Für die Richtigkeit bürgt die Kompetenz des Autorenteams: Seit 100 Jahren wird dieses von Kammermitarbeitern gestellt, die täglich Außenhandelsfirmen beraten – und zuvor häufig in exportierenden Unternehmen, Speditionen oder Reedereien tätig waren. Oft sind es konkrete Probleme der Mitgliedsfirmen, die zur Recherche eines Sachverhalts führen und somit zur Aktualisierung des Werkes. Sicher ist jedenfalls: Die "K und M" sind nach wie vor extrem hilfreich und unentbehrlich, um Exportaufträge schnell und korrekt zu bearbeiten. Und sie schützen vor bösen Überraschungen: Wussten Sie etwa, dass Katar zahlreiche Abbildungen auf Waren verbietet – und Südkorea für die meisten Verpackungen ein aufgedrucktes koreanisches Recyclingzeichen fordert? Meilensteine Die erste "K und M" von 1920 umfasste 190 Seiten und 137 Länder, die 42. mehr als 700 Seiten und 200 Länder. Viele Ländernamen in der ersten "K und M" sind heute Geschichte, etwa Nyassaland (heute Malawi), Goldküste (heute Ghana) und Tripolitanien (heute Teil von Libyen).
In den ersten Auflagen erscheint Indien gleich dreimal: Portugiesisch-Indien (heute Goa), Britisch-Indien (heute Indien, Pakistan, Bangladesch und Myanmar) und Niederländisch-Indien (heute Indonesien). Das Saargebiet hatte für einige Auflagen einen eigenen Länderteil, da es als Folge des Ersten Weltkriegs bis 1935 von Frankreich verwaltet wurde. Viel Arbeit hatten die "K und M"-Autoren nach dem Zerfall der UdSSR: Ende 1991 entstanden gleich 15 neue Länder mit eigenen Importvorschriften. Die 43. Auflage berücksichtigt zwei Namensänderungen: 2018 wurde das Königreich Swasiland zu Eswatini umgetauft, und seit 2019 heißt Mazedonien offiziell Nordmazedonien. Ständige Aktualisierung Die "K und M" werden periodisch alle zwei Jahre neu aufgelegt. Mit jeder Neuauflage werden umfangreiche Änderungen in die Länderabschnitte eingearbeitet und die "Allgemeinen Hinweise". Außerdem werden die ergänzenden Anhänge und Übersichten auf den neuesten Stand gebracht. Bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage wird das Werk durch fünf bis sechs kostenlose Nachträge aktuell gehalten.
Export-Nachschlagewerk der Handelskammer Hamburg -inklusive kostenloser Nachträge- Produktform: Buch Die Konsulats- und Mustervorschriften – kurz: "K und M" – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 als das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen, insbesondere von Drittstaaten, bekannt. Auf aktuell 700 Seiten bietet es dem Leser einen Überblick über die wichtigsten benötigten Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Verpackungs- und Markierungsvorschriften, Legalisierungsbestimmungen, Konsulatsgebühren u. v. m. für nahezu alle Bestimmungsländer. Als eine der auflagenstärksten außenwirtschaftlichen Publikationen richten sich die "K und M" an alle, die im Außenhandel tätig sind. Insbesondere in Versand-, Export- und Zollabteilungen von Unternehmen aller Größen wird das Werk intensiv genutzt. Auch bei Dienstleistern wie Spediteuren, in der Exportfinanzierung und der Außenwirtschaftsberatung ist das Export-Nachschlagewerk regelmäßig im Einsatz. Die "K und M" werden periodisch alle 2 Jahre neu aufgelegt und erscheinen voraussichtlich im Juni 2021 bereits in 44.