Danke.
Da auf dieser Ebene der Widerstand gegen eine Pflichtversicherung nicht beseitigt werden konnte, konnte der Plan nicht in die Tat umgesetzt werden. Erst nach mehr als einem Vierteljahrhundert, nach dem Jahr 1950, haben die übrigen Bundesländer Wohlfahrtseinrichtungen nach dem Muster Oberösterreichs geschaffen. In Oberösterreich schritten die Vorbereitungen hingegen kräftig voran. Am 23. Jänner 1925 beschloss die Hauptversammlung des Wirtschaftlichen Verbandes der Ärzte Oberösterreichs einstimmig die Geschäftsordnung der Wohlfahrtskasse und das Inkrafttreten mit 1. Jänner 1925. Handelsregisterauszug von Schwarz¿sche Wohlfahrtskasse GmbH (HRB 1018). Es waren drei Abteilungen vorgesehen: A Krankheits- und Unfallshilfe B Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenhilfe C Todesfallhilfe Von Anfang an wurde die Auffassung vertreten, dass streng versicherungsmathematische Grundsätze beachtet werden müssen, um bei gleichwertiger Belastung aller Generationen die Gleichwertigkeit der Leistungen für alle Zeit zu sichern. 1933 erfolgte der Ausbau der Alten- und Witwenhilfe und folgende Neugruppierung: A Krankenhilfe B Invaliditäts-, Alters- und Witwenhilfe C Kinder- und Waisenhilfe D Todesfallhilfe E Notstandshilfe Vor dem Hintergrund der sich ändernden wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse in Österreich wurde in einer Hauptversammlung am 25. Juni 1937 im Kaufmännischen Vereinshaus mit überwältigender Mehrheit der Stimmen der Bau des Ärztehauses in der Dinghoferstraße beschlossen.
Ärztekammer für Oberösterreich Dinghoferstraße 4 4010 Linz Tel: +43 (0)732 / 77 83 71 - 0 Fax: +43 (0)732 / 78 36 60 - 300 E-Mail: aekooe[at] Öffnungszeiten: Mo bis Fr: 8:00 - 12:00 Uhr Mo und Do: 13:00 - 17:00 Uhr Di und Mi: 13:00 - 16:00 Uhr
Die Gesamtbaukosten des 1939 fertig gestellten Gebäudes betrugen 931. 021, 45 Reichsmark. Die Finanzierung erfolgte aus dem liquiden Reservevermögen der Wohlfahrtskasse und aus Darlehen der Ärzte und der Hypothekenanstalt. Nach der Okkupation 1938 wurde der Wirtschaftliche Verband der Ärzte Oberösterreichs aufgelöst und das Vermögen der Reichsärztekammer zugewiesen. Handelsregisterauszug von Unterstützungs- und Wohlfahrtskasse der Fa. Adolf Präg, Großhandelsunternehmen in Treib- u. Schmierstoffen, K.G. Krumbach/Augsburg/ Kempten e.V. (VR 10033). Im Zuge der Vereinheitlichung des ärztlichen Versorgungswesens und einer völligen Neuordnung erfolgte 1940 nach Überprüfung des Reichsversicherungsmathematikers die Auflösung aller österreichischen Versorgungseinrichtungen, da kein versicherungsmathematisches Fundament gegeben war. Nur die Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für Oberösterreich wurde als Versicherungsmathematisch gesund befunden und verfiel nicht der Auflösung. Die Abteilungen A und E verblieben im bisherigen Umfang als Wohlfahrtskasse bei der Ärztekammer Oberdonau bestehen. Die restlichen Abteilungen wurden in die Abteilung "Ärzteversorgung bei der Ärztekammer Oberdonau" im Rahmen der Deutschen Ärzteversicherung zusammengefasst.
3820 vom 10. 2008 (04576790/CH10070117485) Grund: Handelsregister (Mutationen) - Eingetragene Personen Wohlfahrtskasse der PanGas, in Dagmersellen, CH-100. 748-5, Vorsorge für die Mitarbeiter der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen durch Gewährung von... Stiftung (SHAB Nr. 150 vom 07. 08. 2006, S. 8, Publ. 3497470). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Fischer, Hans Peter, von Grosswangen, in Grosswangen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Wohlfahrtskasse der PanGas, Dagmersellen - Contact. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gmür, Dr. Philipp, von Luzern und Amden, in Luzern, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied]; Schwerzmann, Georg, von Zürich und Zug, in Ennetbürgen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Mitglied und Geschäftsführer]; Helfenstein, Thomas, von Rothenburg und Sempach, in Emmen, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Mitglied und Geschäftsführer.
Der Wohnsitz ist dort begründet, wo sich eine Person in der Absicht niedergelassen hat, dort ihren bleibenden Aufenthalt zu nehmen. Die Eintragung in die Ärzteliste ist Voraussetzung dafür, dass der Betroffene in Österreich ärztlich tätig werden darf. Sie erhalten auch einen Ärzteausweis. Der Wohnsitz des Wohnsitzarztes bzw. der Ort seiner ärztlichen Tätigkeit unterliegt keiner speziellen Kennzeichnungspflicht, wie sie gemäß § 56 ÄrzteG für die Ordinationsstätten niedergelassener Ärzte erforderlich ist. Die Basis für die Honorierung der verschiedenen Tätigkeiten wird regelmäßig ein Werkvertrag sein. Ein Wohnsitzarzt darf sich jedoch nicht in die Abhängigkeit eines Dienstverhältnisses begeben, weil in solch einem Fall § 47 Abs. 2 ÄrzteG heranzuziehen wäre und er als angestellter Arzt in die Ärzteliste einzutragen wäre. Die Arbeitsbereiche des Wohnsitzarztes sind z. B. : Betriebsarzt Konsulententätigkeit wissenschaftliche Tätigkeit Übernahme von Vertretungen Schularzt (ohne Anstellungsverhältnis) ärztliche Tätigkeiten in Anstalten (Kuranstalten, Fürsorgeheime, etc. ) ehrenamtliche ärztliche Tätigkeiten (Feuerwehrarzt, Theaterarzt, …. )