In der Regel kann es dabei sehr hilfreich sein, beim Wiedereinstieg schrittweise vorzugehen. Diese stufenweise Wiedereingliederung von Beschäftigten in den Arbeitsalltag nennt man "Hamburger Modell". Sie ist eine Maßnahme, die zur medizinischen Rehabilitation gezählt wird und meist mit einem sogenannten "Stufenplan" einhergeht. Darin wird die gezielte Vorgehensweise individuell mit dem Arbeitnehmer abgestimmt und schriftlich festgehalten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die mögliche Arbeitsbelastung des Beschäftigten schrittweise zu erhöhen, bis die vollständige Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist. Dass es dabei diverse Regeln und Vorgehensweisen zu beachten gilt, damit die Maßnahme auch tatsächlich zum gewünschten Erfolg führt, steht außer Frage. Wiedereingliederung nach Reha: Indikationen, Voraussetzungen & Kosten. Im folgenden Absatz lesen Sie, wie ein solcher Stufenplan aussieht und was dabei wichtig ist. Wie funktioniert das "Hamburger Modell" zur Wiedereingliederung? Nach dem "Hamburger Modell" unterliegt die berufliche Wiedereingliederung von Mitarbeitern ausführlichen Gesetzen und Regeln.
Erster Ansprechpartner für erkrankte Berufstätige, die nicht in der Klinik betreut werden, ist beim Hamburger Modell der behandelnde Arzt. Mit ihm bespricht er die Details und das Programm zur Wiedereingliederung. Die im Gespräch getroffenen Vereinbarungen, etwa hinsichtlich der Arbeitsstunden pro Tag oder der Schwere der Aufgaben, werden in einem Formular festgehalten. Nachdem Arzt und Arbeitnehmer unterschrieben haben, muss auch der Arbeitgeber die Vereinbarung noch unterzeichnen, bevor sie an die Krankenkasse weitergegeben wird – das Programm kann nur mit der Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse umgesetzt werden. Wenn der Beschäftigte die Belastung bei der Arbeit als zu groß empfindet, kann er seine Stundenanzahl oder die Art der Aufgaben zurückstufen. Fühlt er sich einmal während der Arbeit nicht wohl, kann er nach Hause gehen. Kommt der Beschäftigte sieben Tage in Folge nicht zur Arbeit, gilt die Wiedereingliederung als abgebrochen. Wiedereingliederung in der pflege video. Er kann sie zu einem anderen Zeitpunkt – wenn er sich dazu in der Lage sieht – noch einmal beginnen.
Geregelt ist das in § 74 SGBV bzw. § 28 SGB IX. Kostenlose Wiedereingliederung aus Sicht des Arbeitgebers Als Arbeitgeber müssen Sie während der Eingliederung keine Lohnfortzahlung leisten. Daher profitieren Sie von der zeitlich reduzierten Arbeitsleistung, ohne Kosten zu haben. Allerdings haben Sie keine Garantie, dass der Mitarbeiter dem Stufenplan tatsächlich folgen kann: Es ist nämlich möglich, dass die Eingliederung erfolglos abgebrochen oder die tägliche Stundenzahl reduziert werden muss. Das sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie wieder mit ihm planen. Üblicherweise keine Verpflichtung des Arbeitgebers Sowohl der kranke Mitarbeiter wie auch Sie als Arbeitgeber können sich auf die Wiedereingliederung einlassen, müssen es jedoch nicht. Es steht Ihnen daher frei, einen Wiedereingliederungsplan der Kranken- oder Rentenkasse ohne Begründung abzulehnen. Achtung Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mitarbeiter bereits eine anerkannte Schwerbehinderung hat. Wiedereingliederung in der Pflege nach immer noch erfolgloser Therapie | Forum für Unfallopfer. In diesem Fall sind Sie aufgrund des § 81 SGB IX und dessen Auslegung durch die Gerichte verpflichtet, die Maßnahme zu ermöglichen.