Wie lange ist ein Anbietender an ein Angebot gebunden bzw. wann erlischt sein Angebot und kann demzufolge nicht mehr wirksam angenommen werden und wer muss, wenn die Annahme erklärt wird, aber die Rechtzeitigkeit der Annahme streitig ist, beweisen, dass die Annahme des Vertragsangebots rechtzeitig erfolgt ist? § 147 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmt dazu, dass ein einem Anwesenden oder ein mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachter Antrag nur sofort (= Abs. 1), während ein einem Abwesenden gemachter Antrag (nur) bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden kann, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf (= Abs. 2). Zu der Frage, bis wann bei einem gegenüber einem Abwesenden abgegebenen Antrag auf Abschluss eines Vertrags der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 24. 02. 2016 – XII ZR 5/15 – darauf hingewiesen, dass diese nach objektiven Maßstäben zu bestimmende Frist im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB sich zusammen setzt aus der Zeit für die Übermittlung des Antrages an den Empfänger, dessen Bearbeitungs- und Überlegungszeit sowie der Zeit der Übermittlung der Antwort an den Antragenden und die Annahmefrist daher schon beginnt mit der Abgabe der Erklärung und nicht erst mit deren Zugang bei dem Empfänger (BGH, Urteile vom 27.
Gute Frage — und wie so oft: Es kommt darauf an. In diesem Fall darauf, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Angebot handelt. Fangen wir mit befristeten Angeboten an: Die zeitliche Befristung von Angeboten ist sinnvoll und rechtlich kein größeres Problem. Statt eines Zeitraums gibst du auf deinen Angeboten am besten ein ganz konkretes Gültigkeitsdatum an — etwa so: "Dieses Angebot gilt bis zum 15. Februar 2018. " Wenn du deine Angebote mit invoiz schreibst, kannst du die Gültigkeitsdauer zum Beispiel im Schlusstext unterbringen: Wichtig: Entscheidend für die rechtzeitige Annahme eines Angebotes ist grundsätzlich der Zeitpunkt, an dem dir die Annahme-Willenserklärung "zugeht" (z. B. eingehender Anruf oder eintreffender Brief oder E-Mail). Nimmt die Gegenseite dein Angebot in diesem Beispiel erst am 16. Februar 2018 (oder später) an, handelt es sich laut § 150 BGB um ein neues (Gegen-)Angebot. Dein Ursprungsangebot ist damit erloschen. Dadurch bist du auf der sicheren Seite: Du kannst das Angebot der Gegenseite annehmen oder ablehnen.
Bestimmt der Antragende keine Frist fr die Gebundenheit des Antrags, dann ist der Antragende nicht zeitlos an den Antrag gebunden. Der Antrag erlischt kraft Gesetz mit Ablauf der Annahmefrist. Die Annahmefrist gilt fr den Annehmenden. Dieser kann nur innerhalb einer bestimmten Zeit den Antrag annehmen (siehe Annahmefrist). << Rz. 7 || Rz. 9 >> Inhaltsbersicht... (jura-basic) Dokument-Nr. 000236 (Details, unten bei Hinweise), jura-basic 2022 Hier knnen Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden. Verzug ohne Verschulden? Leistet der Schuldner bei Flligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein ( Details). Mahnbescheid im Mahnverfahren Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgefhrt. Das Gericht prft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatschlich zusteht (siehe Details). Kaufen Sie im Internet? Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).
In 145 BGB heißt es: "Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. " Ein Angebot erlischt, wenn es abgelehnt oder nicht rechtzeitig angenommen wird. Das steht in 146 BGB. Die rechtzeitige Annahme wiederum ergibt sich aus der Situation, während der das Angebot abgegeben wurde: Unter "Anwesenden" (das heißt bei persönlichen Gesprächen und Telefonaten) kann ein Angebot nur sofort angenommen werden. Das ist in 147 Abs. 1 BGB geregelt. Ohne Annahme ist das Angebot nach Ende des Gesprächs oder Telefonats automatisch vom Tisch. An "Abwesende" gerichtete (= schriftliche, z. per E-Mail, Fax oder Post verschickte) Angebote können gemäß 147 Abs. 2 BGB "nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. " Was "regelmäßige Umstände" sind, ist natürlich interpretationsbedürftig: Entscheidend ist immer der Einzelfall: Bei einfachen Warenlieferungen beträgt die Bindungsfrist allenfalls ein paar Tage.
Nach Ablauf der Annahmefrist erlischt der Antrag (siehe Annahmefrist). Ein Angebot kann unbefristet, aber widerruflich ausgestaltet sein (BGH, 26. 2a). Dies gilt aber fr AGB nicht in jedem Fall. Sieht eine AGB-Regelung (Klausel) vor, dass das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, dann ist die Klausel mit AGB-Recht unvereinbar, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist (BGH 07. Juni 2013 V ZR 10/12, Leitsatz). << Rz. 1 || Rz. 3 >> Inhaltsbersicht... (jura-basic) Dokument-Nr. 000937 (Details, unten bei Hinweise), jura-basic 2022 Hier knnen Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden. Verzug ohne Verschulden? Leistet der Schuldner bei Flligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein ( Details). Mahnbescheid im Mahnverfahren Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgefhrt. Das Gericht prft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatschlich zusteht (siehe Details).