Für Westarp ist klar: "Schluss mit StrAB! Land und Bund stehen in der Pflicht, die Kosten im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu tragen – so wie in nahezu allen anderen EU-Staaten üblich. " Die Straßenausbaubeiträge dagegen seien, so Gericke bei der Pressekonferenz, "ein völlig aus der Zeit gefallenes Relikt aus der Kaiserzeit". Landesweit würden bei Renovierung und Ausbau maroder Wohnstraßen so "bis zu Zweidrittel der Kosten auf den Schultern der Anwohner abgeladen. "Oft sind fünfstellige Beträge zu entrichten. Familien, Menschen im Ruhestand oder minderjährige Erben können diese Beträge kaum schultern", so der Schirmherr. Straßenausbau: Wer zahlt? Streit um Bayerns Straßen | Augsburger Allgemeine. Und Graf von Westarp ergänzt: "Auch Mieter sind in Folge davon betroffen. Damit wird entgegen des Prinzips der Daseinsvorsorge eine nicht unerhebliche Kostenlast der dem Gemeinwohl dienenden Straßen und Kanäle auf die Anwohner abgewälzt. Das ist ungerecht und sorgt vollkommen zu Recht für Unmut. " Zumal, so Gericke kritisch, "wir in einem Land leben, in dem man ohne Zögern Unternehmen ganze Autobahnausfahrten betoniert, Konzernen riesige Steuerschlupflöcher lässt und 1, 5 Millionen Euro täglich in einem nicht funktionierenden Flughafen versenkt. "
Straßenausbaubeiträge belasten Anlieger unverhältnismäßig und teilweise existenzbedrohend. Die Rechtsunsicherheit aufgrund der aktuellen Gesetzeslage führt zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Der Erhebungsaufwand der Kommunen ist unverhältnismäßig hoch und vielfach unwirtschaftlich. Durch die Erneuerung und Verbesserung der gemeindlichen Straßen ist kein erheblicher Sondervorteil für die angrenzenden Grundstückseigentümer zu sehen. BVB / FREIE WÄHLER: Straßenausbaubeiträge in Brandenburg abschaffen • BVB / Freie Wähler. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger beschränkt. Somit entspricht die derzeitige gesetzliche Regelung nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Deshalb ist es erforderlich, die Ermächtigungsgrundlage ersatzlos zu streichen und die Anlieger von Straßenausbaubeiträgen freizustellen, wie dies auch in anderen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg praktiziert wird. Hier geht es zu unserer Petition Häufig gestellte Fragen Warum sind wir gegen die Strabs? Die Sraßenausbaubeiträge sind für viele Anlieger existenzbedrohend und ungerecht.
Werden in einem Neubaugebiet, also auf der "Grünen Wiese" Straßen, Wege und Plätze neu hergestellt, geschieht dies auf der Rechtsgrundlage des Baugesetzbuch des Bundes (§§127 ff. BauGB). Diese Kosten müssen nur für die erstmalige Herstellung bezahlt werden. Der Beitrag für den Grundstückseigentümer kann dabei bis zu 90 Prozent der Kosten der Maßnahme betragen. Das Baugesetzbuch des Bundes ist über den Landesgesetzgeber nicht änderbar. Das Bundesrecht kann aber in Landesrecht (KAG) überführt werden und ist dann auf Landesebene änderbar.
"Das System ist ungerecht und verursacht in den Kommunen erheblichen Verwaltungsaufwand sowie politischen Ärger. " Der jetzt von den FREIEN WÄHLERN vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, das Kommunalabgabengesetz sowie das Finanzausgleichsgesetz zu ändern. Die bisherige gesetzliche Regelung leitet sich von der Annahme ab, dass Grundstückseigentümer durch die Nutzung der sanierten Straße einen besonderen Vorteil haben. "Das stimmt schon deshalb nicht, weil die Kostenträger nicht alleinige Nutzer der jeweiligen Straße sind - das Berechnungsmodell ist abwegig", konstatiert Aiwanger. "Bei einem Haushaltsvolumen von 60 Milliarden Euro muss es dem wohlhabendsten Bundesland Deutschlands möglich sein, die Kosten für den Straßenausbau nicht länger auf seine Bürger abzuwälzen", rechnet der haushaltspolitische Sprecher Bernhard Pohl vor. Die Mehrbelastung der Kommunen könne durch eine Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs vollständig aufgefangen werden. Aiwanger fasst zusammen: "Durch unser Aufhebungsgesetz schlagen wir gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: Wir beenden ein unfaires und daher unbrauchbares Berechnungssystem, reduzieren den Verwaltungsaufwand in den Kommunen und lassen nicht länger zu, dass finanzschwache Kommunen gezwungen sind, die unbeliebten Beiträge zu erheben. "