Betreutes Wohnen in Pflegefamilien Das betreute Wohnen in Pflegefamilien (ehemals Gastfamilien) stellt eine ambulantes Betreuungsangebot der Eingliederungshilfe im Rahmen der Sozialen Teilhabe dar. Dieses Angebot ist eine Alternative für erwachsene Menschen (ab 18 Jahren), deren Hilfebedarf so hoch ist, dass sie ansonsten in einer besonderen Wohnform (ehemals stationäres Wohnheim) leben müssten. Der Mensch mit Behinderung (Gastbewohner) wird in den Haushalt der Familie aufgenommen und durch diese im Alltag unterstützt. Inklusion leben: Betreutes Wohnen in Gastfamilien. Das Zusammenleben mit der Familie soll ein weitgehend selbständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung ermöglichen. Lebenspraktische Fähigkeiten werden hierdurch gefördert. Die Pflegefamilie muss nicht über eine gesonderte Ausbildung verfügen. Für die Bereitschaft, einen Menschen mit Behinderung familienbezogen zu unterstützen, erhalten diese Familien vom KSV Sachsen eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Betreuungsgeldes. Vom KSV Sachsen beauftragte Träger können die Familie und den Gastbewohner bei Bedarf beraten und unterstützen.
Das Betreute Wohnen in Gastfamilien/ Familienpflege ist eine Wohnmöglichkeit für Menschen mit einer Behinderung ab dem 18. Lebensjahr, die aufgrund ihrer Behinderung nicht selbständig leben können, aber auch nicht in einer stationären Einrichtung betreut werden müssen. Betreutes Wohnen in Gastfamilien soll Menschen mit Behinderungen eine ihren Bedürfnissen entsprechende familienbezogene, individuelle Betreuung bieten. Langfristig soll diese Wohnform zur selbstständigen Lebensführung befähigen. Die Gastfamilie erhält für ihr Engagement ein angemessenes monatliches Betreuungsgeld vom Landschaftsverband, der diese Wohnform finanziert. Gastfamilien und Klienten werden fachlich durch ein Familienpflegeteam begleitet. Die Begleitung umfasst insbesondere: Unterstützung beim Finden einer geeigneten Gastfamilie bzw. Betreutes Wohnen in Gastfamilien (BWF). bei der Aufnahme eines Menschen mit Behinderung in eine Gastfamilie Regelmäßige bedürfnisorientierte Beratung im Betreuungsprozess vor Ort Hilfe in Krisenzeiten Vermittlung von Kontakten zu Einrichtungen, Kostenträgern und kooperierenden Partnern Weitere Informationen über das Betreute Wohnen in Gastfamilien finden Sie hier...
Diese Seite wird gerade überarbeitet. Bitte besuchen Sie uns bald wieder. Menschen mit Behinderung haben, wie alle anderen Menschen auch, das Recht ihren Aufenthaltsort zu wählen und selbst zu entscheiden mit wem und wo sie leben möchten. Sie sind nicht verpflichtet in besonderen Wohnformen zu leben (laut Artikel 19 UN-Behindertenrechtskonvention). Wie und wo jemand wohnen möchte, hängt von der eigenen Persönlichkeit, den Interessen und Vorlieben ab. Außerdem sind die individuellen Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten in der Realität ausschlaggebend. Dafür gibt es auch im Landkreis Cham verschiedenen Wahlmöglichkeiten. Hier finden Sie die gängigsten Modelle und die dazugehörigen Anbieter: Wohnformen - gängige Modelle Wohnen bei der Familie / in eigener (Miet-)Wohnung Manchen Menschen fällt es schwer, ihr Leben vollständig alleine in der Wohnung zu bewältigen. Aber auch Familien benötigten in bestimmten Situationen Unterstützung. Betreutes wohnen in gastfamilien betreuungsgeld bayern. Dabei geht es um Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung zur Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung, Krisenintervention und vieles mehr.
Die Finanzierung des Betreuten Wohnens in Familien ist aufgrund der föderalen Strukturen der Bundesrepublik in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Aber auch innerhalb eines Bundeslandes kann es in einzelnen Landkreisen oder Bezirken unterschiedliche Regelungen geben. Betreutes wohnen in gastfamilien betreuungsgeld english. Wir empfehlen daher, sich hinsichtlich konkreter Beträge vor Ort bei den einzelnen Teams zu erkundigen! Grundsätzlich gilt überall: Die Familien erhalten für die Betreuung und Versorgung des Klienten ein monatliches Betreuungsgeld (je nach Bundesland/Region ca. 360 - 720 €). Die Kostenerstattung für Lebenshaltung und Unterkunft orientiert sich an den Sätzen der Sozialhilfe, Grundsicherung oder ALG II. Der Klient muss eigenes Einkommen und Vermögen entsprechend einsetzen.