Nach Art. 4 Nr. 12 der DSGVO liegt eine Verletzung von personenbezogenen Daten vor, wenn diese Daten verlorengegangen sind bzw. vernichtet, verändert oder unbefugt offengelegt wurden. Das sieht die DSGVO bei einer Datenpanne vor Stellt ein Unternehmen fest, dass es zu einer Datenpanne gekommen ist, müssen die Verantwortlichen sofort handeln. Die Datenschutzgrundverordnung schreibt dem verantwortlichen Unternehmen grundsätzlich zwei verschiedene Handlungsmaßnahmen vor: Als erstes muss eine Meldung der Verletzung personenbezogener Daten an die zuständige Datenschutzbehörde erfolgen. Diese Meldung muss immer dann erfolgen, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person führt. Im nächsten Schritt müssen die Verantwortlichen die von der Datenpanne Betroffenen benachrichtigen. Diese Meldung muss aber nur dann erfolgen, wenn die Datenpanne voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person zur Folge hat.
Datenschutz Datenpanne am Landgericht trifft Journalisten 14. 06. 2011, 11:50 Uhr Dresden (dpa) - Bei einer Datenpanne am Landgericht Dresden sind persönliche Angaben von mehr als 100 Journalisten ins Internet gestellt worden. Die Daten - Name, Anschrift, Geburtstag, Ausweis- und Presseausweisnummer - waren vom vergangenen Donnerstag bis Samstagabend frei verfügbar. Das Landgericht entschuldigte sich bei den Journalisten für «etwaige Unannehmlichkeiten». Den Angaben zufolge wurde der Fehler am Samstag gegen 15. 00 Uhr bekannt und war etwa drei Stunden später behoben. Bei einem Link kamen Internetnutzer in «manchen Fällen» auf eine Liste mit älteren Pressemitteilungen. Darunter war die Datei mit den persönlichen Angaben der Journalisten, die beim Landgericht akkreditiert sind. «Die genaue Ursache wird noch untersucht», erklärte das Landgericht. Das Leck hatte ein Mitarbeiter des Berliner Radiosenders bemerkt. Nach Senderangaben vom Dienstag waren etwa 110 Medienvertreter betroffen.
Pressemitteilung Kommunaldaten standen ungeschützt im Web Offenbar eine Sicherheitslücke in einer kommunalen Anwendung auf verschiedenen kommunalen Webseiten im Münsterland führte zu einer Datenpanne bei den betroffenen Gemeinden, melden regionale Medien und der WDR heute. Interne, vertrauliche Ratsunterlagen waren im Web öffentlich einsehbar und über Google indexiert. Sicherheitslücken können durch falsche Anwendung, Konfiguration oder Programmierung entstehen. Insbesondere beim Einsatz von Open-Source –Software sind oft so viele Entwickler beteiligt, dass die Sicherheit von einzelnen Modulen kaum überschaubar ist. Ein hinzu kommendes Problem ist, dass die Programme zudem von verschiedenen Benutzern mit unterschiedlichem Wissenslevel bedient werden. Oftmals sind auch nicht alle Webseitenparameter einer Homepage unter kontinuierlicher Kontrolle. Sicherheitsrisiken können aber schon im Vorfeld ausgeschlossen werden, wenn regelmäßige Kontrollen durch eine unabhängige Instanz mit Systemkenntnis vorgenommen werden.
B. Kontodaten) betroffen sind. Vor diesem Hintergrund sollte im Einzelfall geprüft werden, welche Form des Anschreibens gewählt wird. Anrede Bei der Wahl der Anrede sollte eine möglichst neutrale Form gewählt werden. Formulierungen wie "Lieber Herr Mustermann" oder "Lieber Kunde" sind nicht angemessen und wirken gerade bei einer Vielzahl von Fällen eher aufgesetzt. Besser ist erfahrungsgemäß eine Anrede wie "An unsere Kunden" oder "Wichtige Mitteilung an unsere Kunden". Weitere Angaben Neben den gesetzlich verlangten Inhalten sollte auch ein Ansprechpartner samt Kontaktdaten benannt werden, an den sich Betroffene bei Fragen, sowie Bedarf nach Hilfestellung wenden können, um z. B. Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Folgen zu ergreifen.
Dabei sind dann aber noch nicht alle Vorprodukte einbezogen. Ebenfalls bis 2030 will Intel rechnerisch "wasserpositiv" produzieren, also einerseits Wasser sparen und aufbereiten und andererseits die jeweils lokale Wasserversorgung durch Investitionen verbessern helfen. Spielführer AMD AMD verkauft nun endlich den Ryzen 7 5800X3D mit riesigem L3-Cache, der 96 MByte fasst. Er hat allerdings bloß acht Kerne und kostet mit 500 Euro satte 180 Euro oder 56 Prozent mehr als der etwas höher taktende Ryzen 7 5600X. Technisch ist der aufgestapelte 3D-Cache ein Leckerbissen – aber der praktische Nutzen hängt stark von der Software ab. Erste Benchmarks zeigen, dass der Ryzen 7 5800X3D zahlreiche PC-Spiele enorm beschleunigt – jedenfalls sofern die Grafikkarte nicht bremst, also eher bei niedrigen Auflösungen. Es profitieren aber längst nicht alle Spiele vom Riesen-Cache und manche Software läuft wegen des niedrigen Takts etwas langsamer. Zur im Herbst erwarteten Zen-4-Prozessorfamilie Ryzen 7000 gibt es einige neue Spekulationen.
Beispiel: Zur Reduzierung physischer Schäden durch den nicht avisierten Datenverlust der Patientenakten wurde ein Datenwiederherstellungsverfahren angewandt, wodurch die Daten zu X Prozent wiederhergestellt werden konnten. Welche Maßnahmen wurden – etwa aus zeitlichen Gründen – noch nicht ergriffen, können aber das Risiko weiter reduzieren? Es ist jedoch nicht erforderlich, dass alle Informationen, die in der Meldung an die Aufsichtsbehörde enthalten sein müssen, gleich nach Feststellung der Schutzverletzung vorliegen. Die Meldung muss nämlich nicht zwingend als Ganzes in einem Paket erfolgen. Art. 33 Abs. 4 DSGVO gestattet ein stufenweises Vorgehen. Das ist praxisgerecht, da nur in seltenen Fällen gleich zu Beginn alle relevanten Informationen über die Schutzverletzung vorliegen dürften. So kann etwa das Schadensausmaß eines IT-Angriffs häufig erst sukzessive ermittelt werden. Nach Art einer "Erstmeldung" kann es erforderlich sein, weitere Meldungen an die Aufsichtsbehörde zu schicken.