Dabei ist allerdings zu beachten, dass die zeitlichen Richtwerte (Dauer der Vermittlung) eingehalten werden, die Lernziele in eine pädagogisch sinnvollen Reihenfolge (wo notwendig aufeinander aufbauend) vermittelt werden, die Vermittlung auf die Prüfungszeitpunkte abgestimmt ist, d. insbesondere die vor der Zwischenprüfung vorgesehenen Ausbildungsinhalte auch bis dahin vermittelt werden. Dies ist umso wichtiger bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung, bei der das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil I in die Gesamtnote eingeht. In diesem Rahmen sind die an einer Stelle/Abteilung zu vermittelnden Lernziele zu sinnvollen zeitlichen Einheiten zu bündeln und die entsprechenden Einsatzzeiten an der entsprechenden Stelle bzw. in der entsprechenden Abteilung festzulegen. Je nach Umfang und steigenden Ansprüchen von Tätigkeiten, die einer Stelle/Abteilung zuzuordnen sind, kann dies ggf. mehrere Einsätze zu unterschiedlichen Zeitpunkten erforderlich machen. Auch ein möglicher saisonaler Anfall bestimmter Tätigkeiten ist bei der zeitlichen Planung zu berücksichtigen, zum einen weil bestimmte Tätigkeiten wie Jahresabschlussarbeiten oder Inventuren nicht ganzjährig anfallen.
Die sachliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans gibt Auskunft über die Ausbildungsinhalte. Sie enthält nach sachlogischen und berufspädagogischen Gesichtspunkten aufgebaute Lernziele. Die Formulierung der Lernziele zeigt u. a. an, in welcher Tiefe die Lerninhalte zu vermitteln sind, z. B. nennen = etwas "wissen" (z. B. eine Information wiedergeben können, Beispiele aufzählen können) erläutern = etwas "verstehen" (z. begreifen, erklären, unterscheiden, ordnen, interpretieren können) anwenden = etwas "aktiv tun" z. eine Abrechnung durchführen, ein Werkstück fertigen, einen Plan skizzieren können) beurteilen = etwas "bewerten" (z. begründet eine Methode oder einen Werkstoff auswählen, entscheiden, Schlussfolgerungen ziehen, Verbesserungen vorschlagen können) Sinnvoll ist es, die allgemein gehaltenen Lernziele "in den Betriebsalltag zu übersetzen". Zu jedem Lernziel sollte in Stichworten festgehalten werden, durch welche betrieblichen Tätigkeiten oder Veranstaltungen (z. innerbetrieblicher Unterricht, Seminare, Sicherheitsunterweisungen, Einführungswochen) das Lernziel abgedeckt wird und was nach erfolgreicher Vermittlung "gekonnt" oder "gewusst" werden soll.
Sie gibt den Betrieben die Möglichkeit, sich nicht an absolut starre Muster halten zu müssen. So steht es den Betrieben frei, mit welchen Techniken sie bestimmte Funktionen und Aufgaben erfüllen. Beispiel: In den Ausbildungsordnungen sind stets Mindestanforderungen angegeben. Der Betrieb darf aber mehr leisten, wenn er dies kann. Der Ausbildungsablauf darf außerdem vom Ausbildungsrahmenplan abweichen, wenn es wegen betrieblicher Belange nötig wird. Hilfreiche W-Fragen für Ausbilder Bei der Planung der Ausbildung können sich Ausbilder an folgenden Fragen orientieren: WO: können die Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes vermittelt werden? WER: ist für den Auszubildenden im Betreib zuständig und welche Verantwortung trägt er? WAS: welche Fertigkeiten und Kenntnisse sollen vermittelt werden? WANN: Zu welchem Zeitpunkt sollen die Ausbildungsinhalte vermittelt werden? WIE: welcher methodische Ansatz soll zur Vermittlung gewählt werden? Den Ausbildungserfolg überprüfen und sichern Führen Sie regelmäßige Gespräche mit dem Auszubildenden und den an der Ausbildung beteiligten Personen.
Kein Auszubildender ist wie der andere. Der individuelle Ausbildungsplan wird bereits vor Beginn der Ausbildung Ihrem Auszubildenden oder dessen gesetzlichen Vertretern überreicht. Nicht nur der Auszubildende und seine Eltern, sondern auch die zuständige Stelle – die Kammer – sollen aus dem individuellen Ausbildungsplan ersehen können, wie die Ausbildung in ihren Einzelschritten verlaufen wird, wie sie sachlich und zeitlich gegliedert ist. Die Kammer überprüft den Ausbildungsplan. Als Ausbilder werden Sie den Ausbildungsplan immer wieder überprüfen und wenn nötig auch verändern. Das kann dann der Fall sein, wenn sich Rahmenbedingungen im Betrieb verändern oder Veränderungen in der Person des Auszubildenden auftreten, also zum Beispiel eine längere Krankheit o. ä. Der betriebliche Ausbildungsplan gilt für alle Auszubildende des Betriebes in einem bestimmten Beruf. Der individuelle Ausbildungsplan gilt dagegen nur für einen einzigen Auszubildenden und dessen ganz bestimmte Ausbildungszeit.
Selbst bei kleinen Unternehmen mit nur wenigen Mitarbeitern werden nicht alle "alles" machen, sondern einzelne Mitarbeiter bestimmte Aufgabengebiete haben. Ein Auszubildender wird daher im Laufe seiner Ausbildung an mehreren Arbeitsplätzen tätig sein und nicht nur vom Ausbilder sondern auch von weiteren Mitarbeitern in bestimmte Themen und Tätigkeiten eingeführt werden. Formaljuristisch wirken diese "anderen" Mitarbeiter dann als Ausbildungsbeauftragte. Der betriebliche Ausbildungsplan wird hier zum wichtigen Kommunikations- und Koordinationsmittel, weil er festlegt, wer welche Ausbildungsinhalte zu vermitteln hat. Nur wenn alle Ausbildungsbeteiligten ihren Part kennen, ist die vollumfängliche Vermittlung der Ausbildungsinhalte gewährleistet und der Ausbilder wird seiner Gesamtverantwortung gerecht. WO wird vermittelt? Die Identifikation der für die Ausbildung relevanten betrieblichen Tätigkeiten impliziert bereits bestimmte Arbeitsplatz- bzw. Abteilungsdurchläufe des Auszubildenden. Ergänzt werden diese ggf.
Wichtige Vorarbeit Bevor ein Ausbildungsplan erstellt und der Vertrag unterschrieben wird, sollte der Betrieb prüfen, ob die erforderlichen Inhalte vermittelt werden können. Dazu sollten folgende Fragen beantwortet werden: An welchen betrieblichen Ausbildungsplätzen sollen die Lernziele erreicht werden? Gibt es Lernziele, die nicht vermittelt werden können? Könnten diese Lernziele gegebenenfalls außerhalb des Betriebes vermittelt werden? Gibt es geeignete Ausbildungsmethoden zur Vermittlung der Inhalte? Ist die sachliche Ausstattung ausreichend? Kann der Ausbilder die fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen? Können die fachlichen Inhalte und Lernblöcke in einem vorgeschriebenen Zeitrahmen vermittelt werden? Sind Veränderungen notwendig, damit die Lernziele im Betrieb vermittelt werden können? Der individuelle Ausbildungsplan eines Azubis sollte sich am Ausbildungsrahmenplan orientieren. Alle Lernziele des Rahmenplans müssen im Ausbildungsplan enthalten sein, der dem Lehrling vor Beginn des Arbeitsverhältnisses vertraglich ausgehändigt werden muss.