Diese Fahrzeuge findet man jetzt in FZV hat geschrieben: § 3 Notwendigkeit einer Zulassung (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Ab welchem Alter darf ich einen Rasentraktor im Straßenverkehr fahren? Auch hier greift die 6 km/h-Regel, denn der Gesetzgeber schreibt vor: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h dürfen ab Vollendung des 15. Lebensjahres uneingeschränkt geführt werden. Rasentraktor selbstfahrende arbeitsmaschine zulassung. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h dürfen ab Vollendung des 16. Lebensjahres und nach bestandener Führerscheinprüfung Klasse L uneingeschränkt geführt werden. Auf Privatgrundstücken benötigen 16-Jährige zwar keinen Führerschein, allerdings sollten Sie sich auch dort immer an die Altersbeschränkungen halten. Nicht, dass das Ordnungsamt Ihren Garten kontrollieren würde – aber Ihrer Hausratversicherung zu erklären, dass ihr zehnjähriger Neffe mit dem Rasenmäher das Carport zum Einsturz gebracht hat, wird kaum zu einer erfolgreichen Schadensregulierung führen. (K)ein Roadmovie in deutschen Landen Um abschließend unsere Frage aus der Einleitung zu beantworten: Nein, Alvin Straight hätte bei uns nicht einfach auf seinem Rasenmäher von Bremen nach Frankfurt zuckeln dürfen.
2012, 15:46 #4 Hallo Wollf, danke fr den Hinweis mit dem Hnger, aber das wollte ich gar nicht wissen. Ich habe bereits einen kleinen leichten Heinemann-Anhnger, den ich normalerweise mit meinem Quad ziehe. Ich mchte nur wissen, ob ich-rechtlich gesehen- eine Anhngerkupplung an der SAM montieren darf, um damit (auf Privatgrundstcken) einen Anhnger zu ziehen. 20. 2012, 16:02 #5 Beiträge: 6334 Beigetreten: 28. 09. 2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr. : 65729 Zitat (Musher @ 20. 2012, 07:33) ich besitze einen Rasentraktor (John Deere), und habe vor, diesen so auszursten, dass ich auch ffentliche Strassen benutzen kann. Du brauchst neben den drei (! ) Geschwindigkeitsschildern mit der tatschlichen (! AHK an selbstfahrender Arbeitsmaschine - Verkehrstalk-Foren. ) bbH und der Halteraufschrift vor allem noch eine Betriebserlaubnis. Die bekommst du von der Zulassungsstelle, nachdem du denen ein Gutachten nach 21 StVZO vorgelegt hast. Mit anderen Worten: Details solltest du mit dem Sachverstndigen der TP bzw. dem Unterschriftsberechtigten des TD abklren, der hinterher seinen Stempel drunter machen soll (und vielleicht noch mit der PHV abklren, ob der Betrieb dieses Gertes im ffentlichen Straenverkehr dort auch abgesichert ist) Gru, HK 20.