind. Dies gilt auch für Anhänger kennzeichnungspflichtiger Beförderungseinheiten, sofern sie vom Kraftfahrzeug getrennt geparkt und mit gefährlichen Gütern in kennzeichnungspflichtiger Menge beladen sind. Hiervon sind Anhänger ausgenommen, die mit Gütern der UN-Nummer 1202 (Dieselkraftstoff, Gasöl oder Heizöl, leicht) beladen sind. Soweit Absender, Beförderer und andere, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial (Tabelle 1.
Und wenn eben das Sprengstoffgesetz einen Erlaubnisschein nach §7/Befähigungsschein nach §20 vorschreibt, dann muss dieser vorhanden sein. Und da Güter mit 1. 4S gemäß Unterabschnitt 1. 6. 3 freigestellt sind und in 8. 2. 4 steht "Führer von Fahrzeugen, mit denen Stoffe oder Gegenstände der Klasse 1, ausgenommen Stoffe und Gegenstände der Unterklasse 1. 4 Verträglichkeitsgruppe S, (siehe zusätzliche Vorschrift S1 in Kapitel 8. 5) befördert werden... ", braucht der Fahrzeugführer bei diesen Transporten keinen Schulungsnachweis. Hinweis: Vorsicht bei Gütern der Klasse 7, der UN Nummer 2908 bis 2911, sie sind zwar nach Unterabschnitt 1. Gefahrgut 1.4.01 specification. 3 auch freigestellt, aber wenn diese Güter auf dem Anhänger sind und der Maschinenwagen ist im kennzeichnungspflichtigem Bereich, dann muss der Fahrzeugführer den Basiskurs und AK Klasse 7 haben. Da es keinen Eintrag im Kapitel 8 gibt, siehe RSEB 1-12. 3 Gruss aus Unterfranken Gerald #11788 10. 2010 15:27 Registriert: Feb 2010 Beiträge: 60 Tobias S. Vollmitglied hatte im letzten Jahr fast die gleiche Frage hier gestellt.